Vereinfacht beurteilt bekam ich heute eine Antwort die keine Antwort ist ....
Ich hatte an " support@jusprog.de " ein mail geschrieben:
Betreff: Sperre "http://panthol.twoday.net
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich betreibe ein persönliches Weblog bei "twoday" unter dem Namen "RELAtief" - aus meiner Sicht ohne irgendwelche pornographische oder sonstige 'jugendgefährdende' Inhalte.
Wie eine Prüfung mit ihrem "check"-Programm ergab ist dies Weblog als 'Private Pages Soft'' (Anhang) eingestuft - und daher offensichtlich weltweit überall dort nicht mehr zugänglich wo ihr Programm eingesetzt wird.
Meine Fragen:
- Aufgrund welcher Inhalte in meinem Weblog kommen Sie zu der 'Einstufung'?
- Welche Rechtsgrundlage gibt es für die von Ihnen betriebene Zensur?
- Inwiefern ist ihre "Gemeinnützigkeit' mit Zensur vereinbar?
Ich erwarte ihre Rückäußerung umgehend, spätestens jedoch bis zum 29.05.2009. Sollte ich bis dahin nichts von Ihnen gehört haben werde ich geeignet erscheinende rechtliche Schritte einleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
wvs
Und das war die Antwort:
Sehr geehrter Herr wvs,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie finden ausführliche Antworten auf Ihre Fragen unter http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30420/1.html.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende,
Mirko Drenger
Nachsatz:
Die Einstufung meines (dieses) Weblogs ist nach wie vor "Private Pages Soft" .... kann Jemand zur Verbreitung dieses Programms etwas sagen?
Bei Frau Nessy gibt es einen interessanten Beitrag mit noch interessanteren Kommentaren. Herr Banger hat es auf den Punkt gebracht.
Danke für den Hinweis .... damit ist ja wohl klar, daß bei diesem Unternehmen ein 'crawler' die gesamte Arbeit tut und die beiden Mitarbeiter, die angeblich so sorgfältig prüfen lediglich für den Chef Kaffee kochen ....
PS Ich schlage vor, daß sich einschlägig betroffene Blogger zusammenfinden und einen Anwalt ihres Vertrauens* beauftragen gegen diese Machenschaften vorzugehen - soweit ich mich erinnere gibt es mittlerweile auch bei uns so etwas wie eine "Sammelklage" ....
* z.B. DIESEN ....