Dritter Akt der Kommödie ....


Mein Anwalt erhielt folgende email (die an mich weitergeleitet wurde) ....

Von: Ralf Albert [mailto: ralf@neun12.de]
Gesendet: Donnerstag, 23.
Juni 2005 08:50
An: Anwalt
Betreff: re-actio / W.v.Sulecki

Sehr geehrter Herr A.,

wie ich dem Weblog http://panthol.twoday.net entnehmen kann, vertreten Sie Herr Wolfgang von Sulecki. Nach seinen eigenen Angaben betreibt dieser auch die Webseite http://www.re-actio.com.

Auf der Unterseite http://www.re-actio.com/abmahnung.htm behauptet Herr Sulecki das ich, Ralf Albert, das Weblog http://muhtiger.twoday.net ** betreiben würde. Ich weiß nicht genau wie Herr Sulecki auf die Idee kommt einen Zusammenhang zwischen mir, meiner Homepage (http://www.neun12.de) und den genannten Weblog* zu schaffen.

Herr Sulecki verbreitet auf seinen Webseiten verschiedene Falschaussagen. Unter anderem das ich seine E-Mail-Adresse durch Veröffentlichung im Weblog http://muhtiger.twoday.net absichtlich Spam-Robotern zugänglich gemacht habe. Diese Aussage ist falsch.
Davon abgesehen ist diese Aussage aus technischer Sicht nicht haltbar. Spam-Roboter können keine dynamischen Webseiten aufrufen, da sie die dazu  nötige URL nicht generieren können. Die Spam-Roboter können also eine Seite in einem Weblog, welche auf der Startseite nicht angezeigt wird, nicht erreichen.
Spam-Roboter können allerdings Links folgen. Da Herr Sulecki mehrere Tage lang die von ihm genante Seite in seinem Weblog verlinkt hatte, dies auch noch auf der Startseite seines Weblogs, kann man davon ausgehen das Herr Sulecki maßgeblich selbst daran schuld ist das Spam-Roboter die genannte Seite finden konnten.
....
Es ist mir also weiterhin unverständlich, warum Herr Sulecki mir unterstellt, ich hätte zu irgend einen Zeitpunkt auf irgend einer von mir betriebenen Webseite seine E-Mail-Adresse irgendwelchen Spam-Robotern zugänglich gemacht.

Richtig ist, dass ich ein paar Grafiken erstellt habe und somit die Urheberrechte an diesen beanspruche. Herr Sulecki hat diese Grafiken trotz Aufforderung sie nicht zu verwenden, in seinem Weblog verwendet. Darauf hin habe ich ihm, als Rechteinhaber, eine E-Mail geschickt mit der Aufforderung die Urheberrechtsverletzung von seinen Webseiten/Weblog zu entfernen.
Durch die Veröffentlichung meiner E-Mail bzw. der veränderten E-Mail und insbesondere meiner *privaten* E-Mail-Adresse auf den Webseiten von Herr Sulecki sehe ich zum einem das Postgeheimnis verletzt, andererseits beanspruche ich als "Autor" der E-Mail die Urheberrechte an dem Text aus der E-Mail. Daraus folgend begeht Herr Sulecki eine fortwährende Verletzung von Urheberrechten.

Sollte es den Tatsachen entsprechen das Sie das Mandat für Herr Sulecki übernommen haben, bitte ich Sie mit dieser E-Mail erst einmal formlos darum das:

1. Herr Sulecki die Falschaussagen von seinen Webseiten entfernt. Insbesondere die Falschaussage das ich seine E-Mail-Adresse veröffentlicht hätte um sie Spam-Robotern zugänglich zu machen.
2. Herr Sulecki Textteile bzw. komplette E-Mails von mir entfernt.
3. Es in Zukunft unterlässt meinen Namen, meine E-Mail-Adresse oder meine Domain (neun12.de) mit dem Weblog http://muhtiger.twoday.net in Verbindung zu bringen oder mich fälschlicherweise für die Inhalte auf http://muhtiger.twoday.net verantwortlich zu machen.

Die Entfernung der angesprochenen Webseite bzw. der Korrektur sollte bis zum 25.Juni 2005 durchgeführt sein. Da dem Weblog von Herr Sulecki zu entnehmen ist das er täglich Zugang zum Internet hat und dieses offensichtlich auch täglich nutzt, sehe ich die Frist mehr als angemessen an.
Sollten bis zur genannten Frist die bemängelten Punkte nicht geändert sein, werde ich weitere Rechtsmittel wie Klage oder kostenpflichtige Abmahnung einleiten.

Ich empfehle allerdings Herr Sulecki die komplette Webseite zu entfernen. Sie enthält nicht haltbare Unwahrheiten, Beleidigungen und weitere Falschdarstellungen.



Mit freundlichen Grüßen
Ralf Albert

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(Adresse des Schreibers)

ROTE Markierungen: Mängel der Rechtschreibung (Kommafehler vernachlässigt) - weiß ja jeder, daß das mein Hobby ist ....


Worauf der Anwalt antwortete:

Sehr geehrter Herr Albert,
 
wenn Sie mit der Seite Muhtiger nichts zu tun haben, müssten Sie zunächst belegen, dass die von Ihnen in Anspruch genommenen "Werke" tatsächlich von Ihnen stammen.
 
Das ist aber gar nicht erforderlich, weil unser Mandant nicht rechtswidrig handelt. Soweit Sie Screenshots beanstanden, handelt es sich hierbei um zulässige Bildzitate, § 51 UrhG. Deshalb kommt es auf die (zu verneinende) Frage gar nicht an, ob es sich überhaupt um urheberrechtlich geschützte Inhalte handelt.
 
Auch ansonsten können wir keine Rechtsverstöße erkennen. Wir betrachten die Angelegenheit als beendet.
 

Mit freundlichen Grüßen
 
RA und Fachanwalt für Strafrecht

 

Nachtrag von mir:

Tja, lieber Herr Albert!

Zu plump gelogen. Weitere Schreiben von Ihnen werden ignoriert 

- es sei denn sie würden über ein Gericht oder einen Anwalt zugestellt ....

und machen Sie sich auf eine Rechnung gefaßt. Anwaltszeit kostet Geld. 

 

 

*

Herr Albert sagt: ".. Mein Weblog auf Twoday geht eher in die Richtung Spaß&Kurioses. Nun habe ich die Erfahrung gemacht, dass man nicht so richtig ernst genommen wird wenn das Weblog nicht durchweg ernst gemeint ist. Vielleicht haben einige Leser aber auch nur ein Problem Ernstes und Spaßiges von einander zu trennen. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass meine Leser bei Twoday es schlichtweg nicht interessiert."(sic!)

[Zitat aus dem Weblog (neun12) von Herrn Albert, der ja bei twoday angeblich kein weblog betreibt ....]

 

 

 

Liebe Leser! Was denken Sie?

 

Wie häufig kommt es vor, daß zwei Blogger gleichzeitig folgenden Begriff erfinden: "Chöne Cheiche". Zufälligerweise wird der Begriff sowohl von Herrn Albert als auch von Herrn Muh benutzt - noch dazu am gleichen Tag!

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