[Bearbeitetes Zitat von TELePOLIS]
Für Systemparteien maßgeschneidertes Wahlrecht
Das Gebot im Artikel 20 des Grundgesetzes, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe, wird nicht einmal in der legislativen Staatsgewalt angemessen erfüllt. Die Wähler können ihr Kreuz machen, wo sie wollen, es hat keine politischen Folgen, die der Wahlentscheidung zuzurechnen wäre. Welche Regierung nach der Wahl gebildet wird und welche Politik sie betreibt, wird nach dem Bruch der Wahlversprechen entschieden. Wählen ist in der BRD mittlerweile so sinnlos geworden, wie Faltengehen in der ehemaligen DDR. Bei der exekutiven Staatsgewalt auf kommunaler Ebene bestehen immerhin gewisse politische Teilhaberechte des Volkes, ansonsten erlaubt man dem Volk keine Wahl (und Abwahl) von wirklich Verantwortlichen .. Das im Artikel 20 des Grundgesetzes festgelegte Demokratiegebot ist zweifellos die wichtigste Norm. .. Nicht einmal Wahlen können dem Volk die für eine Demokratie notwendige Teilhabe bei der Ausübung der Staatsgewalt verschaffen, da im Grundgesetz unbegreiflicherweise das Wahlrecht völlig außer Betracht blieb.
Aufgrund dieser unverzeihlichen Unterlassung konnten sich die Systemparteien ein Wahlrecht maßschneidern, das ihre Macht sichert und das Volk regelrecht entmachtet. Die Verteilung der Mandate im Bundestag (und in den Länderparlamenten) erfolgt praktisch durch Wahllisten, auf denen die vorderen Kandidaten schon vor der Wahl wissen, dass sie ein Mandat erhalten werden. Die Kandidaten der Wahllisten unterliegen, sowohl bei der Aufstellung wie bei der Mandatsausübung, der totalen Kontrolle durch die Nomenklatura der Parteien. Dafür sorgt auch der sogenannte Fraktionszwang, der durch offene Abstimmungen im Parlament ausgeübt wird. Auch hier haben die Urheber des Grundgesetzes versagt, indem sie diese nicht ausdrücklich untersagten. Da hilft auch nicht die treuherzige Beteuerung im Artikel 38, wonach die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, sondern nur ihrem Gewissen unterworfen seien.
Als zusätzliche Machtstütze zur Fernhaltung von politischer Konkurrenz hat man sich die - im Grundgesetz gar nicht vorgesehene - 5%-Klausel bei der Berücksichtigung von gewählten Parteien einfallen lassen. Auf diese Weise wird einer nicht unbeträchtlichen Menge von Wählern der Wahlerfolg vorenthalten, und - viel bedenklicher- der für eine Demokratie lebenswichtige politische Wettbewerb auf ein Oligopol von Systemparteien beschränkt.
In diesem Sinne:
"Frohe Pfingsten" für all jene, die der Kirche nahestehen
- allen anderen ein "Schönes Wochenende" ....
An CDU, SPD, FDP & Grüne: