Das Volk ist dumm ....

"Die Kom­ma-Regeln ver­steht sowie­so nur ein Bruch­teil der Bevöl­ke­rung." - so etwa könn­te man knapp zusam­men­fas­sen was das Münch­ner LG (Abs. #39) im unten zitier­ten Absatz etwas umständ­li­cher ausführt:

.. Das Weg­las­sen eines Kom­mas stellt ange­sichts der anson­sten kor­rek­ten bzw. voll­stän­di­gen Über­nah­me des Ori­gi­nal­tex­tes schon dem Umfang der Ände­rung nach (unter dem Gesichts­punkt des Ände­rungs­ver­bots i.S.v. § 62 UrhG; hin­sicht­lich des Ent­stel­lungs­ver­bots i.S.v. § 14 UrhG sie­he unten Ziff. I. 3.) eine ver­nach­läs­si­gens­wer­te Mar­gi­na­lie dar, deren Kor­rek­tur im Hin­blick auf die mit ihr ein­her­ge­hen­den Kosten für die Beklag­ten unver­hält­nis­mä­ßig wäre, zumal die Aus­las­sung des Kom­mas einem nicht uner­heb­li­chen Teil der Leser­schaft ange­sichts der in der deut­schen Bevöl­ke­rung vor­herr­schen­den Unsi­cher­heit im Hin­blick auf die kor­rek­te Anwen­dung der zuwei­len kom­pli­zier­ten Kom­ma­set­zungs­re­geln nicht auf­fal­len dürf­te .. "

Ich kann aus mei­ner Sicht den Rich­tern nur zustimmen ...!

[via Inter­net Law]

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