bei einer Behörde, die dem Grundgesetz verpflichtet sein sollte und daher von Amts wegen auch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung achten müßte ....
Wie war das nochmal mit der Telefonüberwachung?
Was wurde versprochen?
"Nur mit richterlicher Genehmigung und in ganz wenigen, ausgesuchten Fällen" - was da in der Interviewnotiz steht klingt mir aber sehr nach "Generalüberwachung" ...!
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