Blumig ....

erklärt ein Rich­ter auf meh­re­ren Sei­ten war­um er "Ver­kehrs­sün­der" nicht län­ger ver­ur­tei­len will ....

" .. Ins­ge­samt ist also fest­zu­hal­ten, dass die recht­li­che Situa­ti­on bei der Ver­kehrs­über­wa­chung und Ver­fol­gung von Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten aufgrund
von Bild­auf­nah­men völ­lig unbe­frie­di­gend ist. Dies gilt ins­be­son­de­re, wenn man bedenkt, dass von zahl­rei­chen Betrof­fe­nen immer wie­der und immer mehr der Vor­wurf erho­ben wird, dass sehr vie­le Über­wa­chungs­maß­nah­men ledig­lich fis­ka­li­schen Zwecken dien­ten und damit unzu­läs­sig sei­en. Aus Sicht eines Betrof­fe­nen lie­gen in juri­sti­scher Hin­sicht kei­ne „blü­hen­den Land­schaf­ten“ vor, son­dern eher ein gesetz­li­ches „Nie­mands­land“ .. "

[Quel­le] *.pdf-Datei via law­blog (U.Vetter)