bookmark_borderEs kommt drauf an was man draus macht ...!

Frü­her gab es eine Wer­bung, einen Slo­gan, für das Bau­en mit Beton, der hieß:
"Beton - es kommt drauf an was man draus macht".

Dar­an muß­te ich den­ken als ich einen Arti­kel las der mir kürz­lich zuge­sandt wurde.
Da ging es um Masern.
Also in Wahr­heit dar­um, dass es Leu­te gibt die behaup­ten es gäbe sie nicht.
Die Masern-Viren.

Der Mann, der das behaup­tet hat bot an dem­je­ni­gen 100.000,00 €uro zu zah­len, der *eine* wis­sen­schaft­li­che Publi­ka­ti­on nennt, die den Nach­weis erbringt, dass es Masern-Viren gibt und wie groß sie sind.

Da fand sich jemand und konn­te sogar *sechs* Publi­ka­tio­nen vorweisen.

Der Anbie­ter (Viren-Ver­nei­ner) zahl­te aber nicht, wor­auf­hin der Nach­wei­sen­de ihn ver­klag­te, um ihn zur Zah­lung zu zwingen.
In den ersten zwei Instan­zen bekam der Nach­wei­sen­de Recht und dar­auf­hin schick­te er dem säu­mi­gen Viren-Ver­nei­ner den Gerichts­voll­zie­her und weil immer noch nicht gezahlt wur­de soll­te der Mann in Erzwin­gungs­haft - kurz bevor das pas­sier­te zahl­te er schnell und leg­te gegen das (zweit-)instanzliche Urteil Beru­fung ein.

" .. Pod­biel­ski [vom Gericht bestell­ter Gut­ach­ter] und die Ravens­bur­ger Rich­ter waren mit­hin der Über­zeu­gung, dass Lan­kas For­de­rung nach “einer” Publi­ka­ti­on erst nach­träg­lich expli­zit ein­ge­bracht wur­de und zudem ohne Bedeu­tung für den Streit­ge­gen­stand ist .. "

In die­sem drit­ten Pro­zeß bekam er nun Recht. Weil er nur eine Publi­ka­ti­on gefor­dert hat­te und statt­des­sen sechs bekom­men hat­te fand das Gericht das sei ein Form­feh­ler und des­we­gen muß­te der Nach­wei­sen­de nun das Geld zurück zah­len und die Kosten des Ver­fah­rens tragen.

So weit so schlecht, denn ein nor­mal den­ken­der Laie wür­de doch ver­mu­ten: Sechs Nach­wei­se sind bes­ser als ein Nach­weis, daher hat der Viren-Leug­ner zu zahlen.

Allein, es ist damit noch nicht getan.
Der Viren-Leug­ner schreibt nun an sei­ne ver­blen­de­ten Anhänger:
Der Pro­zeß wur­de gewon­nen, damit ist fest­ge­stellt es gibt kei­ne Masern-Viren!
Kein Wort davon, dass es sechs (min­de­stens, aber in Wirk­lich­keit viel mehr) Bewei­se für die Exi­stenz der Viren gab, kein Wort dar­über, dass der Pro­zeß aus for­ma­len Grün­den gewon­nen wur­de und das Gericht in der Sache nicht erneut ent­schie­den hat.

Das Fazit:
Die meist medi­zi­nisch wenig infor­mier­ten Anhän­ger schwö­ren nun es gäbe kei­ne Masern-Viren und daher sei die Masern-Imp­fung nutz­los und zu verweigern.

So arbei­ten vie­le der Schar­la­ta­ne, die dann auf das Mit­leid der Anhän­ger hof­fen und die­se um eine klei­ne Spen­de bit­ten. Die soll die erheb­li­chen Kosten min­dern die der Masern-Leug­ner hat­te um all die Kin­der sei­ner Anhän­ger vor einer schäd­li­chen Imp­fung zu schützen.

Ein wei­ters inter­es­san­tes Modell um Ahnungs­lo­sen das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Das scheint die Haupt­ma­sche derer zu sein, die die "Neue Ger­ma­ni­sche Medi­zin" unter die Men­schen brin­gen .... ist doch klar, was "neu" ist kostet halt ein bis­serl mehr.