Wie wenig das Problembewußtsein ausgeprägt ist stellt man ab und zu wieder einmal fest.
Heute wollte ich ein paar Terrarienpflanzen (Farne & Moose) kaufen. Diese Pflanzen sind nicht überall zu bekommen - Menschen wollen Blumen oft nur dann wenn sie schöne große, vor allem lang blühende Blüten tragen. Das ist der Grund dafür, dass es einen wahren Orchideenboom im Lande gibt, denn genau diese Wünsche bedienen sie.
Ich hingegen möchte Farne weil sie in vielen Schattierungen von grün (oft sogar an einer Pflanze!) auftreten, weil sie sehr ursprünglich und damit feuchtigkeits- und wärmeliebend sind, und weil sie oft kleine Wuchsformen haben, was sie für die Zimmerhaltung ideal macht.
Nun hatte ich einen Shop gefunden, der in seinem Sortiment einige Pflanzen hat die ich gerne kaufen wollte - doch als ich auf die Bestellseite kam (als "Gast", wohlgemerkt), war es mit dem Spaß vorbei:
Ich sollte als Pflichtangabe mein Geburtsdatum angeben
Für eine Bestellung von drei Farnpflanzen
und einem Behälter Sphagnum Moos.
( → "click!" um das Formular anzusehen).
Wo soll das noch enden?
Dem Shopbetreiber habe ich ein freundliches E-Mail geschrieben und ihn darauf hingewiesen, dass das doch bestimmt nicht ernst gemeint sein kann. Zumal in der Darstellung der Sektion "Datenschutz" dieser Webseite der zweite Satz lautet
".. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig ..".
Mal sehen, ob ich eine Antwort bekomme und wenn "Ja", was dann darin zu lesen ist. Ich werde berichten.
Ich würde sagen, das ist eine einfache technische Faulheit, die sich mit der Zeit eingebürgert hat.
Jeder macht es, aber nicht unbedingt jeder braucht es.
Andere Sache dürfte bestimmt auch die Frage nach der "Geschäftsfähigkeit" sein. Im Internet sieht man schließlich nicht, wem man was verkauft, was im normalen Handel so wäre. Darum müssen alle nach dieser Angabe fragen, um rechtlich auf einer sicheren Seite zu sein (mal angenommen, eine Angabe stimmt nicht, und es passiert irgendein Unsinn durch eine gekaufte Ware - der Händler kann sich dann zumindest immer darauf berufen, dass falsche Angaben gemacht wurden).
Inwieweit Internetshops auch gesetzlich dazu verpflichtet sind, diese Angabe beim Käufer einzuholen, sei dann ebenfalls noch mal zur Disposition gestellt.
Bei einem Händler, der Pflanzen anbietet, wäre dieser Punkt zum Beispiel kritisch, wenn sie außer Pflanzen noch diverses Zubehör anbieten, damit man sich um die Pflanzen kümmern kann. Geräte, Dünger, Pflanzenschutzmittel usw.. Zumindest war das vor langer Zeit schon so, dass man manche Chemikalien aus dem Bereich auch dafür verwenden kann, das auch für die Herstellung ganz anderer Dinge nutzen zu können.
Da weiß ich nicht wie das rechtlich geregelt ist, ob das zum Beispiel generell nur Volljährige verkauft kriegen dürfen... Wegen dieser Möglichkeiten.
Also bei diesem Händler bekommt man keine Chemikalien - das Argument für die Altersabfrage fällt schon mal weg.
Schildkröten sind weitgehend geschützt und dürfen nur noch in Ausnahmefällen als Wildfang verkauft werden. Da greifen allerdings ganz andere Mechanismen, nicht das Alter, sondern bestimmte Berufe und ein Sachkenntnisnachweis werden verlangt. Tiere, die dort gehandelt werden dürfen sind Nachzuchten - was eine Altersprüfung erübrigt - da sie sinnlos wäre. Da sich die Kosten im Taschengeldrahmen halten ist auch eine Prüfung des Alters nicht nötig, denn Geschäfte in dieser Höhe sind nicht betroffen. Um diesen Rahmen zu sprengen müßte der Kunde palettenweise Pflanzen kaufen und der Händler sollte sich da fragen ob das mit rechten Dingen zugeht ....
Hm... Dann wird's wohl der Punkt "Faulheit" sein. Jeder Shop im Internet fragt danach, es wird als selbstverständlich erachtet, aber über den Sinn oder die Notwendigkeit der Sache wird nicht nachgedacht.
Da liegt wahrscheinlich die Ursache:
Gedankenlosigkeit, Nachlässigkeit, mangelndes Problembewusstsein.
Soweit mir bekannt ist, wird den Shop-Betreibern von Seiten der Rechtsanwälte nahegelegt, das Geburstdatum abzufragen zur Sicherheit. Sollte sich ein Schadensfall eintreten mit Minderjährigen, kann es sein, dass der Händler seine Rechte vor Gericht nicht durchbringen kann, weil er die Altersabfrage nicht durchgeführt hat.
Der Händler muss Daten erheben, die eine Idetifierzierung der Person ermöglichen. Dazu zählen Name, Adresse und Geburtsdatum.
Hier ging es um Pflanzen für Terrarien, da ist der Einzelwert so gering, dass man schon Tausende bestellen müsste um sich zu ruinieren. Ob da ein Kind/Jugendlicher (rechtswidrig) mehr als dem Taschengeld entspricht bestellt kann man doch schon an der Summe der Bestellung sehen. Ich halte es eher für 1. diese unsägliche Rückversicherungsmentalität die um sich greift, 2. für Faulheit etwas an den Masken ändern zu lassen / selbst zu ändern und 3. mangelndes Problembewusstsein.