Etwas tun ..?!
Das etwas andere “Wort zum Sonntag”

Es gibt der­zeit eine Peti­ti­on gegen die Son­der­rech­te der Kir­chen in Sachen Arbeits­recht die noch Unter­stüt­zung braucht.

Die Kir­chen behaup­ten immer Son­der­rech­te zu haben und beru­fen sich dabei Auf die Wei­ma­rer Ver­fas­sung - über­nom­men in das Grundgesetz.
Die Wahr­heit sieht aller­dings ganz anders aus, wie Ingrid Mat­thä­us-Mai­er, Juri­stin und ehe­ma­li­ge lang­jäh­ri­ge SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te, darstellt:

(Zitat) ".. Die Kir­chen beru­fen sich bezüg­lich ihres ver­meint­li­chen Selbst­be­stim­mungs­rechts auf § 137 der Wei­ma­rer Reichs­ver­fas­sung, der in Arti­kel 140 des Grund­ge­set­zes der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land über­nom­men wur­de. Dort steht aber aus­drück­lich 'Jede Reli­gi­ons­ge­sell­schaft ord­net und ver­wal­tet ihre Ange­le­gen­hei­ten selb­stän­dig inner­halb der Schran­ken des für alle gel­ten­den Geset­zes'. Von einem Selbst­be­stim­mungs­recht ist also kei­ne Rede, ledig­lich von einem Selbst­ord­nungs- und Selbst­ver­wal­tungs­recht und zwar – das ist wich­tig – inner­halb der Schran­ken des für alle gel­ten­den Geset­zes .." (Zitat Ende)

Mei­ne Bit­te: Ver­hel­fen sie einer guten Sache und einer demo­kra­ti­schen Not­wen­dig­keit, näm­lich der Gleich­be­hand­lung aller Staats­bür­ger, zum Erfolg, indem sie ein paar Minu­ten auf­wen­den um die­se Peti­ti­on zu unterzeichnen.

Dan­ke!

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