"Alle Macht geht vom Volke aus" - klaro!

[Bear­bei­te­tes Zitat von TELe­PO­LIS]

Für System­par­tei­en maß­ge­schnei­der­tes Wahlrecht

Das Gebot im Arti­kel 20 des Grund­ge­set­zes, dass alle Staats­ge­walt vom Vol­ke aus­ge­he, wird nicht ein­mal in der legis­la­ti­ven Staats­ge­walt ange­mes­sen erfüllt. Die Wäh­ler kön­nen ihr Kreuz machen, wo sie wol­len, es hat kei­ne poli­ti­schen Fol­gen, die der Wahl­ent­schei­dung zuzu­rech­nen wäre. Wel­che Regie­rung nach der Wahl gebil­det wird und wel­che Poli­tik sie betreibt, wird nach dem Bruch der Wahl­ver­spre­chen ent­schie­den. Wäh­len ist in der BRD mitt­ler­wei­le so sinn­los gewor­den, wie Fal­ten­ge­hen in der ehe­ma­li­gen DDR. Bei der exe­ku­ti­ven Staats­ge­walt auf kom­mu­na­ler Ebe­ne bestehen immer­hin gewis­se poli­ti­sche Teil­ha­be­rech­te des Vol­kes, anson­sten erlaubt man dem Volk kei­ne Wahl (und Abwahl) von wirk­lich Ver­ant­wort­li­chen .. Das im Arti­kel 20 des Grund­ge­set­zes fest­ge­leg­te Demo­kra­tie­ge­bot ist zwei­fel­los die wich­tig­ste Norm. .. Nicht ein­mal Wah­len kön­nen dem Volk die für eine Demo­kra­tie not­wen­di­ge Teil­ha­be bei der Aus­übung der Staats­ge­walt ver­schaf­fen, da im Grund­ge­setz unbe­greif­li­cher­wei­se das Wahl­recht völ­lig außer Betracht blieb.

Auf­grund die­ser unver­zeih­li­chen Unter­las­sung konn­ten sich die System­par­tei­en ein Wahl­recht maß­schnei­dern, das ihre Macht sichert und das Volk regel­recht ent­mach­tet. Die Ver­tei­lung der Man­da­te im Bun­des­tag (und in den Län­der­par­la­men­ten) erfolgt prak­tisch durch Wahl­li­sten, auf denen die vor­de­ren Kan­di­da­ten schon vor der Wahl wis­sen, dass sie ein Man­dat erhal­ten wer­den. Die Kan­di­da­ten der Wahl­li­sten unter­lie­gen, sowohl bei der Auf­stel­lung wie bei der Man­dats­aus­übung, der tota­len Kon­trol­le durch die Nomen­kla­tu­ra der Par­tei­en. Dafür sorgt auch der soge­nann­te Frak­ti­ons­zwang, der durch offe­ne Abstim­mun­gen im Par­la­ment aus­ge­übt wird. Auch hier haben die Urhe­ber des Grund­ge­set­zes ver­sagt, indem sie die­se nicht aus­drück­lich unter­sag­ten. Da hilft auch nicht die treu­her­zi­ge Beteue­rung im Arti­kel 38, wonach die Abge­ord­ne­ten Ver­tre­ter des gan­zen Vol­kes und an Auf­trä­ge und Wei­sun­gen nicht gebun­den, son­dern nur ihrem Gewis­sen unter­wor­fen seien.

Als zusätz­li­che Macht­stüt­ze zur Fern­hal­tung von poli­ti­scher Kon­kur­renz hat man sich die - im Grund­ge­setz gar nicht vor­ge­se­he­ne - 5%-Klausel bei der Berück­sich­ti­gung von gewähl­ten Par­tei­en ein­fal­len las­sen. Auf die­se Wei­se wird einer nicht unbe­trächt­li­chen Men­ge von Wäh­lern der Wahl­er­folg vor­ent­hal­ten, und - viel bedenk­li­cher- der für eine Demo­kra­tie lebens­wich­ti­ge poli­ti­sche Wett­be­werb auf ein Oli­go­pol von System­par­tei­en beschränkt.

In die­sem Sinne:
"Fro­he Pfing­sten" für all jene, die der Kir­che nahestehen
- allen ande­ren ein "Schö­nes Wochenende" ....


An CDU, SPD, FDP & Grü­ne:

 

So wie ich wer­den VIELE ihre Par­tei nicht mehr wählen ....

 

Veröffentlicht in Leben

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