Bayern hat versucht, ein außerordentlich restriktives Versammlungsgesetz durchzudrücken, gegen das mehrere Beschwerden und Klagen auf einstweilige Aussetzung beim Bundesverfassungsgericht eingegangen sind - das Gericht hat nun eine solche Verfügung getroffen.
Beim Lesen des Textes hört man noch den Knall der schallenden Ohrfeige für die Initiatoren, die sicher nur als die 'Spitze' einer allgemeinen Verschärfungswelle anzusehen sind:
Obsiegen sie in ihrem Bundesland, so werden weitere Gesetzesinitiativen in anderen Bundesländern folgen ....
[Gelesen bei fefe]
.. Bei jeder Versammlung muss folglich jeder Teilnehmer damit rechnen, dass seine Teilnahme unabhängig von der Größe und dem Gefahrenpotential der Versammlung aufgezeichnet wird. Der hierin liegende Nachteil erhält dadurch weiteres Gewicht, dass die Übersichtsaufzeichnungen zur Abwehr künftiger versammlungsspezifischer Gefahren ein Jahr ab Entstehung und zu Zwecken der allgemeinen Strafverfolgung auch darüber hinaus genutzt und gespeichert werden können. Eine solche anlasslose Datenbevorratung, die allein an die Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit und damit an das Gebrauchmachen von einem für die demokratische Meinungsbildung elementaren Grundrecht anknüpft, führt zu durchgreifenden Nachteilen .. "
[Zitat aus Pressemitteilung Nr. 17⁄2009 vom 27. Februar 2009 / Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Beschluss vom 17. Februar 2009 – 1 BvR 2492/08]
*edit*
Überregionale Blätter äußern sich zum Thema:
[aus WN v. 28.02.2009]