Mit 13: Lebenslänglich ..?!

Wir wis­sen ja, daß die Ame­ri­ka­ner nicht zim­per­lich sind wenn es um Bestra­fung von sehr jun­gen Men­schen geht, die sich eines Ver­bre­chens schul­dig gemacht haben. In eini­gen Staa­ten - wie etwa Penn­syl­va­nia - wird beson­ders hart mit sol­chen Tätern 'ins Gericht gegangen':
Lebens­läng­lich heißt lebens­läng­lich - ohne Aus­sicht auf Über­prü­fung und Strafverkürzung.

Ein beson­ders kras­ser Fall beschäf­tigt nun dort die Öffentlichkeit:
Ein (damals) 11-jäh­ri­ger hat die schwan­ge­re Freun­din sei­nes Vater mit einer spe­zi­ell für Kin­der pro­du­zier­ten Schrot­waf­fe (!) erschos­sen - und ging danach see­len­ru­hig zur Grund­schu­le .... nun ist er wegen zwei­fa­chen Mor­des ange­klagt (Mut­ter & unge­bo­re­nes Kind).

Der Streit geht nun dar­um, ob man ihn - mit den oben geschil­der­ten Fol­gen - als "Erwach­se­nen" ver­ur­tei­len soll.

Die gesam­te Geschich­te gibt es beim "Guar­di­an".