Post für mich .... 10112009.1330

in einer Ange­le­gen­heit die schon gut elf Jah­re zurück­liegt - nicht ein­mal das Finanz­amt ver­langt, daß man Steu­er­un­ter­la­gen län­ger als zehn Jah­re aufhebt ....

Wie­vie­le Unter­la­gen hat wohl der 'durch­schnitt­li­che' Deut­sche die mehr als zehn Jah­re alt sind? Deren Ausstellung/Entstehung vor über zehn Jah­ren lag?
Mir fal­len da nur Urkun­den ein:
Abschlußzeugnisse,
Rentenbescheide,
Versicherungspolicen ....
aber ansonsten?

Nicht ohne Grund gibt es sogar im Rechts­be­reich eine Ver­jäh­rung nach zehn Jahren ....