@ SEVENJOBS (anonym)
§ 348, Ziff 33, Abs. IV VtGB:
"Wer Vorurteile verbreitet oder verfälschte Tatsachen wiedergibt oder verfälschte Tatsachen als Vorurteile verbreitet wird mit Zuchthaus nicht unter zehn Jahren bestraft."
Das " .. (immer Männer übrigends) .. " hat mir besonders gut gefallen.
Eine Selbstaussage.
Sehr passend zum weiteren Stil* des Kommentars ....
*
Drei Fehler in fünf Zeilen - das hat doch 'was ....
[3237/192706]