(II) Aus gegebenem Anlaß, ....

Ter­min­ver­gabe und Ein­hal­tung von Terminen

In dem Bei­trag von gestern (29.01.2014) war Qua­li­tät in Abhän­gig­keit vom Per­so­nal einer Arzt­pra­xis Gegen­stand der Betrach­tung. Zur Qua­li­tät gehört - unab­trenn­bar - die Zeit von Ankunft in der Pra­xis bis der Pati­ent dem Arzt gegenübersitzt.

Wenn Pati­en­ten mehr als 15 min. war­ten müs­sen ist das erstens eine Zumu­tung und zwei­tens ein Zei­chen für schlech­te Orga­ni­sa­ti­on und schlech­te Orga­ni­sa­ti­on deu­tet auf schlech­te Qua­li­tät der Behand­lung hin.
Natür­lich kann es selbst bei bester Orga­ni­sa­ti­on der Ter­min­ver­ga­be zu Aus­nah­men und gehäuf­ten Not­fäl­len kom­men, des­we­gen soll­te die­se Kom­po­nen­te der Pra­xis­qua­li­tät nicht aus Ein­zel­si­tua­tio­nen, son­dern län­ger­fri­stig beob­ach­tet und bewer­tet werden.

Ein belieb­tes Spiel­chen ist es manch­mal die Pati­en­ten auf meh­re­re War­te­zim­mer zu ver­tei­len, gefolgt von einer zusätz­li­chen War­te­zeit in einem der Ordi­na­ti­onsräu­me. Das ist nicht pati­en­ten­freund­lich, wenn schon Zwi­schen­sta­tio­nen, dann bit­te mit einer sinn­vol­len Begrün­dung. Es kön­nen z.B. Blut­ent­nah­men, Blut­druck­mes­sung, EKG etc. ein­ge­scho­ben wer­den, sofern es die Situa­ti­on des Pati­en­ten verlangt.

Blut­ent­nah­me ist eine Kör­per­ver­let­zung der der Pati­ent zustim­men muß. Daher soll­te man spä­te­stens beim zwei­ten Ein­stich­ver­such der nicht gelingt die wei­te­ren Ver­su­che unter­bin­den und nach Jeman­dem ver­lan­gen der das kann.
Jede Ver­fär­bung an der Ein­stich­stel­le ist ein Zei­chen man­gel­haf­ter Hand­ha­bung - Sie soll­ten bei der näch­sten Blut­ent­nah­me dar­auf bestehen, dass die­se von einer ande­ren Per­son aus­ge­führt wer­den soll.

Ich habe ein­mal zuge­se­hen wie eine Hel­fe­rin einer älte­ren Dame die Blut­druck­man­schet­te um den Man­tel­är­mel gelegt und dann "gemes­sen" hat - das war ein Extrem, aber es kommt immer wie­der zu Fehl­mes­sun­gen weil die Lage des Armes und die Ein­engung durch Beklei­dung nicht sach­ge­recht beho­ben und daher fal­sche Ergeb­nis­se ermit­telt werden.
Kürz­lich wur­den bei mir 180120 mmHg gemes­sen. Ich habe die Mit­ar­bei­te­rin beob­ach­tet und kei­ne Ein­wän­de erho­ben, weil ich sehen woll­te was als "Ergeb­nis" her­aus­kommt. Nach Kor­rek­tur der Feh­ler lag die Mes­sung dann bei 14080, immer noch leicht erhöht, aber bestimmt nicht so alar­mie­rend wie der höhe­re Wert und wahr­schein­lich eine Fol­ge mei­ner Verärgerung.
Die Fol­ge­rung dar­aus für mich:
Die­se Hel­fe­rin wird bei mir nie wie­der Blut­druck­mes­sun­gen vornehmen.

Bei einem EKG müs­sen alle Elek­tro­den fest sit­zen - las­sen sie sich nicht durch Mecke­rei der Aus­füh­ren­den irri­tie­ren: Es gibt pro­ba­te Mit­tel selbst bei star­ker Behaa­rung ein sach­ge­rech­tes EKG durchzuführen.
Wenn ein Bela­stungs-EKG durch­ge­führt wird muß der Arzt min­de­stens in Ruf­wei­te sein, denn bei Kom­pli­ka­tio­nen müs­sen umge­hend Gegen­maß­nah­men ein­ge­lei­tet wer­den - und das geht bestimt nicht, wenn er noch nicht in der Pra­xis ist oder schon wie­der weg zum Mittagessen ....

Mor­gen (31.01.2014) geht es wei­ter mit dem Aspekt der "Pri­vat­sphä­re", d.h. wie sicher ihre per­sön­li­chen Krank­heits­in­for­ma­tio­nen und Gesprä­che mit dem Arzt vor dem Mit­hö­ren durch ande­re Pati­en­ten geschützt sind.

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Wenn der Begriff "Arzt" im Text steht sind "Ärz­tin­nen" eingeschlossen.


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Mir ist klar, daß Pau­schal­ur­tei­le und pau­scha­le Betrach­tung einen gewis­sen Unsi­cher­heits­fak­tor haben. Des­we­gen stel­le ich hier auch kein Abbild der Wirk­lich­keit mit wis­sen­schaft­li­chem Anspruch dar, son­dern eine auf eige­ner Erfah­rung, Beob­ach­tung und Gesprä­chen mit ein­schlä­gig Beschäf­tig­ten basie­ren­de Meinung.

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