Zum Nachdenken (I)
Wodurch ist eine Regierung legitimiert?

Regie­rung muß sein, heißt es. Sie tut Vie­les, was der ein­zel­ne Bür­ger nicht tun könn­te. Sie wird 'demo­kra­tisch' gewählt und des­we­gen regiert sie uns im Namen aller Bürger.
So oder ähn­lich wird "Regie­rung" begrün­det, für not­wen­dig erklärt.

Wer wählt die Regierung?
Eine Anzahl von Bür­gern - durch ihre Stimmabgabe.

Was macht die Regierung?

Sie regelt das Zusam­men­le­ben indem Rech­te geschaf­fen und ver­wal­tet wer­den. Um dies zu lei­sten ver­schafft sich die Regie­rung über Steu­ern Geld. Das Geld wird Allen abge­nom­men und von der Regie­rung wie­der ver­teilt - nach­dem ein Teil für deren Unter­halt und den dahin­ter ste­hen­den Appa­rat (Ver­wal­tung) abge­zweigt wurde.

Wir stel­len also fest:

Die Regie­rung wird von Bür­gern gewählt,
ver­wal­tet und erläßt Gesetze
und erhebt Steu­ern damit sie arbei­ten kann.

Nun mei­ne Fra­ge:
Hat mein Nach­bar, hat ein Bekann­ter, ein Kollege
das Recht über mich zu bestimmen?
Über das zu bestim­men was ich darf oder nicht darf?
Wie ich mein Geld ausgebe?

Nein.

Wenn die Genann­ten also nicht über mich bestim­men kön­nen, wie kön­nen sie dann durch Wahl eine Regie­rung ins Amt brin­gen - und angeb­lich dadurch 'legi­ti­mie­ren' - die nun ihrer­seits mei­ne Rech­te beschnei­det und mich dazu zwingt für Din­ge zu zah­len oder Din­ge zu tun die ich nicht will oder brau­che oder selbst kann?

Kommentare

  1. Obwohl ich Dir instink­tiv zustim­me, geht es den­noch um wei­te­re Faktoren:
    - Gemeinwohl
    - medi­zi­ni­sche Grundversorgung
    - Recht und Ordnung
    um nur drei Fak­to­ren zu nennen.
    - Gemein­wohl: es ist der Staat, der Dir Dei­ne Auto­bahn (für viel zu viel Geld) von x nach y baut. Allei­ne wäre dies für Dich nicht mög­lich. Er baut auch Uni­ver­si­tä­ten, Kul­tur­stät­ten etc.
    - medi­zi­ni­sche Grund­ver­sor­gung: eben­falls der Staat, der die Kosten schul­tert und dafür sorgt, dass es uns allen ein wenig bes­ser, als den Mit­men­schen in der drit­ten Welt geht.
    - Recht und Ord­nung. Übri­gens einer der Punk­te, wo Nach­barn, Bekann­te und Kol­le­gen ein­grei­fen dürfen/müssen, soll­test Du über die Strän­ge schlagen.
    Ich stel­le die Fra­ge mal anders: wie weit darf eine Regie­rung die Rech­te eines Indi­vi­du­ums beschnei­den? Wer­den aktu­ell nicht die Per­sön­lich­keits­rech­te mit Füssen getre­ten, da die Regie­rung uns alle über einen (sehr nied­ri­gen) Kamm sche­ren will. Zugestimmt.

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