Messer - Beipackzettel ....

Noch ein rascher Gedan­ke zum Prin­zip "Ursa­che - Wir­kung"
Wenn die Her­stel­ler von Küchen­mes­sern wie Her­stel­ler phar­ma­zeu­ti­scher Pro­duk­te behan­delt wür­den, klän­ge das etwa so:

Mes­ser:
Nur für den äußer­li­chen Gebrauch!
Nicht in Rich­tung auf Per­so­nen hal­ten, die sich - zufäl­lig oder gewollt - der Mes­ser­spit­ze lang­sam oder schnell nähern könnten.
Soll­te trotz bestim­mungs­ge­mä­ßem Gebrauch das Mes­ser durch die Haut­ober­flä­che einer Per­son drin­gen, so ist als Akut­maß­nah­me für Blut­stil­lung zu sor­gen und je nach Schwe­re und Tie­fe des Ein­drin­gens ein Arzt oder eine Kli­nik hinzuzuziehen ....

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