Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020
Urteil vom 26. Februar 2020
2 BvR 2347⁄15, 2 BvR 2527⁄16, 2 BvR 2354⁄16, 2 BvR 1593⁄16, 2 BvR 1261⁄16, 2 BvR 651⁄16
Was als Rechtsformulierung so sonderbar klingt bedeutet in Wahrheit einen Durchbruch gegen die Front der Kirchen und ihrer Anhänger. Sowie der Politiker, die meist in CDU, CSU, SPD und bei den Grünen zu finden sind. Der Schall dieser Ohrfeige für die Verächtlichmachung der Bürgerrechte durch die Politik klingt wie Donnerhall durch die Republik.
Las es zum Mittag gestern bei der Feindpresse und war sehr überrascht, dass das jetzt vom Bundesverfassungsgericht kam. Sonst ist man dort nämlich auch so konservativ und auf äußerste Systemerhaltung bedacht (siehe Urteil zu Hartz-Sanktionen)...
Es gibt Kommentare die die Entscheidung als 'Vermächtnis' des scheidenden vorsitzenden Richters halten - er hatte einen SPD Hintergrund, einer der wenigen nicht-so-erzkonservativen.
Wir sollten allerdings dem höchsten Gericht dankbar sein: Es hat viele der Gesetze der letzten 25 Jahre auf den Müll der Geschichte befördert die skrupellose Politiker engegen bestehender Bürgerrechte aus der Verfassung durchgepeitscht hatten ....