(IV) Achtung Termine!

Ter­mi­ne nicht ver­pas­sen: Dar­le­hen
 

Ich gebe hier nur ein Bei­spiel, da es sol­che För­der­mit­tel / Dar­le­hen in den ver­schie­de­nen Bun­des­län­dern mit sehr ver­schie­de­nen Bedin­gun­gen gibt. Hier bezie­he ich mich dem Stand­ort ent­spre­chend auf Hes­sen.
 

Wäh­rend es eine Fül­le von steu­er­li­chen Erleich­te­run­gen und Abschrei­bungs­mög­lich­kei­ten gibt wenn man Immo­bi­li­en zur Ver­mie­tung baut, sieht es für den Fall der Selbst­nut­zung mei­stens mau aus:
 
Die von allen mög­li­chen For­de­run­gen und Bela­stun­gen gebeu­tel­ten Bau­her­ren haben nichts abzu­set­zen .... doch da gibt es - min­de­stens inner­halb bestimm­ter Ein­kom­mens­gren­zen - doch Abhil­fe.
 

Das Land Hes­sen för­dert eigen­ge­nutz­te Bau­ten bis zu einer bestimm­ten Höchst­gren­ze - und das ist (neben dem Ein­kom­men) abhän­gig von der Zahl der Bewoh­ner und der Zahl der Kin­der. Die Kre­dit­ver­ga­be der Finanz­in­sti­tu­te ist oft restrik­tiv wenn es in Berei­che geht, in denen die Bau­her­ren eher an der Unter­gren­ze ver­die­nen, die man über­haupt haben muss um finan­zie­ren zu kön­nen. Da ist ein öffent­li­cher Kre­dit mög­li­cher­wei­se die ein­zi­ge Brücke, die zum eige­nen Haus führt.
 

Doch auch hier gilt:
 
Ohne Eigen­ka­pi­tal geht nichts!
 
Es wer­den min­de­stens 15% der Gesamt­sum­me erwar­tet.
 

Was oft nicht bekannt ist und war­um man sich um der­glei­chen För­de­rung recht­zei­tig küm­mern muss:
Die­se Mit­tel müs­sen zwin­gend vor einem Grund­stücks­kauf ange­for­dert / bean­tragt wer­den, ist der Notar­ver­trag unter­zeich­net ist es bereits zu spät ...!
 

 
→ *.pdf Hes­sen-Bau­dar­le­hen:
För­de­rung bei Bau & Kauf von neu­em selbst­ge­nutz­ten Wohneigentum

 

 

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