Betrachtungen zur Religion

Es wur­de im aus­lau­fen­den Jahr oft dar­über berich­tet, dass in allen mög­li­chen (Nicht-Regie­rungs-) Gre­mi­en, bei­spiels­wei­se im Rund­funk­rat, immer wenn 'inter­es­sier­te Bür­ger' per Dekret erwähnt sind, stets "ver­ges­sen" wird, den säku­la­ren Bür­gern einen Platz zu reser­vie­ren, obwohl sie doch mitt­ler­wei­le im Staa­te mehr als ein Drit­tel der Bevöl­ke­rung aus­ma­chen - was also für Reli­giö­se selbst­ver­ständ­lich scheint ist für ande­re noch aus­ge­schlos­sen. Säku­la­re Bür­ger müs­sen einen Platz am Tisch haben. Poli­ti­sche Kandidat:innen soll­ten sich dahin gehend engagieren.

Kein "inter­re­li­giö­ses" Gre­mi­um ist voll­stän­dig, wenn dort nicht-reli­giö­se Stim­men aus­ge­schlos­sen sind. Nur weil Athe­isten nicht an einen Gott glau­ben, heißt das nicht, dass sie kei­ne Mei­nung zu Ange­le­gen­hei­ten haben, die Reli­gi­on, die Regie­rung und deren Bezie­hung zuein­an­der betreffen.

Unnö­ti­ger Got­tes­be­zug soll­te ver­mie­den wer­den wo es heu­te noch üblich ist. Wenn eine Schu­le, ein Feu­er­wehr­haus, ein Kin­der­gar­ten ein­ge­rich­tet wer­den braucht man bei die­ser Zere­mo­nie kei­ne kirch­li­chen Wür­den­trä­ger - außer viel­leicht als ganz nor­ma­le Teil­neh­men­de. Gewähl­te Amts­trä­ger soll­ten Hin­wei­se auf (einen) Gott weg­las­sen, wenn sie Reden hal­ten oder Eide able­gen. Oder sich zumin­dest die Zeit neh­men, um anzu­er­ken­nen, dass Mil­lio­nen Deut­sche an kei­ne höhe­re Macht glauben.

Es ist nicht zwin­gend einer orga­ni­sier­ten Reli­gi­on anzu­ge­hö­ren um Deut­scher im Sin­ne des Grund­ge­set­zes zu sein. Auch (wohl­ver­stan­de­ner) "Patrio­tis­mus" ist nicht von Mit­glied­schaft in einer Reli­gi­on abhängig.

Vor­tei­le für reli­giö­se Wäh­ler darf es nicht geben, weil es die nicht-reli­giö­sen dem Staats­we­sen ent­frem­det und benach­tei­ligt. Daher ist es bes­ser wenn alle staat­li­chen Stel­len sich der För­de­rung von Reli­gi­on ent­hal­ten um so das Pro­ble­me voll­stän­dig zu vermeiden.

Athe­isten und ande­re Grup­pen, die sich auf die Tren­nung von Kir­che und Staat kon­zen­trie­ren, stel­len kei­ne For­de­run­gen, die reli­giö­se Staats­bür­ger benach­tei­li­gen wür­den - umge­kehrt bedau­er­li­cher­wei­se schon! Athe­isten möch­ten ledig­lich von der Regie­rung so behan­delt wer­den, wie die­se reli­giö­se Bür­ger behandelt. 

Das ist kei­ne per­sön­li­che Auffassung.
Das ver­langt unse­re Verfassung.

Kommentare

  1. Stimmt.
    Es ist auch nicht zu ver­ste­hen, war­um es in staat­li­chen Schu­len Reli­gi­ons­un­ter­richt gibt.

    1. Dan­ke für den Hin­weis - da schließt sich noch ein gan­zer Rat­ten­schwanz an:
      Kin­der­gär­ten, Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und sozia­le Dien­ste ande­rer Art, alle zu 90-95% Steu­er­fi­nan­ziert aber unter 'kirch­li­cher Lei­tung' und daher aus­ge­nom­men vom nor­ma­len Arbeits­recht. Ein Skandal.

    2. Wie das orga­ni­sa­to­risch gere­gelt ist, dass die Schu­len das anbie­ten sollen/dürfen habe ich bis­her auch nicht verstanden.
      Nur so viel, dass es ziem­lich des­or­ga­ni­siert ver­an­kert sein muss, denn, in der Sekun­dar­stu­fe eins, hat man immer die ver­schie­den­sten Geschich­ten gehört, wer die Schü­ler in Reli­gi­on unter­rich­ten durf­te. Eini­ge hat­ten beim ört­li­chen Pfar­rer selbst, mir wie­der­um ist es hin­ge­gen mit einer ganz nor­ma­len Lehr­kraft bekannt.
      Spä­ter in der Ober­stu­fe, wenn man Reli­gi­on als Fach noch wählt (mit irgend­was muss man ja sei­ne Stun­den voll krie­gen...), hat­te man wie­der­um den Ein­druck, als wenn ab dann das Fach einem fest­ge­leg­ten Lehr­plan folgt - völ­lig anders als wie bis zur 10ten Klasse.
      Und, soweit ich das noch weiß, wäre es so gewe­sen, wenn jemand hät­te in dem Fach Prü­fung able­gen wol­len, ganz beson­ders bei der münd­li­chen, sie hät­ten aus der wei­te­ren Umge­bung die Reli­gi­ons­leh­rer dafür ein­zie­hen müs­sen, damit das Mini­mal­kon­tin­gent von 3 Leh­rern wäh­rend der Prü­fung vor einem sitzt, die einen bewer­ten sol­len. (wie bei allen ande­ren Fächern auch) - Also, dort wie­der­um schien es dann wie­der von Rele­vanz zu sein, bzw. nur legal zu sein, dass ange­stell­te Leh­rer dir die Prü­fung in dem Fach abneh­men und nicht etwa ört­li­che Kir­chen­leu­te oder dergleichen.

      Mit ande­ren Wor­ten: Ein völ­lig undurch­sich­ti­ges Kud­del­mud­del in die­ser Hinsicht.

      1. Was nach außen *des­or­ga­ni­siert* aus­sieht muss nicht zwin­gend auch unor­ga­ni­siert sein. Das ist in den Schul­ge­set­zen & Aus­füh­rungs­ver­ord­nun­gen der Bun­des­län­der alles gere­gelt, es dringt nur sel­ten an die Öffent­lich­keit, weil es von den Direktor:inn:en i die Tages­ent­schei­dun­gen ein­ge­bracht wird und dann ledig­lich das Ergeb­nis sicht­bar wer­den kann.
        Soweit mir bekannt ist gibt es für katho­li­sche Reli­gi­on enge­re Vor­ga­ben als für die Evan­ge­li­schen - das ist aber vom Ansatz der Ideo­lo­gie her nicht verwunderlich.

    3. @ wvs
      Ich wür­de schon anneh­men, dass die­se äuße­re Unord­nung einem gewis­sen gesetz­lich festgelegtem/gebilltem System folgt...
      Inhalt­lich ergab sich für mich dahin­ter jedoch kei­ne Ord­nung - jeden­falls kei­ne logische.

      1. Hnter behörd­li­chem Han­deln und den zuge­hö­ri­gen Vor­ga­ben "Ver­nunft", "Ord­nung" oder gar "Logik" zu erwar­ten ist so, als wenn man zu Ostern auf den Oster­ha­sen war­ten wür­de: Nutzlos!

    4. Ähm, soll­te man zu Ostern jemand ande­res als den Oster­ha­sen erwar­ten? (Ich weiß, das ist eine Fang­fra­ge, die man auch scherz­haft inter­pre­tie­ren kann...)

      1. Sofern der Weih­nachts­mann mit der Zahn­fee getauscht hat, die aber ihrer­seits den Oster­ha­sen an ihrer Stel­le dort zu sein über­re­den konn­te - Ja.

        PS: dazu könn­te man einen gan­zen Arti­kel schrei­ben - notiert - wenn mal wie­der genü­gend Zeit sein soll­te, Titel: "Ist es gerecht­fer­tigt zu Ostern auf den Oster­ha­sen zu warten?"

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