bookmark_borderDas Recht auf Information

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Kürz­lich las ich bei "twit­ter" fol­gen­de Zei­len:
" .. Die Sprach­ver­stümm­ler sit­zen längst nicht mehr auf der Schul­bank. Die sind inzwi­schen Staats­se­kre­tär und „geden­ken den Opfern“ .. "

Doch gehen wir einen Schritt zurück. 

Vor dem Schrei­ben kommt Schu­le, kommt Aus­ein­an­der­set­zung mit Text, Lite­ra­tur, Nach­rich­ten, Medi­en ganz all­ge­mein. So war es wenig­stens. Heu­te hat sich das geändert.

Da es in unse­ren Schu­len mitt­ler­wei­le mehr Aus­nah­men als Regeln für die Bewer­tung von Schü­ler­lei­stung gibt kommt es nicht mehr dar­auf an wie etwas schrift­lich von einem Schü­ler nie­der­ge­legt wird. Kor­rek­te Recht­schrei­bung ist nur noch etwas für Puri­sten, sol­che, die sich der­ar­ti­gen Bal­last auf­bür­den und nicht ein­fach so 'schrei­ben wie man spricht'.
Selbst Inhal­te sind nicht mehr Bewer­tungs­maß­stab. Eine in sich geschlos­se­ne Argu­men­ta­ti­on - mag sie auch noch so abwe­gig, unlo­gisch und fern der Wirk­lich­keit lie­gen - reicht schon aus. Für ein Abitur, zum Beispiel. 

So kommt es, dass mitt­ler­wei­le meh­re­re Gene­ra­tio­nen in Mas­se Abitu­ri­en­ten her­vor­ge­bracht haben, die nicht mehr in der Lage sind sich unzwei­deu­tig zu arti­ku­lie­ren. So, dass sie von ande­ren Men­schen ver­stan­den werden.

Nun gehen wir einen Schritt nach vorn. 

Vor dem Ver­ste­hen kommt 'sinn­erfas­send lesen'. Das setzt eine Auf­merk­sam­keits­span­ne vor­aus die über die Schnitt­fol­ge von Fern­seh­sen­dun­gen und you­tube-Vide­os hin­aus­reicht. Sowas ist sehr sel­ten gewor­den. Alle For­ma­te ten­die­ren zu immer kür­ze­ren Schnit­ten, eine brei­te Ent­wick­lung eines Gedan­kens ist nicht oder nur sel­ten zu finden.

Es gibt zwar ein Recht auf Infor­ma­ti­on, aber kaum noch Leu­te die das zu nut­zen ver­ste­hen. Um das zu ver­schlei­ern fin­det im Fern­se­hen etwas statt was in den U.S.A. seit Jah­ren gang und gäbe ist:
Es wer­den Nach­rich­ten nicht nur schrift­lich prä­sen­tiert, Reden nicht nur im Ori­gi­nal gezeigt, son­dern sie wer­den von einem Mode­ra­tor dem Publi­kum erklärt.

Sol­che Erklä­run­gen haben (nicht nur) einen wesent­li­chen Mangel:
Sie sind nicht objek­tiv. Das wäre nicht so tra­gisch, wenn es ins­ge­samt eine Aus­ge­wo­gen­heit zwi­schen den ver­schie­de­nen Inter­pre­ta­ti­ons­mög­lich­kei­ten gäbe - was aber ja nach Sen­der oder Her­aus­ge­ber (bei 'print') nicht mehr gewähr­lei­stet ist.

Bestes Bei­spiel:
45 Jah­re B*LD-Lektüre (ver-)bilden die Lesen­den in einer Art Gehirn­wä­sche. Geglaubt wird nach Jah­ren nur das, was so klingt & prä­sen­tiert wird wie es die­se Lesen­den gewohnt sind.

Von "Infor­ma­ti­on" kann also nicht mehr die Rede sein. Was übri­gens glei­cher­ma­ßen für die Fern­seh­ka­nä­le - egal ob öffent­lich-recht­lich oder pri­vat - gilt.

Das "Recht auf Infor­ma­ti­on" mag bestehen und mög­li­cher­wei­se sogar erfüllt wer­den. Es feh­len aller­dings die Rezi­pi­en­ten, die die­ses Recht auch zu nut­zen wis­sen. Wie immer sind "Rech­te" zu nichts nüt­ze wenn man sich ihrer nicht bedie­nen kann. Eine 'frei­heit­lich-demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung' die die­ser Art von Analpha­be­tis­mus Vor­schub lei­stet ver­dient den Namen nicht.