bookmark_borderVon Bürgerrechten ....

Wenn jemand vor­hät­te unser Staats­we­sen in eine Dik­ta­tur zu ver­wan­deln, was wäre dazu der erste Schritt? 

Es gäl­te die Oppo­si­ti­on aus­zu­schal­ten, indem man ihr die Mög­lich­keit nimmt Gleich­ge­sinn­te über die Gefahr, die für die Demo­kra­tie droht, zu infor­mie­ren. Sodann müss­te es unter­sagt wer­den, sich fried­lich zu ver­sam­meln und Kund­ge­bun­gen abzu­hal­ten. Sicher wäre es ange­bracht, die Pres­se gleich­zu­schal­ten, das bedeu­tet, anstel­le der Redak­tio­nen bei grö­ße­ren Publi­ka­ti­ons­or­ga­nen und bei Rund­funk und Fern­se­hen, einen Stab von Beauf­trag­ten über­neh­men zu las­sen - oder min­de­stens zu dekre­tie­ren alle Erzeug­nis­se zunächst einer Zen­sur­be­hör­de vor­zu­le­gen und erst auf deren Zustim­mung hin zu ver­öf­fent­li­chen. Letz­ter Schritt könn­te dann die Ver­haf­tung der Oppositionsführer:innen aus faden­schei­ni­gen Grün­den sein - da fin­det sich doch selbst in einer Demo­kra­tie doch schon immer etwas, das benutzt wird.

Es ist klar, dass hier von Mei­nungs­frei­heit, Ver­samm­lungs­frei­heit, und Pres­se­frei­heit die Rede ist. 

Wenn zur Zeit also Rech­te der Bür­ger ein­ge­schränkt wer­den, darf das immer nur im Ein­zel­fall gesche­hen, nicht pau­schal - und es müs­sen gewich­ti­ge Grün­de vor­lie­gen. Ganz wesent­lich ist aller­dings auch ein Ende für die­se viel­leicht nöti­gen Ein­schrän­kun­gen zu bestim­men. Noch wich­ti­ger scheint mir, dass es kei­ne Vor­be­hal­te wegen der Art und des Umfan­ges und der Inhal­te geben darf. Laut Ver­samm­lungs­ge­setz ist ledig­lich eine Infor­ma­ti­on der Behör­den nötig - und die kann nur fest­stel­len ob die Sicher­heit und der gere­gel­te Ablauf gewähr­lei­stet sind. Sonst nichts. 

[Da ich kein Jurist bin bit­te ich um Kommentar(-e) zu dem hier ange­ris­se­nen The­ma um es juri­stisch 'halt­bar' und 'begrün­det' zu machen.]