" .. Der spezifische Schutz der Presse- und Rundfunkfreiheit erstreckt sich deshalb auch auf Blogger. Das schließt den Quellenschutz mit ein. Das beste Argument hierfür liefert die Verfassung selbst, denn sie gewährleistet die Freiheit der Berichterstattung .. "
So ist es bei RA Stadler zu lesen - das scheint mir hochinteressant, hebt es doch das Bloggen auf eine völlig neue Ebene- und das völlig unabhängig von der Qualität. Daß es da große Unterschiede gibt ist hinlänglich bekannt. Aber auch B*LD und E*press sind nicht 'erste Sahne' was journalistischen Anspruch angeht ....