(XVI) Amtlich genehmigt ...!

In Rekord­zeit zwi­schen Antrag und Geneh­mi­gung wur­de Anfang der Woche (Diens­tag nach Ostern) die Bau­ge­neh­mi­gung erteilt. So schnell, dass wir davon über­rascht wur­den, denn noch ist die Finan­zie­rung nicht end­gül­tig und unter­schrie­ben. Jeden­falls war die Freu­de groß, es wird nun bald tat­säch­lich auf dem (nun­mehr) *Bau­platz* gewer­kelt wer­den, das Bau­stel­len­schild wird auf­ge­stellt, die Bau­her­ren­ver­si­che­rung bestellt, und die Droh­ne kommt end­lich zum Ein­satz um das Gesche­hen zu begleiten. 

Das 'bald' ist noch nicht punkt­ge­nau fest zu machen, denn es fehlt eine klit­ze­klei­ne Klei­nig­keit, die aller­dings vor allen ande­ren Arbei­ten fer­tig sein muss:

Die Abwas­ser­pla­nung.

Bei einem Gefäl­le von ca. 12 m ab Stra­ßen­ni­veau und ca. 40 m Län­ge bis zum städ­ti­schen Kanal kein leich­tes Unter­fan­gen! Denn die Bau­ord­nung für der­glei­chen 'Bau­werk' - und "Ja", es wird tat­säch­lich so bezeich­net, wo es doch spä­ter im Unter­grund ver­schwun­den sein wird - ist auf den "Nor­mal­fall" aus­ge­rich­tet. Des­we­gen wird es hier noch­mal Dis­kus­sio­nen zur Fra­ge "Absicht der Ver­ord­nung abge­wo­gen gegen Kosten­auf­wand" geben. Letzt­lich geht es natür­lich dar­um, eine sau­be­re und ver­läss­li­che Ent­sor­gung zu gewähr­lei­sten, die in den kom­men­den Jah­ren pro­blem­los ihren Dienst leistet.

Wir sind dem Archi­tek­ten außer­or­dent­lich dank­bar für sein Enga­ge­ment und stän­di­ge Gesprächs­be­reit­schaft. Jede unse­rer Fra­gen wur­de beant­wor­tet, alle unse­re Vor­schlä­ge und Ideen wur­den abge­wo­gen, von der Kosten­sei­te her betrach­tet und ein­ge­ord­net. Kein Wort der Unge­duld über unse­re lai­en­haf­ten Fra­gen und Vor­stel­lun­gen. Welch ein Rie­sen­un­ter­schied zu den anfangs ins Auge gefass­ten Her­ren, die mimo­sen­haft und aus­wei­chend selbst auf grund­sätz­li­che Fra­gen reagier­ten und nach meh­re­ren Mona­ten ledig­lich zu ein paar unver­bind­li­che Skiz­zen vor­zu­wei­sen hatten.

Für die­je­ni­gen, die es gern etwas genau­er hät­ten was da an Gebäu­de ent­ste­hen soll hier eine Über­sicht zur Glie­de­rung ("click!" auf den Plan vergrößert):

Kommentare

  1. Ein Grund­stück, das als Bau­platz aus­ge­wie­sen ist, dürf­te wohl pro­blem­los an das Abwas­ser­netz anzu­schlie­ßen sein - soll­te man zumin­dest anneh­men. Wenn's da dann auch noch Wider­stand gibt, kann man das doch nur als Schi­ka­ne bezeichnen.

    1. Es gibt kei­nen 'Wider­stand' der ört­li­chen Behör­de, son­dern ein hes­si­sches Bau­ge­setz, das genau vor­schreibt wie eine Abwas­ser­füh­rung gebaut wer­den soll. Da denkt man in Grad Gefäl­le, in Revi­sons­schäch­ten, in Fall­hö­hen und zu erwar­ten­den Men­gen. Letz­te­res hat des­we­gen mehr Bedeu­tung erlangt, weil das Schmutz­was­ser frü­her mit Regen­was­ser ver­mischt abge­lei­tet wer­den konn­te - das ist heu­te nicht mehr zuläs­sig und muss geson­dert pas­sie­ren. Kein Pro­blem damit, das ist gelöst. Aber die Schmutz­was­ser­füh­rung - so wie sie vom Fach­ar­chi­tek­ten vor­ge­schla­gen wur­de - wür­de Erd­ar­bei­ten erfor­dern, die wir ja gera­de ver­mei­den woll­ten und die von den Kosten her fast so hoch wären als wenn wir einen Kel­ler bauten (!).
      Des­we­gen gibt es nun Ver­zö­ge­rung, bis die Ver­nunft sich durch­ge­setzt hat. Es gibt den Begriff 'unbil­li­ges Ver­lan­gen', der hier ins Spiel kommt. Wenn es näm­lich einen wesent­lich gün­sti­ge­ren Vor­schlag gibt, der das Ziel erreicht, dann muss die Behör­de ihr 'Ermes­sen' wal­ten las­sen .... und wir hof­fen natür­lich, dass es nicht zum Äußer­sten, einem Ver­wal­tungs­ge­richts­ver­fah­ren kom­men wird, son­dern eine ein­ver­nehm­li­che Lösung gefun­den wird.
      Der Fak­tor 'Zeit' ist eher mei­ne Sorge.

      [Es gäbe noch die Mög­lich­keit an den bereits bestehen­den Kanal der Nach­barn anzu­schlie­ßen, das erfor­der­te eine Grund­dienst­bar­keit bzw. Bau­last und ist momen­tan nur ein Gedankenspiel.]

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