bookmark_borderBekanntmachung

Wer­tes Publikum!
Zu unse­rem aller­größ­ten Bedau­ern kön­nen wir Ihnen, lie­be Anwe­sen­de, den Inhalt der Bekannt­ma­chung nicht mit­tei­len, nicht etwa weil wir ihnen die­sen vor­ent­hal­ten wol­len, son­dern weil wir ihn nicht lesen kön­nen. Wie Sie sehen, steht das, was als Bekannt­ma­chung vor­ge­le­sen wer­den soll - und mitt­ler­wei­le wohl schon meh­rerer­orts vor­ge­le­sen ist - auf der Sei­te des Pla­ka­tes, das der Orts­bo­te in sei­ner Hand hält, die vom Zuse­her abge­wandt, und daher nicht zu lesen ist.
Wäre bei­spiels­wei­se die Son­ne im Rücken des Boten, so hät­te even­tu­ell die Nach­richt durch das Blatt hin­durch - aller­dings spie­gel­ver­kehrt, aber doch les­bar - als Schat­ten auf der Rück­sei­te des Blat­tes erkenn­bar sein kön­nen. Da es durch­gän­gig bewölkt war fiel daselbst die­se Mög­lich­keit weg und wir müs­sen Sie über den Inhalt der­zeit noch im Unkla­ren lassen.
Sei­en Sie jedoch ver­si­chert, dass wir Alles dar­an set­zen wer­den, ihnen den amt­li­cher­seits für wich­tig gehal­te­nen Text - wes­we­gen er dem Boten zwecks Ver­le­sung im öffent­li­chen Raum aus­ge­hän­digt wur­de - unver­züg­lich bekannt zu machen, sobald wir den nun­meh­ri­gen Auf­ent­halt des Orts­bo­ten aus­ge­macht und ihm bedeu­tet haben, das Papier so umzu­dre­hen, dass wir die Bot­schaft abschrei­ben kön­nen. Wir bit­ten den Ver­zug bei der Inkennt­nis­set­zung des durch die Orts­vor­ste­her­schaft ver­fass­ten Tex­tes höf­lichst und unter­tä­nigst zu entschuldigen.