§ 219

Wie Vie­les in unse­rer Repu­blik ist selbst die Gesetz­ge­bung rund um Schwan­ger­schaft und Abtrei­bung nicht auf ratio­na­ler Ebe­ne gestal­tet, son­dern zwingt der Bevöl­ke­rungs­mehr­heit die Nor­men einer Min­der­heit auf. Die­se Min­der­heits­vor­stel­lun­gen sind dahin­ge­hend miss­ge­lei­tet, als sie die wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­se bei­sei­te schie­ben und eige­ne Begriff­lich­kei­ten wäh­len, die ihre Sicht schon durch die Wort­wahl ver­deut­li­chen. Sach­ver­hal­te wer­den dem­nach min­de­stens mit­tels Vor­ein­ge­nom­men­heit in der Sprach­wahl ver­zer­rend dar­ge­stellt. So, dass die Wahl einer Abtrei­bung nega­tiv, der Erhalt der Schwan­ger­schaft posi­tiv erscheint.

Zu der oft schwie­ri­gen Lebens­si­tua­ti­on der Schwan­ge­ren wird durch die­sen Bera­tungs­zwang - der laut Gesetz das Ziel haben soll kei­nen Abbruch zu wäh­len - kommt nun noch ein gewich­ti­ger mora­li­scher Zwang hin­zu. Zwar sol­len die Mög­lich­kei­ten nach der Geburt dar­ge­stellt wer­den die - ver­meint­lich, sel­ten tat­säch­lich - eine Hil­fe für die wer­den­de Mut­ter sein könn­ten, wobei völ­lig ver­kannt wird, dass es genü­gend Hin­wei­se gibt, wie spä­ter die Pro­ble­me, die eine Frau zum Gedan­ken an Abbruch geführt haben, trotz aller Zusi­che­run­gen erbeut auf­tau­chen. Nun noch ver­stärkt und erschwe­rend bestimmt durch die Ver­sor­gung des Kindes. 

Was sagt das Gesetz?
Straf­ge­setz­buch (StGB) § 219 Bera­tung der Schwan­ge­ren in einer Not- und Konfliktlage
(1) Die Bera­tung dient dem Schutz des unge­bo­re­nen Lebens. Sie hat sich von dem Bemü­hen lei­ten zu las­sen, die Frau zur Fort­set­zung der Schwan­ger­schaft zu ermu­ti­gen und ihr Per­spek­ti­ven für ein Leben mit dem Kind zu eröff­nen; sie soll ihr hel­fen, eine ver­ant­wort­li­che und gewis­sen­haf­te Ent­schei­dung zu tref­fen. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Unge­bo­re­ne in jedem Sta­di­um der Schwan­ger­schaft auch ihr gegen­über ein eige­nes Recht auf Leben hat und daß des­halb nach der Rechts­ord­nung ein Schwan­ger­schafts­ab­bruch nur in Aus­nah­me­si­tua­tio­nen in Betracht kom­men kann, wenn der Frau durch das Aus­tra­gen des Kin­des eine Bela­stung erwächst, die so schwer und außer­ge­wöhn­lich ist, daß sie die zumut­ba­re Opfer­gren­ze über­steigt. Die Bera­tung soll durch Rat und Hil­fe dazu bei­tra­gen, die in Zusam­men­hang mit der Schwan­ger­schaft bestehen­de Kon­flikt­la­ge zu bewäl­ti­gen und einer Not­la­ge abzu­hel­fen. Das Nähe­re regelt das Schwangerschaftskonfliktgesetz.

Hier soll der her­vor­ge­ho­be­ne Satz, zen­tra­le Idee des Para­gra­phen, etwas genau­er unter die Lupe genom­men wer­den. Aus wis­sen­schaft­li­cher Sicht ist es - um das gleich ein­lei­tend anzu­mer­ken - eine Dar­stel­lung, die durch Fak­ten nicht gestützt ist. Es muss dem­nach davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass die Art der Fest­le­gung ent­we­der aus Unwis­sen­heit oder mit vol­ler Absicht so gewählt wur­de um Frau­en, die sich mit der Absicht eines Abbruchs an die Bera­tungs­stel­len wen­den, noch vor dem Gespräch als Rechts­bre­che­rin­nen und Kinds­tö­te­rin­nen zu verunglimpfen.

Aus der bis­he­ri­gen Dis­kus­si­on in den Medi­en ist deut­lich gewor­den, dass es vor allem kirch­li­che Krei­se, dar­un­ter vor­ran­gig katho­li­sche Offi­zi­el­le sind, die sich gegen jede Form der Rege­lung für eine straf­freie und selbst­be­stimm­te Rechts­norm der Abtrei­bung stellen.

Es ste­hen sich zwei Frak­tio­nen gegenüber:
Die Abtrei­bungs­geg­ner, auch Pro-Life (Für das Leben) genannt, und die Abtrei­bungs­be­für­wor­ter, mit der Bezeich­nung Pro-Choice (Für die freie Wahl der Mutter).
Nach den Ver­ständ­nis der Extre­mi­sten von Pro-Life wer­den mit Befruch­tung die Zel­len zu einer Per­son mit See­le und vol­len Men­schen­rech­ten, wodurch Abtrei­bung zum Mord wird und des­we­gen vom Staat zu unter­bin­den ist.
Pro-Choice ver­neint die­se Fest­le­gung und setzt als Gren­ze der Mensch­wer­dung den ersten selb­stän­di­gen Atem­zug die­ser nun­mehr selb­stän­di­gen Person.

Bei­de Posi­tio­nen sind aus wis­sen­schaft­li­cher Sicht unzutreffend.

Eine Schwan­ger­schaft wird in drei Abschnit­te geteilt, deren Zeit­dau­er fest­steht und in denen die aus der Zell­ver­ei­ni­gung von Eizel­le mit der Samen­zel­le ent­stan­de­ne Zell­mas­se (Zygo­te) nun ent­wickelt und letz­ten Endes bei vol­ler Aus­tra­gungs­zeit als Baby gebo­ren wird.
Der erste Abschnitt (1.Trimenon) ist gekenn­zeich­net von der Ein­ni­stung in die Gebär­mut­ter­schleim­haut, durch den der wach­sen­de Zell­klum­pen sich eine Ver­sor­gung mit Nähr­stof­fen durch den müt­ter­li­chen Orga­nis­mus sichert. Öfter als gedacht kommt es jedoch gera­de in die­sem begin­nen­den Sta­di­um der Ent­wick­lung zu Feh­lern, die dann zum Abgang die­ser Zell­mas­se füh­ren. Gelingt die Ein­ni­stung ist das, was sich da anhef­tet, kei­nes­falls bereits ein Mensch oder ein defi­nier­tes Lebewesen.

Es bleibt fest­zu­hal­ten, dass es drei Mög­lich­kei­ten des Ver­laufs nach einer Befruch­tung geben kann:
1. die 'Zell­mas­se' stirbt bereits durch Fehl­funk­ti­on bei der Ein­ni­stung oder Fehl­ge­burt inner­halb der ersten Wochen nach Einnistung;
2. Abtrei­bung oder Früh­ge­burt füh­ren zum Abster­ben der Frucht;
3. Geburt und erfor­der­li­cher Rei­fe­grad ermög­li­chen die Wand­lung vom Fötus zum Kind, zu einer tat­säch­li­chen Person.

Die Fäl­le nach 1. und 2. sind häu­fi­ger als jene zu 3. und ihre Häu­fig­keit nimmt gegen Ende des zwei­ten Tri­me­nons ab. 


Ein­schrän­kend bleibt hier fol­gen­des festzuhalten:
Eine "Per­son", ein selb­stän­di­ges Lebe­we­sen zu wer­den erfor­dert nicht etwa nur vege­ta­ti­ve Funk­tio­nen wie Herz­schlag, phy­si­sche Bedin­gun­gen wie Miniar­tur­form eines Baby­kör­pers, son­dern ein Bewusst­sein als Per­son.
Dem­nach ver­steht man unter "Embro" eine unrei­fe Mas­se an Zel­len als Vor­stu­fe eines mensch­li­chen Orga­nis­mus. Dies beschreibt einen Zeit­raum von der Emp­fäng­nis bis etwa zur ach­ten Schwan­ger­schafts­wo­che. Von "Fötus" spricht man bei einem unrei­fen men­schen­ty­pi­schen Orga­nis­mus, der alle ange­leg­ten Orga­ne und Gewe­be hat, die­ser Zeit­raum umfasst die Zeit ab der neun­ten Woche bis zur Geburt.
Von einer eigen­stän­di­gen Per­son hin­ge­gen geht man erst aus wenn das Gehirn soweit funk­ti­ons­fä­hig ist, dass von einem "Bewusst­sein" aus­ge­gan­gen wer­den kann. Das ist im all­ge­mei­nen ab dem fünf­ten Monat bzw. der 17. Schwan­ger­schafts­wo­che im zwei­ten Abschnitt (2. Tri­me­non) der Fall.
Das soll­te - will man die Rech­te bei­der Sei­ten abwä­gen - die Gren­ze sein, ab der eine Abtrei­bung nur noch unter ganz extre­men Ver­hält­nis­sen gestat­tet wer­den kann. 

 

Kommentare

  1. Die Abtrei­bungs­re­ge­lung, so wie sie jetzt ist, wur­de sowie­so nur von der DDR über­nom­men im Zuge des Bei­tritts zur BRD, sonst hät­te letz­te­re erst gar keine...
    Und das wur­de auch nur auf Druck gemacht, sonst hät­te es kei­nen Bei­tritt gege­ben (den­ke, es ging dabei um die Rechts­si­cher­heit derer, die einst mal eine gehabt haben - dass die­se mit dem Bei­tritt zum Rechts­raum der BRD nicht straf­recht­lich ver­folgt werden).

    Für die BRD gilt zu dem The­ma nach wie vor ein Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts von ca. 1992, in wel­chem die Straf­frei­heit einer Abtrei­bung sogar ange­zwei­felt wird.

    Sozu­sa­gen, die sach­li­che Situa­ti­on ist bis heu­te die: Man betrach­tet es juri­stisch zwar als straf­bar, aber wenn die Abtrei­bung im recht­lich gewähr­ten Rah­men geschieht, sieht man weg.
    (Ist sehr gut, sich das als Übel­tä­ter im Hin­ter­kopf zu behal­ten. Ein indi­rekt oder gegen den Wil­len der Prot­ago­ni­stin her­bei­ge­führ­ter Schwan­ger­schafts­ab­bruch ist nach wie vor eine sepa­ra­te straf­ba­re Handlung!)

    Mit der zwangs­ver­ord­ne­ten Bera­tung, die einem das "okay" für eine Abtrei­bung geben muss, sehe ich in den heu­ti­gen Tagen noch ein wei­te­res Pro­blem: Die Stel­len, die die­se Tätig­keit aus­üben dür­fen, sind inzwi­schen nicht gera­de mehr um die Ecke.
    Das heißt: Bis man sei­ne ver­pflich­ten­de Bera­tung gehabt hat bzw. wahr­neh­men konn­te, kann es sein, dass der Zeit­punkt schon über­schrit­ten ist, in wel­chem man den Schwan­ger­schafts­ab­bruch noch straf­frei durch­füh­ren darf.
    - Auch so eine klei­ne Per­fi­di­tät, mit der man die Frau­en dazu krie­gen will, Kin­der aus­zu­tra­gen, die sie eigent­lich nicht wol­len oder nicht ver­sor­gen können.

    Dar­an hat sich auch seit dem Aus­bruch des grö­ßen Geschwa­fels über Femi­nis­mus nichts geän­dert (wahr­schein­lich des­we­gen, weil man da mal mehr kön­nen muss als nur dumm zu reden).

    Umge­kehrt wür­de es das viel beschwo­re­ne Gleich­heits-/Gleich­stel­lungs­ge­bot eben­so gebie­ten, sich auch ein­mal end­lich eine recht­li­che Lösung ein­fal­len zu las­sen, womit sich Män­ner von einer unge­woll­ten Vater­schaft los­sa­gen kön­nen. - Als Ersatz dafür, dass die kör­per­li­che Hoheit dar­über bei den Frau­en liegt (aus bekann­ten Gründen).
    Denn Män­ner, die ein Kind gezeugt haben, wer­den nach wie vor wie selbst­ver­ständ­lich zur Kas­se dafür gebe­ten, völ­lig uner­läs­sig, ob sie ihre Vater­schaft über­haupt wol­len, psy­chisch aus­üben kön­nen oder wahr­neh­men kön­nen (weil z. B. Müt­ter die resul­tier­ten Kin­der vor­ent­hal­ten, aber die Unter­halts­gel­der vom Erzeu­ger trotz­dem gern einstreichen).
    Für die Frau­en gibt es da näm­lich eine Lösung mit dem Hin­ter­grund der kör­per­li­chen Grün­de - für die betei­lig­ten Män­ner nicht.

    ...Und all das wäh­rend man all­mäh­lich sich auch mal über das The­ma "Über­völ­ke­rung", respek­ti­ve "Über­be­völ­ke­rung des Pla­ne­ten mit Men­schen" Gedan­ken machen muss.
    Weil der Kli­ma­wan­del auch dar­in begrün­det liegt, dass zu vie­le Men­schen zu vie­le Res­sour­cen gleich­zei­tig bean­spru­chen (wol­len).

    Tech­nisch müss­te man glatt all­mäh­lich dazu über­ge­hen, dass nur noch 1 Per­son von 1000 (!) das Recht zuge­stan­den bekommt, genau 1 Kind zu haben, damit sich die Welt­be­völ­ke­rung wie­der auf sei­ne 1 Mil­li­ar­de Men­schen reduziert...
    Mit ande­ren Wor­ten auch: Jeder abtrei­bungs­wil­li­gen Frau und Frau, die ihre Frucht­bar­keit mit­tels Ope­ra­ti­on vor­zei­tig been­den will, soll­te man bloß kei­ne Stei­ne in den Weg legen. Weil jeder nicht gebo­re­ne Mensch einen Sack voll Emis­sio­nen bedeu­tet, der nicht durch ihn und für ihn aus­ge­sto­ßen wird. - Mehr als man durch "weni­ger Fleisch essen" oder ande­re Maß­nah­men errei­chen kann.

    Ist ein sehr unbe­que­mes The­ma, wel­ches den gläu­bi­gen und kon­ser­va­ti­ven Kräf­ten über­haupt nicht schmeckt...
    (Und von wegen der Sache "Abtrei­bung ist Mord": Ja, ist es irgend­wo - aber es hört auch nie­mand auf, was zu essen, weil er dabei einem ande­ren Lebe­we­sen, tie­risch als auch pflanz­lich, sein Leben neh­men muss um selbst wei­ter­zu­exi­stie­ren. Was soll also die­ses beharr­li­che Getue und die pene­tran­te Selbst­sug­ge­sti­on, die, genau­er betrach­tet, ohne Inhalt ist?)

    1. "aber die Unter­halts­gel­der vom Erzeu­ger trotz­dem gern einstreichen"

      Ich habe nicht vor, mich an die­ser Dis­kus­si­on aus­führ­lich zu betei­li­gen, aber die­ser Satz erin­nert mich doch dar­an, dass es Leu­te geben soll, die gern Kin­der in die Welt set­zen, weil sie dann vom Kin­der­geld leben kön­nen. So ein Schmarrn!

      1. Wenn das die Aus­sa­ge wäre müß­te ich zustimmen.

        Aller­dings habe ich es so verstanden:
        Es gibt Frau­en die zwar das Kind und den Unter­halt wol­len - nicht aber den Vater des Kin­des als Part­ner. In die­sem Fall hat der Vater kei­ne Rech­te, und das obwohl er an der Ent­schei­dung das Kind auf die Welt zu brin­gen kei­nen Anteil / kein Mit­spra­che­recht hatte.

        Für die­sen spe­zi­el­len Fall könn­te ich mir eine Rege­lung vor­stel­len die besagt, dass wenn die Mut­ter von einer Abtrei­bung auf Wunsch des Vaters absieht, sie alle Rech­te gegen ihn verliert.

      2. Nein, es bezieht sich auf zwei Typen Frauen:

        Die einen fan­gen erst eine Fami­lie mit jeman­dem an, fin­den sich irgend­wann aber in einer Tren­nung wie­der (ob von sich aus gegan­gen oder vom Mann), und aus Groll gegen ihren Ex ver­su­chen sie, den Kon­takt der Kin­der mit dem Vater zu unter­bin­den. Wol­len ihn also fak­tisch aus dem Leben der Kin­der (und aus ihrem) voll­stän­dig ver­schwin­den lassen.
        - Selt­sa­mer­wei­se gilt das aller­dings oft­mals nicht für die Unter­halts­gel­der für die Kin­der oder ihren eige­nen Tren­nungs­un­ter­halt. Die wer­den trotz­dem gern genom­men (bzw. sogar "am besten" auch noch gericht­lich ein­ge­klagt, gera­de wenn es um den eige­nen Tren­nungs­un­ter­halt geht - gegen die Unter­halts­ver­pflich­tung des Vaters, die sei­tens des Staa­tes fest­ge­schrie­ben ist, könn­ten sie sich ja noch nicht ein­mal wehren).

        Der ande­re "Typ Frau" sind sol­che, die ziel­ge­rich­tet Sex ohne Ver­hü­tung mit einem Mann suchen, um schwan­ger zu wer­den, und sobald das Ziel erreicht ist, wird dem Typen "Good­bye" gesagt.
        - Komi­scher­wei­se, auch wenn die­ses Kind nur ein "Pro­jekt" von ihnen allein ist, so bestehen die­se Frau­en eben­so nach der Tren­nung oft auf die Zah­lung des Unter­halts sei­tens des Vaters.
        Die behal­ten es auch nicht für sich, wer der bio­lo­gi­sche Vater sein könn­te und las­sen das nicht in die Papie­re ein­tra­gen, zie­hen das Kind dem­entspre­chend allein groß und ste­hen dafür finan­zi­ell kom­plett allein ein - so wie sie auch schon eigen­mäch­tig bei der Erfül­lung ihres Kin­der­wun­sches vor­ge­gan­gen sind.
        (Oder, kurz: Frau­en, die Män­ner als einen Samen­spen­der für ihren Kin­der­wunsch sehen, danach aber selt­sa­mer­wei­se sein Geld für das Kind nicht so aus­schla­gen wie ihn selbst bzw. sogar noch dar­auf fel­sen­fest bestehen.
        Auch hier: Der Mann hat nichts von sei­nem Kind, darf aber Geld abdrücken bis die­se Unter­halts­pflicht recht­lich versiegt.)

        Hin­ge­gen bei der "Geschäfts­idee" Kin­der zu krie­gen um damit Geld zu machen, kann ich nur sagen: Braucht man nicht zu ver­su­chen, weil finan­zi­ell geht es nie und nim­mer auf. Selbst nur das Nötig­ste, damit das Kind am Leben bleibt und in der Gesell­schaft nicht auf­fällt, ist im Monat teu­rer als das, was man vom Staat als Kin­der­geld zur "Anre­gung zum Kin­der­krie­gen" (das war die ursprüng­li­che Moti­va­ti­on der Ein­füh­rung des Kin­der­gel­des ja mal) bekommt.

        So zynisch das klingt, aber so klar muss ich es ein­mal ausdrücken.

    2. Mich stört die Pflicht zur Bera­tung mit einen aus­drück­li­chen Ziel - das nennt man nicht 'Bera­tung' son­dern 'Gehirn­wä­sche'!

      Danach kommt gleich die völ­lig unsin­ni­ge Bestim­mung wann der gewach­se­ne Zell­hau­fen zur 'Per­son' wird. Herz­schlag ist ganz schwach als Argu­ment, denn das ist rein vege­ta­tiv und wird auf der unter­sten Ebe­ne des Daseins gesteu­ert, auch ein pri­mi­ti­ves Lebe­we­sen wie ein Lan­zett­fisch­chen hat ein schla­gen­des Herz fast von der ersten Wand­lung der Zygo­te an.

      Der Mensch wird defi­niert durch sein Bewusstsein:
      Sobald es genü­gen Hirn­mas­se gibt die das 'Sein' begrei­fen kann (aber nicht zwangs­wei­se muss!) beginnt ein Indi­vi­du­um, eine Per­son. Selbst wenn das nicht genau bewie­sen wer­den kann, son­dern durch Ablei­tung von Ner­ven­ak­tio­nen, indbe­son­de­re Schalt­neu­ro­nen, als Beginn des Bewusst­sein postu­liert wird.
      Selbst das ist aus mei­ner Sicht kei­ne Gren­ze für eine Unter­bre­chung der Schwan­ger­schaft. Schwe­re Miss­bil­dun­gen die ein selbst­be­stimm­tes Leben unmög­lich machen gehö­ren dazu, oder aku­te Bedro­hung des müt­ter­li­chen Seins, viel­leicht noch eine sol­che Bedro­hung die sich erfah­rungs­ge­mäß erst nach der Geburt bei der Mut­ter einstellt.

      Eine Bedin­gung gehört noch zu der Bera­tung hin­zu gestellt:
      Die feste Zusa­ge der - angeb­lich so reich­hal­ti­gen - Ver­sor­gung in mate­ri­el­ler und phy­si­scher Hil­fe für die Mut­ter. Ver­spre­chen ist nichts Kon­kre­tes und wohl­feil. Kor­rekt wäre es ledig­lich hand­fe­ste Abma­chun­gen zum Teil der Bera­tung zu machen.

      1. Mich stört die­ses vor­her gesteck­te Ziel dar­an ebenso.
        Es passt für mich auch zu kei­nem Ver­ständ­nis von Frei­heit, wenn man dem Bür­ger bei einem "Unfall" so bei sei­ner Frucht­bar­keit hineinredet.
        Frei­heit bedeu­tet auch, dass der Bür­ger Ent­schei­dun­gen tref­fen darf, die man nicht ver­steht oder die dem eige­nen Wer­te­sy­stem wider­spre­chen (so lang es nicht auf irgend­ei­nem frag­wür­di­gen reli­gi­ös- oder poli­tisch extre­mi­sti­schem Fun­da­ment fußt).

        Das Herz­schlag-Argu­ment dabei wür­de ich inter­pre­tie­ren als auf die­ser uralten meta­phy­si­schen Annah­me, dass das Wesen einer Per­son durch sein Herz bestimmt ist und nicht durch sein Hirn.
        Schlägt das Herz eines Men­schen also schon, so exi­stiert nach die­ser Logik der Mensch bereits.

        Die Sache der mate­ri­el­len Ver­sor­gung dar­an ist auch so ein sehr wesent­li­cher Aspekt.
        Ande­re sit­zen fak­tisch "am Hebel", ob Frau eine Abtrei­bung haben darf oder nicht, kön­nen sie also dazu zwin­gen, ein Kind dazu aus­zu­tra­gen, wel­ches sie nicht will, aber die Kon­se­quenz des­sen, für das Kind die näch­sten 25 Jah­re zu sor­gen (mit 25 endet der Unter­halts­an­spruch, der noch bis in die Erst­aus­bil­dung gilt), das ist dann allein "ihr Bier".
        Und, um es deut­lich zu sagen - die mate­ri­el­len Hil­fen im Ver­gleich, die der Staat ein­räumt, zum tat­säch­li­chen Auf­wand, sie sind ins­ge­samt gerech­net ein Witz.
        Es sind kei­ne Garan­tie­kar­ten für die Ver­sor­gung des Kin­des, son­dern nur Hil­fen.
        Dage­gen gerech­net - die Frau­en, die es über­haupt in Erwä­gung zie­hen, abtrei­ben zu las­sen, wür­den durch die­se Geburt und die Exi­stenz des Kin­des einen sol­chen Bruch in ihrer Bio­gra­fie erle­ben (meist eher nega­ti­ver Art), er wäre durch nichts zu beheben.
        Sozi­al, psy­cho­lo­gisch, Ausbildung/Arbeitsleben betreffend...

        Des­we­gen ist es ja gera­de so bit­ter, wel­che Agen­da von oben gegen die Abtrei­bung (und jeg­li­che ande­re For­men von Maß­nah­men, mit denen man sich von einem Kind und allen damit ver­bun­de­nen Ver­pflich­tun­gen ent­sa­gen könn­te, wenn man es nicht schafft, für es zu sor­gen) gefah­ren wird.

        1. Die Christ­li­chen bedie­nen sich frech ihrer The­sen um anders den­ken­de Men­schen unter ihre Dog­ma­tik zu zwin­gen. Das muss - hof­fent­lich bald - ein Ende fin­den. Der Herz­schlag als Kri­te­ri­um einer 'Per­son' beweist ledig­lich Eines:
          Die Ver­tre­ter die­ser The­sen sind unge­bil­de­te Beton­köp­fe, von denen mit immer glei­chen Kampf­be­grif­fen wie 'Kinds­tö­tung' oder 'Baby­mord' ein Phan­tom ange­grif­fen wird das es über­haupt nicht gibt.

          Du siehst das sehr richtig:
          Alle HILFEN sind genau das was der Begriff aus­drückt - sie kön­nen über­haupt nicht auf­wie­gen was da an Auf­wand kör­per­lich, see­lisch, und finan­zi­ell in das gebor­ge­ne und (hof­fent­lich) durch­dach­te, alters­an­ge­mes­se­ne Auf­wach­sen gesteckt wird. Gera­de an den immer wie­der auf­tre­ten­den Fäl­len von Eltern­ver­sa­gen wird doch deut­lich, dass es bes­ser wäre wenn man­che Men­schen kei­ne Kin­der hät­ten. Ihnen feh­len grund­sätz­li­che Fer­tig­kei­ten - und ich bezweif­le, dass die­se zer­ti­fi­zier­ten Per­so­nen die in der Bera­tung tätig sind die­se Ein­schät­zung auf Basis einer neu­tra­len, kri­te­ri­en­si­che­ren und unvor­ein­ge­nom­me­nen Hal­tung tref­fen kön­nen. Da ver­sa­gen selbst lang­jäh­rig täti­ge Psy­cho­lo­gen, denn in der Zeit­span­ne die ange­setzt wird ist eine gründ­li­che Bewer­tung selbst bei guten Absich­ten nicht zu leisten.

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