ⒺILMELDUNG

Ver­bot der geschäfts­mä­ßi­gen För­de­rung der Selbst­tö­tung verfassungswidrig

Pres­se­mit­tei­lung Nr. 12/2020 vom 26. Febru­ar 2020
Urteil vom 26. Febru­ar 2020
2 BvR 234715, 2 BvR 252716, 2 BvR 235416, 2 BvR 159316, 2 BvR 126116, 2 BvR 65116

Was als Rechts­for­mu­lie­rung so son­der­bar klingt bedeu­tet in Wahr­heit einen Durch­bruch gegen die Front der Kir­chen und ihrer Anhän­ger. Sowie der Poli­ti­ker, die meist in CDU, CSU, SPD und bei den Grü­nen zu fin­den sind. Der Schall die­ser Ohr­fei­ge für die Ver­ächt­lich­ma­chung der Bür­ger­rech­te durch die Poli­tik klingt wie Don­ner­hall durch die Republik.

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Kommentare

  1. Las es zum Mit­tag gestern bei der Feind­pres­se und war sehr über­rascht, dass das jetzt vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt kam. Sonst ist man dort näm­lich auch so kon­ser­va­tiv und auf äußer­ste System­er­hal­tung bedacht (sie­he Urteil zu Hartz-Sanktionen)...

    1. Es gibt Kom­men­ta­re die die Ent­schei­dung als 'Ver­mächt­nis' des schei­den­den vor­sit­zen­den Rich­ters hal­ten - er hat­te einen SPD Hin­ter­grund, einer der weni­gen nicht-so-erzkonservativen.
      Wir soll­ten aller­dings dem höch­sten Gericht dank­bar sein: Es hat vie­le der Geset­ze der letz­ten 25 Jah­re auf den Müll der Geschich­te beför­dert die skru­pel­lo­se Poli­ti­ker enge­gen bestehen­der Bür­ger­rech­te aus der Ver­fas­sung durch­ge­peitscht hatten ....

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