E-I-N-M-A-L-I-G ...!

Das ist es, was ich an juri­sti­schen Tex­ten so lie­be - die unnach­ahm­li­che Ver­klau­su­lie­rung völ­lig bana­ler Sach­ver­hal­te durch Satz­bau­stei­ne wie den folgenden:


" .. die Aus­füh­run­gen blei­ben im Ungefähren .. "



.... oder die­sen Satz - ein ech­tes "Schätz­chen":

" .. dass das Per­sön­lich­keits­recht eines Menschen ..
sei­nem Trä­ger kei­nen Anspruch dar­auf vermittelt,
öffent­lich nur so dar­ge­stellt zu werden,
wie es ihm selbst genehm ist .. "



.... oder die­se Feststellung:

" .. Die Ver­jäh­rung ist ein Mit­tel zum Zweck, nicht Selbstzweck .. "


[Text gele­sen bei "http://www.jurabilis.de/" und "http://www.stefan-niggemeier.de/blog/"
- hier 'über­ar­bei­tet' und neu gestaltet.]

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