Kein Unrechtsbewußtsein ....

bei einer Behör­de, die dem Grund­ge­setz ver­pflich­tet sein soll­te und daher von Amts wegen auch das Grund­recht auf Unver­letz­lich­keit der Woh­nung ach­ten müßte ....






Wie war das noch­mal mit der Telefonüberwachung?
Was wur­de versprochen?
"Nur mit rich­ter­li­cher Geneh­mi­gung und in ganz weni­gen, aus­ge­such­ten Fäl­len" - was da in der Inter­view­no­tiz steht klingt mir aber sehr nach "Gene­ral­über­wa­chung" ...!


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