bookmark_border (XI) Gutachten

Es bewegt sich wie­der etwas.

Der Ter­min für die (prak­ti­schen) Arbei­ten für das Boden­gut­ach­ten steht nun fest, sie wer­den in der kom­men­den Kalen­der­wo­che statt­fin­den. Da fällt uns ein Stein vom Her­zen - weil von dem Ergeb­nis des Gut­ach­tens jede wei­te­re Ent­schei­dung abhängt! End­lich kann kon­kre­ter geplant werden!

Die Trag­fä­hig­keit des Unter­grun­des bestimmt näm­lich, wel­che "Grün­dung" das Haus haben muss.

Das bedeu­tet:

Wie vie­le Erd­ar­bei­ten sind nötig, wie vie­le Kubik­me­ter an Erde und Schot­ter sind zu bewe­gen? Muss eine Stütz­mau­er gebaut wer­den oder rei­chen Punkt­fun­da­men­te aus um das Gewicht des Hau­ses zu tra­gen? Ande­rer­seits kann natür­lich die Fra­ge sein, ob es in beson­de­ren Fäl­len mög­lich ist beim Gewicht des Hau­ses zu 'spa­ren', d.h. durch eine anders­ar­ti­ge Bau­wei­se mit gerin­ge­rem Gewicht auf zusätz­li­che Grün­dungs­maß­nah­men ver­zich­ten zu können.

Über all den Über­le­gun­gen schwebt stets rie­sen­groß das "€" Zei­chen, denn jede Ent­schei­dung beim Haus­bau ist mit Kosten ver­bun­den - und da kann ein gering­fü­gi­ger Feh­ler, eine fal­sche Ent­schei­dung oder eine wenig fle­xi­ble Vor­ge­hens­wei­se schnell das Bud­get spren­gen. Die Balan­ce zwi­schen dem Wün­schens­wer­ten und dem Mög­li­chen ist bei kei­ner Ent­schei­dung im Leben so groß wie bei einem Haus.

Drücken Sie die Dau­men, dass die Trag­fä­hig­keit min­de­stens 130 KN/m² [≃ 1.300 kg/m²] beträgt - dann wird es die gün­stig­ste Lösung für eine Boden­plat­te mit ein­ge­bau­ter Fußbodenheizung.

Es ist im Übri­gen so gekom­men, wie es der Notar beim Kauf­ver­trag schon andeutete:
"Alles was Sie (Käu­fer) ab jetzt zu tun haben ist alle Rech­nun­gen zu bezah­len die bei Ihnen nach und nach eintrudeln!"

So kam es dann:
- Auf­las­sungs­ge­bühr (das Grund­stück kann nun nicht mehr ander­wei­tig ver­kauft werden);
- Gebühr der Stadt für den Ver­zicht auf das Vorkaufsrecht;
- Maklergebühr;
- Kaufpreis;
- Notariatsgebühr;
- Grund­er­werbs­steu­er (Frei­stel­lung durch das Finanzamt);
- Ein­tra­gung des Besitzüberganges.

Zusam­men­ge­nom­men mach­ten die­se Kosten noch­mal fast 15% des Grund­stücks­prei­ses aus. Kein Wun­der also, wenn so man­cher zukünf­ti­ge Bau­herr da ins Grü­beln kommt ob das vor­han­de­ne Bar­geld reicht. Denn die finan­zie­ren­den Ban­ken erwar­ten, dass sol­che Kosten 'out-of-pocket', aus der Hosen­ta­sche bezahlt werden.