Dreist, dreister, ST-V 5527 ...!

Wenn schon falsch par­ken, dann aber rich­tig - nur eine Gara­gen­aus­fahrt ver­sper­ren kann schließ­lich jeder Falschparker:
Die­se/-r Spe­zia­li­st/-in schafft "Zwei auf einen Streich".



 
Ach, wer parkt denn da unberechtigt ....


 


 
.... quer vor frem­den Fahrzeugen ....


 


 
.... und gleich so, dass mög­lichst vie­le recht­mä­ßi­ge Gara­gen­be­sit­zer 'behin­dert' werden?

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