Das ist es, was ich an juristischen Texten so liebe - die unnachahmliche Verklausulierung völlig banaler Sachverhalte durch Satzbausteine wie den folgenden:
" .. die Ausführungen bleiben im Ungefähren .. "
.... oder diesen Satz - ein echtes "Schätzchen":
" .. dass das Persönlichkeitsrecht eines Menschen ..
seinem Träger keinen Anspruch darauf vermittelt,
öffentlich nur so dargestellt zu werden,
wie es ihm selbst genehm ist .. "
.... oder diese Feststellung:
" .. Die Verjährung ist ein Mittel zum Zweck, nicht Selbstzweck .. "
[Text gelesen bei "http://www.jurabilis.de/" und "http://www.stefan-niggemeier.de/blog/"
- hier 'überarbeitet' und neu gestaltet.]