Bemerkungen zu "Volksvertretern"

Nein, nicht schon wie­der die X-te "Ent­hül­lung", son­dern nur ein Gedan­ke zu der Hand­ha­bung der Neben­tä­tig­kei­ten und ihrer Beurteilung.
Wer mit Arbeits­ver­trag arbei­tet hat meist eine Klausel:
"Jede Neben­tä­tig­keit bedarf der Geneh­mi­gung durch den Arbeitgeber."
Das gilt für "Otto-Nor­mal-Ver­brau­cher".
War­um sper­ren sich dann die vom Volk gewähl­ten und bezahl­ten Damen und Her­ren so sehr uns, ihren "Arbeit­ge­bern", über die­se Neben­tä­tig­kei­ten Aus­kunft zu geben?
Wenn wir, als Arbeit­neh­mer, eine Neben­tä­tig­keit ohne Geneh­mi­gung auf­neh­men und erwischt wer­den, folgt eine frist­lo­se Kündigung ....

Ich plä­die­re dafür, erwisch­te Volks­ver­tre­ter, die es nicht für nötig hal­ten, uns, ihre "Arbeit­ge­ber" zu infor­mie­ren, aus den Par­la­men­ten zu ent­fer­nen, ihnen zu kündigen ....

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