Zum Thema "Gleichfalls bedenklich" hatte ich vor einiger Zeit schon einmal Stellung genommen - heute nun stieß ich [via lawblog] nochmals auf den Begriff. Er wurde in einer Buchbesprechung 'aufgenommen' und am Beispiel eines Betroffenen im Dritten Reich dargestellt:
Unschuldig - und doch "verwahrt"
" .. Das Sondergericht berief sich auf Paragraph 42b des Reichs-Strafgesetzbuchs: Das "Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung" basierte auf einem Entwurf aus der Weimarer Republik. Mit seinem Inkrafttreten 1934 wurde es zum Instrument der nationalsozialistischen Kriminalpolitik, die den Schutz des totalitären Staates über alles stellte.
Es lieferte nicht nur die rechtliche Grundlage, um die Gesellschaft vor schuldunfähigen Gewalttätern zu schützen, sondern auch, um politische Feinde des nationalsozialistischen Staates zu isolieren: "Volksschädlinge", "Gemeinschaftsfremde", "Minderwertige". Und zwar unbegrenzt: Die Einweisung erfolge "so lange, als ihr Zweck es erfordert." Zwar war vor Ablauf von drei Jahren zu prüfen, "ob der Zweck der Unterbringung erreicht ist". Doch selbst eine Entlassung konnte jederzeit widerrufen werden .. "
[Quelle]
Hoffentlich gibt es in unserer Justiz genug Sachverstand um rechtslastig-populistischen Bestrebungen in dieser Hinsicht Einhalt zu gebieten .... sonst findet man über kurz oder lang alle staats- und politikkritischen Bloggenden in der 'Klapse' .... Verweildauer ungewiß!