Soldaten & Krieg


" ..Die Gefahr, dass deut­sche Sol­da­ten in krie­ge­ri­sche Aus­ein­an­der­set­zun­gen ... ver­strickt wer­den steigt ... dra­ma­tisch. Im schlimm­sten Fall ein wahr­lich töd­li­cher Killerpunch."
So konn­te man in einem Web­log zur Wahl lesen. Man liest über­haupt viel über das, was bei bewaff­ne­ten Aus­ein­an­der­set­zun­gen pas­siert. Ich möch­te vor­an­stel­len, daß ich Krieg als Mit­tel zur Durch­set­zung von Absich­ten nicht billige.

Krieg ist immer Völkerrechtswidrig!

Sofern aber Krieg aus­ge­ru­fen wird, oder wir uns an Krieg betei­li­gen, hat das zur Fol­ge, daß getö­tet wird und unse­re Sol­da­ten auch davon betrof­fen sind. Das Wesen der Demo­kra­tie beinhal­tet sich nach außen zur Wehr zu set­zen. Das bedeu­tet: Töten und getö­tet werden.

Zunächst eine Defi­ni­ti­on:
Ein Sol­dat (nach dem Sold, den er bezieht) ist ein bewaff­ne­ter Ange­hö­ri­ger einer Armee oder der Streit­kräf­te eines Lan­des. In der Schweiz wird er häu­fig als Wehr­mann bezeichnet.

Was tut nun ein Soldat?
Auf­ga­be von Sol­da­ten ist der Kampf gegen Sol­da­ten feind­li­cher Armeen.
Im Kriegs­fall wer­den Sol­da­ten für vie­le Auf­ga­ben ein­ge­setzt, haupt­säch­lich jedoch, um dem Geg­ner mit Waf­fen­ge­walt Scha­den zuzu­fü­gen, ent­we­der indem mili­tä­ri­sche Zie­le ver­nich­tet oder ein­ge­nom­men wer­den, oder indem ein geg­ne­ri­scher Angriff abge­wehrt wird.

Wel­che Regeln gel­ten für Soldaten?
1864 wur­de von zwölf Staa­ten die erste Gen­fer Kon­ven­ti­on „betref­fend die Lin­de­rung des Loses der im Feld­dienst ver­wun­de­ten Mili­tär­per­so­nen“ ange­nom­men. Die der­zeit gül­ti­gen Fas­sun­gen der Abkom­men sind 1949 beschlos­sen wor­den und tra­ten ein Jahr spä­ter in Kraft. Sie wur­den 1977 ergänzt durch zwei Zusatz­pro­to­kol­le, wel­che erst­mals Regeln zum Umgang mit Kom­bat­tan­ten in den Kon­text der Gen­fer Kon­ven­tio­nen inte­grie­ren. Depo­si­tar­staat der Gen­fer Kon­ven­tio­nen ist die Schweiz, Ver­trags­par­tei­en kön­nen nur Staa­ten werden.

Was bedeu­tet das für das Han­deln von Soldaten?
„Per­so­nen, die nicht direkt an den Feind­se­lig­kei­ten teil­neh­men, ein­schließ­lich der Mit­glie­der der bewaff­ne­ten Streit­kräf­te, wel­che die Waf­fen gestreckt haben, und der Per­so­nen, die infol­ge Krank­heit, Ver­wun­dung, Gefan­gen­nah­me oder irgend­ei­ner ande­ren Ursa­che ausser Kampf gesetzt wur­den, sol­len unter allen Umstän­den mit Mensch­lich­keit behan­delt wer­den, ohne jede Benach­tei­li­gung aus Grün­den der Ras­se, der Far­be, der Reli­gi­on oder des Glau­bens, des Geschlechts, der Geburt oder des Ver­mö­gens oder aus irgend­ei­nem ähn­li­chen Grunde.“
[Kurz­fas­sung: „Sei mensch­lich auch im Kriege!“]

Und wenn ein Sol­dat gefan­gen genom­men wird?
Kriegs­ge­fan­ge­ne sind unter allen Umstän­den mensch­lich zu behan­deln (Arti­kel 13). Streng ver­bo­ten sind ins­be­son­de­re ihre Tötung, jede Gefähr­dung ihrer Gesund­heit, Gewalt­an­wen­dung, Fol­ter, Ver­stümm­lung, medi­zi­ni­sche Expe­ri­men­te, Bedro­hung, Belei­di­gun­gen, Ernied­ri­gun­gen und das öffent­li­che Zuschau­stel­len, eben­so Repres­sa­li­en und Ver­gel­tungs­maß­nah­men. Das Leben, die kör­per­li­che Unver­sehrt­heit und die Ehre von Kriegs­ge­fan­ge­nen sind unter allen Umstän­den zu schüt­zen (Arti­kel 14).

Was bedeu­tet "Krieg"?
Jeder Krieg ist, neben dem Ver­lust von Infra­struk­tur oder Arbeits­plät­zen, immer auch mit Tod und furcht­ba­rem Leid ver­bun­den. Die­se ent­ste­hen einer­seits als zwangs­läu­fi­ge Neben­fol­gen des Waf­fen­ein­sat­zes gegen Men­schen, ande­rer­seits aus stra­te­gi­schen Grün­den (zum Bei­spiel beim Spren­gen von Brücken oder durch Ver­gif­tung von Grund­nah­rungs­mit­teln), zum Teil wird die Zer­stö­rung von Gebäu­den, ja der gan­zen Infra­struk­tur des Kriegs­geg­ners aber auch bewusst her­bei­ge­führt, um die Zer­stö­rungs­kraft einer Armee zu demon­strie­ren und den Geg­ner einzuschüchtern.
In nahe­zu allen Krie­gen und bei allen Armeen wer­den Kriegs­ver­bre­chen began­gen (bei­spiels­wei­se Fol­te­run­gen, Über­grif­fe auf die Zivil­be­völ­ke­rung, etc.). Das gro­ße Macht­ge­fäl­le in Kriegs­ge­bie­ten und die weit­ge­hen­de Frei­heit vor Straf­ver­fol­gung bau­en in Ver­bin­dung mit der All­ge­gen­wart des Todes natür­li­che Hemm­schwel­len ab. 

[alle Zita­te "Wiki­pe­dia"]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert