Unter der Überschrift "Gesinnungsprüfung" nimmt die taz zu den Regelungen Baden-Württembergs Stellung - mit Tendenz der Ablehnung. Auch die Welt am Sonntag befaßt sich mit dem Thema. Das gipfelt in zwei Fragen:
- Wie würden Sie antworten?
- Und fänden Sie es akzeptabel, diese Fragen beantworten zu müssen?
Unter dem Titel "Anschlag auf die Liberalität" nimmt WamS sehr differenziert die Einzelpunkte auf und stellt dar, daß gegen eine allgemeine Überprüfung nichts einzuwenden wäre - nur seien in diesem Fall Fragen enthalten, zu denen auch Deutsche Staatsbürger durchaus unterschiedliche Auffassung vertreten. Das glaub' ich auch:
Es ist nichts gegen eine Befragung einzuwenden - nur muß sie, wenn schon, ALLEN zugemutet werden, die sich um Einwanderung/Einbürgerung bemühen. Eine spezifisch auf Türkische Einwanderer abzielende Befragung halte ich für äußerst einseitig und diskriminierend. Es entsteht der Eindruck, man wolle mißliebige Applikanten von vornherein abschrecken - der sogenannte "gesunde Volkswille" scheint hinter dieser Regelung zu stehen - in Wirklichkeit zeigt es in erschreckender Deutlichkeit, daß wir uns offensichtlich doch noch nicht als die Demokraten erweisen, als die wir uns überwiegend sehen .... So etwas sollte in unserem Land nicht praktische Übung werden. Es ist ein Rückfall in alte, rechte Denkschemata!
Daß es in anderen Ländern der Welt auch Bedingungen für die Einbürgerung gibt ist weithin bekannt. Sie sind allerdings sehr verschieden - untereinander und im Vergleich zu dem, was Baden-Württemberg nun als gängige Praxis zu etablieren sucht ....
Sprachfertigkeit und die Fähigkeit, die Mentalität des Einwanderungslandes zu verstehen gehen Hand in Hand. Nur darf die Prüfung auf Sprachkenntnisse nicht mit einer "Gesinnungsschnüffelei" verbunden sein. Besonders Kanada könnte hier als "positives" Beispiel herangezogen werden, denn in seinem Punktesystem für die Einwanderung ist auch Sprachfertigkeit enthalten:
Wer gut spricht, liest, sprechen und verstehen kann bekommt mehr Punkte, andere weniger. Ein solcher Kriterientest enthält keine Diskriminierung sondern stellt persönlich Fertigkeiten dar - daran ist aus meiner Sicht nichts einzuwenden.
Grundlegende Darstellung des Europäischen Nationalitätenprinzips
Nationality law in Europe tends to be based upon Napoleonic Code which established that for purposes of nationality, that of the father was primary. For many years, therefore, in Europe and in former European colonies, women could not transmit their nationality to their children born in wedlock (those children born outside of marriage could often acquire their mother's nationality as there were provisions so that no child would be stateless). Many of these laws have since been changed, with the Arab states being an exception. There, women cannot transmit their nationality to their children; instead children receive the nationality of their fathers.
Schon im Interesse der seinerzeit heiß umkämpften Rechte für Frauen müssen wir darauf achten, daß die - bei uns garantierten - Rechte nicht dadurch "ausgehöhlt" werden, daß wir Zuwanderung / Zuwanderer erlauben, die eine andere Auffassung zur Rolle von Frauen und Männern hat. Ich bezweifle allerdings, daß die Fragestellung in Baden-Württemberg geeignet ist, dies zu gewährleisten ....
Der größte Fehler, der jetzt gemacht werden kann wäre das Kind mit dem Bade" auszuschütten:
Es bedarf einer differenzierenden Diskussion - Pauschale Verurteilungen und Schuldzuweisungen verhärten nur die Fronten!
Die hier getroffene Auswahl von Beispielen ist subjektiv, d.h. ich habe Einzelpunkte herausgenommen um den Standpunkt zu verdeutlichen, den ich selbst einnehme.
Ich bin mir bewußt, daß andere Personen - je nach herangezogener Quelle - durchaus zu einer davon verschiedenen Auffassung gelangen können.
* Italian nationality law
After 10 years of legal residence, absence of criminal record and sufficient financial resources, a foreigner may naturalise (three years for former Italian citizens up to the second degree and for aliens born on Italian territory, four years for nationals of EU member states, five years for refugees or stateless and seven years for those "affliated with an Italian citizen."
* United States citizenship
Eligibility
The Oath of Citizenship is not a federal law. Technically, any oath is legal, as long as it meets the "five principles" mandated by the Immigration and Nationality Act of 1953. These principles are:
- allegiance to the United States Constitution;
- renunciation of allegiance to any foreign country or leader to which the immigrant has had previous allegiances to;
- defense of the Constitution against enemies "foreign and domestic";
- promise to serve in the United States Armed Forces when required by law (either combat or non-combat);
- promise to perform civilian duties of "national importance" when required by law.
In der vorgenannten [Quelle] sind noch Links zu folgenden "Nationality Laws" vorhanden;
* Canadian citizenship
# 5 Acquisition and Loss of Canadian Citizenship - From 1977
* Peruvian nationality law
* South African nationality law
* Swiss citizenship
* Liberian nationality law
* Nationality law of Barbados
* Finnish nationality law
* Indian nationality law
* Australian nationality law
* British nationality law