Ärztliche Suizidassistenz

Die Posi­tio­nie­rung der Ärz­te­schaft zur Sui­zid­as­si­stenz soll geprüft wer­den, so beschloß es auf dem 127. Deut­schen Ärz­te­tag die Versammlung.

Zitat
".. sol­le einer­seits betont wer­den, dass die Mit­wir­kung bei der Selbst­tö­tung von Men­schen grund­sätz­lich kei­ne ärzt­li­che Auf­ga­be ist. Ande­rer­seits sol­le fest­ge­schrie­ben wer­den, dass sie im Ein­zel­fall bei schwe­rer oder uner­träg­li­cher Erkran­kung nach wohl­ab­ge­wo­ge­ner Gewis­sens­ent­schei­dung zuläs­sig ist .."

Damit folgt der Beschluß einem zuvor bereits erstell­ten Papier des Ethik­ra­tes "Ethik­ex­per­ten gegen gesetz­li­che Rege­lung zur Sui­zid­bei­hil­fe".
Zitat aus der Ver­öf­fent­li­chung des Ethik­ra­tes (dem ich nicht in allen Argu­men­ten zustimme!):
".. Für eine bun­des­ge­setz­li­che Rege­lung bestehe kein Bedarf, schrei­ben die Ethik­ex­per­ten. Sui­zid­wil­li­ge hät­ten mitt­ler­wei­le aus­rei­chend Mög­lich­kei­ten, um ihren Ster­be­wunsch mit Hil­fe Drit­ter durchzusetzen .."
Na ja, Ethik­rat, *aus­rei­chend Mög­lich­kei­ten* ist bestimmt eine gro­be Fehleinschätzung.

Kommentare

  1. Zitat: "Na ja, Ethik­rat, *aus­rei­chend Mög­lich­kei­ten* ist bestimmt eine gro­be Fehleinschätzung."

    Das den­ke ich auch. Scha­de, dass man ihn nicht dazu zwin­gen kann die­se kon­kret zu benennen!

    1. Hal­lo Her Lang,
      mög­li­cher­wei­se wird es von der Arbeits­grup­pe genaue­re Defi­ni­tio­nen und Hand­lungs­vor­ga­ben / Hand­lungs­vor­schlä­ge für die Ärz­te­schaft geben. Was aber begrü­ßens­wert ist steht auch fest: Die Ärz­te sehen kei­ne straf­recht­li­che Beur­tei­lung als nötig an wie die bis­her noch kur­sie­ren­den poli­ti­schen Vorschläge.

      Aller­dings:
      Wie­der sit­zen im 'Ethik­rat' Geist­li­che, deren Orga­ni­sa­tio­nen zuvör­derst auf Ver­län­ge­rung unge­ach­tet des Lei­dens drin­gen und Pal­lia­tiv­me­di­zi­ner, deren Geschäfts­mo­dell durch eine libe­ra­le Lösung in Gefahr ist ....

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