.. Die Bundesregierung weist also eine Behörde an, ein in Kraft befindliches Gesetz nicht anzuwenden. Das ist ein in der Bundesrepublik einmaliger Vorgang und gleichzeitig der eklatanteste Verfassungsbruch den dieses Land bisher gesehen hat. Denn eine Regierung, die sich weigert Gesetze anzuwenden, stellt die parlamentarische Demokratie als solche in Frage .. "
[Quelle]
Wer es bisher noch nicht eingesehen hat daß wir uns seit den Schröder'schen Entscheidungen "nach Gutsherrnart" den Gepflogenheiten in Bananenrepubliken mit großen Schritten genähert haben, muß spätestens jetzt zugeben, daß die Grenze überschritten wurde ....