Es gibt derzeit eine Petition gegen die Sonderrechte der Kirchen in Sachen Arbeitsrecht die noch Unterstützung braucht.
Die Kirchen behaupten immer Sonderrechte zu haben und berufen sich dabei Auf die Weimarer Verfassung - übernommen in das Grundgesetz.
Die Wahrheit sieht allerdings ganz anders aus, wie Ingrid Matthäus-Maier, Juristin und ehemalige langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete, darstellt:
(Zitat) ".. Die Kirchen berufen sich bezüglich ihres vermeintlichen Selbstbestimmungsrechts auf § 137 der Weimarer Reichsverfassung, der in Artikel 140 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland übernommen wurde. Dort steht aber ausdrücklich 'Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes'. Von einem Selbstbestimmungsrecht ist also keine Rede, lediglich von einem Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht und zwar – das ist wichtig – innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes .." (Zitat Ende)
Meine Bitte: Verhelfen sie einer guten Sache und einer demokratischen Notwendigkeit, nämlich der Gleichbehandlung aller Staatsbürger, zum Erfolg, indem sie ein paar Minuten aufwenden um diese Petition zu unterzeichnen.
Danke!