erklärt ein Richter auf mehreren Seiten warum er "Verkehrssünder" nicht länger verurteilen will ....
" .. Insgesamt ist also festzuhalten, dass die rechtliche Situation bei der Verkehrsüberwachung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten aufgrund
von Bildaufnahmen völlig unbefriedigend ist. Dies gilt insbesondere, wenn man bedenkt, dass von zahlreichen Betroffenen immer wieder und immer mehr der Vorwurf erhoben wird, dass sehr viele Überwachungsmaßnahmen lediglich fiskalischen Zwecken dienten und damit unzulässig seien. Aus Sicht eines Betroffenen liegen in juristischer Hinsicht keine „blühenden Landschaften“ vor, sondern eher ein gesetzliches „Niemandsland“ .. "
[Quelle] *.pdf-Datei via lawblog (U.Vetter)