"Ärztliche Leistungen
und IGeL-Zusatzleistungen - was man selbst bezahlen soll."
Noch vor wenigen Jahren, so etwa vor der Jahrhundertwende, wäre es mit dem ärztlichen Selbstverständnis unvereinbar gewesen Extraleistungen anzubieten und in der Paxis nebenbei Geschäfte abzuwickeln die nicht durch die gesetzlichen oder privaten Versicherungen ausgeglichen wurden.
Erst durch die Gesundheitsreformen der früheren SPD-Ministerin Ulla Schmidt (2001 - 2009) wurde durch die Praxisgebühr [diese wurde durch die Kassenärzte eingezogen] der Umgang mit Zuzahlungen in die Medizin eingeführt - da nun der Damm einmal gebrochen war sannen Beratungsunternehmen und Ärzte darüber nach, wie sich Patienten weiter als zusätzliche Einnahmequelle nutzen lassen.
Zwar ist die Praxisgebühr mittlerweile Vergangenheit, die IGel-Leistungen aber sind geblieben.
Welcher Patient hat schon die Stärke eine von seinem Arzt, einer Vertrauensperson, angebotene und empfohlene Zusatzbehandlung abzulehnen? Besonders beliebt sind Formulierungen wie
"Das sollte ihnen ihre Gesundheit wert sein" oder
"Wer wird denn an der Gesundheit sparen" oder
"Für Zigaretten/Alkohol/Eis/Urlaub geben Sie doch auch locker X €uro im Monat aus".
Im eigenen Interesse sollte der Patient standhaft bleiben und ablehnen. Die Zusatzleistungen sind oft unnötige Ergänzungen mit geringer bis sinnloser Aussage-, Heil- und/oder Wirkkraft. Was von den Kassen bezahlt wird ist nötig - alles andere ist Geldmacherei.
Wenn über/neben/unter der Praxis die Gattin des Arztes (oder ein anderes Familienmitglied, bzw. Verwandter) ein Ernährungsstudio, ein Fitneßstudio oder eine Verkaufsstelle für "Naturheilkundliche Produkte" unterhält und ihnen der Arzt Produkte aus deren "Sortiment" empfiehlt, sind diese meist genauso wenig nutzbringend wie die IGel-Leistungen:
In solche Fällen sollten Sie über einen Arztwechsel nachdenken, denn es geht in solchen Fällen nicht um ihr Wohl als Patient, sondern darum, ihren Geldbeutel zu strapazieren ...!
Manchmal finden Sie auch 'Anhängsel' mit direktem Durchgang:
Etwa der orthopädische Schuhmacher gleich mit einem Gang durch die orthopädische Fachpraxis zu erreichen - in solchen Praxen werden dann besonders häufig Leistungen verordnet die von dieser angehängten Werkstatt erledigt werden. Der Zusammenhang ist erkennbar. Der Arzt verordnet, der Schuhmacher hat sichere Einkünfte - und von diesen Einkünften geht ein bestimmter Anteil als 'kick-back' zurück an die Praxis. Ein einträgliches, sicheres Geschäft für beide Seiten.
Nur zugeben wird es niemand, sowas läuft als Absprache "unter der Hand".
Wenn der Begriff "Arzt" im Text steht sind "Ärztinnen" eingeschlossen.
Mir ist klar, daß Pauschalurteile und pauschale Betrachtung einen gewissen Unsicherheitsfaktor haben. Deswegen stelle ich hier auch kein Abbild der Wirklichkeit mit wissenschaftlichem Anspruch dar, sondern eine auf eigener Erfahrung, Beobachtung und Gesprächen mit einschlägig Beschäftigten basierende Meinung.