bookmark_borderRevanche

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Ein Laden­be­sit­zer aus Düs­sel­dorf hat­te - wie die Mode­ra­to­rin der WDR Lokal­zeit sag­te - "die Faxen dicke":
Nach meh­re­ren Laden­dieb­stäh­len instal­lier­te er Über­wa­chungs­ka­me­ras um den Laden­die­ben das Leben schwe­rer zu machen oder gar das Hand­werk zu legen. Als es kürz­lich wie­der zu einem Dieb­stahl kam schnitt er Bil­der der Die­be her­aus und häng­te sie als "Steck­brief" in sein Schaufenster.

Nun ist es in Deutsch­land unzu­läs­sig das zu tun.
Datenschutz.
Schon hat der Bestoh­le­ne zusätz­li­chen Ärger.

Das zeigt, wie hier der Daten­schutz zur Lach­num­mer wird. Die Die­be wer­den geschützt, der Bestoh­le­ne macht sich strafbar.
Das dem "Nor­mal­bür­ger" zu ver­mit­teln ist schwierig.

Zwar ver­weist die Daten­schutz­be­auf­trag­te kor­rek­ter­wei­se auf Poli­zei und Staats­an­walt­schaft in deren Zustän­dig­keit die Ver­fol­gung der Die­be gehört, das jedoch hat in frü­he­ren Fäl­len nicht zur Ergrei­fung der Täter geführt. Nach mei­nem Emp­fin­den ist des­we­gen hier auf Sei­ten des Laden­be­sit­zers eine Not­wehr­si­tua­ti­on ein­ge­tre­ten - er hat kei­ne ande­re Mög­lich­keit mehr als sich selbst gegen die Taten zu wehren.

Mög­li­cher­wei­se könn­te eine ein­fa­che Ände­rung der Gesetz­ge­bung hier Abhil­fe schaffen:
Wenn jemand eine Straf­tat begeht ver­wirkt er dadurch even­tu­ell bestehen­de Rech­te aus dem Daten­schutz soweit sie mit der Tat in Ver­bin­dung stehen.

DAS soll­te das "all­ge­mei­ne Rechts­emp­fin­den" wie­der ins Lot bringen.

bookmark_borderHast du was - bist du was ...!

Sich von einer Bank abhän­gig zu machen ist nie eine gute Idee. 

Das muß­ten jetzt in Öster­reich vie­le Kun­den einer Groß­bank erfah­ren, denen 'aus hei­te­rem Him­mel' die Über­zie­hungs­kre­di­te gestri­chen wurden. 

Lacher am Ran­de:
Der Über­zie­hungs­kre­dit wird dort als "Ein­kaufs­re­ser­ve"  bezeich­net - so klingt das doch gleich viel ange­neh­mer als "sich durch unüber­leg­te Ein­käu­fe in Schul­den stür­zen" ....
 


[28072013]

 


Was man aller­dings hin­sicht­lich des Daten­schut­zes aus die­ser Ange­le­gen­heit ler­nen kann:
Es gibt kei­nen Schutz vor miß­bräuch­li­cher Daten­nut­zung - es sei denn, die­se Daten wer­den über­haupt nicht erst erho­ben! In der Miß­lich­kiet für die betrof­fe­nen Kun­den liegt auch eine Chan­ce. So wird eine brei­te­re Öffent­lich­keit dar­auf auf­merk­sam wie Ban­ken ohne gesetz­li­che Grund­la­ge und ohne Skru­pel selbst mit lang­jäh­ri­gen Kun­den umgehen.

Zugleich wird deut­lich, wie wich­tig "Daten­schutz" auch für jene Bür­ger sein kann, die sich nicht inten­siv im Inter­net bewe­gen und oft den Stand­punkt ver­tre­ten
"Das geht mich nichts an - mit dem Inter­net habe ich nichts am Hut!"