Die Positionierung der Ärzteschaft zur Suizidassistenz soll geprüft werden, so beschloß es auf dem 127. Deutschen Ärztetag die Versammlung.
Zitat
".. solle einerseits betont werden, dass die Mitwirkung bei der Selbsttötung von Menschen grundsätzlich keine ärztliche Aufgabe ist. Andererseits solle festgeschrieben werden, dass sie im Einzelfall bei schwerer oder unerträglicher Erkrankung nach wohlabgewogener Gewissensentscheidung zulässig ist .."
Damit folgt der Beschluß einem zuvor bereits erstellten Papier des Ethikrates "Ethikexperten gegen gesetzliche Regelung zur Suizidbeihilfe".
Zitat aus der Veröffentlichung des Ethikrates (dem ich nicht in allen Argumenten zustimme!):
".. Für eine bundesgesetzliche Regelung bestehe kein Bedarf, schreiben die Ethikexperten. Suizidwillige hätten mittlerweile ausreichend Möglichkeiten, um ihren Sterbewunsch mit Hilfe Dritter durchzusetzen .."
Na ja, Ethikrat, *ausreichend Möglichkeiten* ist bestimmt eine grobe Fehleinschätzung.
Zitat: "Na ja, Ethikrat, *ausreichend Möglichkeiten* ist bestimmt eine grobe Fehleinschätzung."
Das denke ich auch. Schade, dass man ihn nicht dazu zwingen kann diese konkret zu benennen!
Hallo Her Lang,
möglicherweise wird es von der Arbeitsgruppe genauere Definitionen und Handlungsvorgaben / Handlungsvorschläge für die Ärzteschaft geben. Was aber begrüßenswert ist steht auch fest: Die Ärzte sehen keine strafrechtliche Beurteilung als nötig an wie die bisher noch kursierenden politischen Vorschläge.
Allerdings:
Wieder sitzen im 'Ethikrat' Geistliche, deren Organisationen zuvörderst auf Verlängerung ungeachtet des Leidens dringen und Palliativmediziner, deren Geschäftsmodell durch eine liberale Lösung in Gefahr ist ....