Ach so ...!

" .. Der spe­zi­fi­sche Schutz der Pres­se- und Rund­funk­frei­heit erstreckt sich des­halb auch auf Blog­ger. Das schließt den Quel­len­schutz mit ein. Das beste Argu­ment hier­für lie­fert die Ver­fas­sung selbst, denn sie gewähr­lei­stet die Frei­heit der Berichterstattung .. "

So ist es bei RA Stad­ler zu lesen - das scheint mir hoch­in­ter­es­sant, hebt es doch das Blog­gen auf eine völ­lig neue Ebe­ne- und das völ­lig unab­hän­gig von der Qua­li­tät. Daß es da gro­ße Unter­schie­de gibt ist hin­läng­lich bekannt. Aber auch B*LD und E*press sind nicht 'erste Sah­ne' was jour­na­li­sti­schen Anspruch angeht ....

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