Wo ich gerade ....

beim The­ma "Fun­da­men­ta­lis­mus" bin ....

Als ich heu­te in den Nach­rich­ten hör­te, daß die Fami­lie der - von ihrem jüng­sten Bru­der, wahr­schein­lich unter Mit­hil­fe der bei­den ande­ren "Man­gels Bewei­sen" frei­ge­spro­che­nen Brü­der - in Ber­lin ermor­de­ten Tür­kin das Sor­ge­recht für den sechs­jäh­ri­gen Can bean­tra­gen will/beantragt hat wur­de mir ganz anders ....

Ich hof­fe doch sehr, daß unser Rechts­sy­stem, das eine Erb­schaft am Hab & Gut der Ermor­de­ten für die Mör­der aus­schließt, auch eine Adop­ti­on des Kna­ben unmög­lich macht ....
Das gilt - hof­fent­lich - auch für das angeb­li­che Begeh­ren des Kindsvaters:
Die Ermor­de­te war ihm zwangs­ver­hei­ra­tet wor­den. Das spricht aus mei­ner Sicht gegen ein Sor­ge­recht für den Vater - wobei ich unter­stel­le, daß die Kinds­mut­ter sicher gute Grün­de hat­te die­ser "Ehe" zu ent­flie­hen und sicher nicht gewollt hät­te, daß ihr Kind sol­chen Ver­hält­nis­sen* aus­ge­setzt wird ....


* " .. Den Lebens­stil hebt auch Ange­li­ka Schött­ler (SPD), Jugend­stadt­rä­tin aus Tem­pel­hof-Schö­ne­berg, her­vor. "Wir hat­ten damals das Sor­ge­recht bewußt einer Pfle­ge­fa­mi­lie über­tra­gen, um das Kind im Sin­ne der Mut­ter zu erzie­hen". Inzwi­schen wur­de ein Onkel als Mör­der ver­ur­teilt. "Da stellt sich die Fra­ge, ob Hatuns Sohn nicht wei­ter in der geschütz­ten Umge­bung sei­ner Pfle­ge­fa­mi­lie blei­ben muß." Auch Jugend­se­na­tor Klaus Böger (SPD) ver­tritt die­se Ein­schät­zung. Der Grü­nen-Poli­ti­ker Özcan Mut­lu bezeich­ne­te eine Adop­ti­on Cans durch die Sürücüs als "Kata­stro­phe". Vol­ker Beck, Geschäfts­füh­rer der Grü­nen-Frak­ti­on im Bun­des­tag, for­der­te, daß "die Fami­lie der Täter" jetzt nicht noch Zugriff auf das Kind des Opfers erhal­te. Die letz­te Ent­schei­dung fällt nun ein Familiengericht. .. " 

* edit *
sie­he dazu auch die­se Stellungnahme

Kommentare

  1. Die Seg­nun­gen... ...des deut­schen Fami­li­en­rechts wer­den hier eben mal kurz genutzt. Nach­dem die offen­sicht­li­chen "Seg­nun­gen" des tür­ki­schen Fami­li­en­rechts durch­ge­setzt wur­den. Es zeigt sich wie­der ein­mal: mul­ti­kul­tu­rell bedeu­tet, sich nur die dem Eigen­nutz die­nen­den Punk­te aus­zu­lei­hen. Rech­te ja, Pflich­ten dann doch eher nicht.

    Darf man sich eigent­lich so heut­zu­ta­ge noch äußern?

    1. Um .... auf den letz­ten Satz zuerst einzugehen: 
      Ja!
      Noch gilt das Grund­ge­setz Arti­kel 5 (1) - und des­we­gen darf man das sagen. Wir wol­len hof­fen, daß das so bleibt. Man liest ja immer häu­fi­ger, daß es den Regie­ren­den nicht recht ist, wenn unge­hin­dert Mei­nun­gen ver­brei­tet wer­den kön­nen und jüngst las ich wie­der in einem Kom­men­tar zu dem schlim­men ras­si­sti­schen Vor­fall in Pots­dam ob es nicht bes­ser sei, das Inter­net stren­ger zu kon­trol­lie­ren um "rechts­ra­di­ka­len Eife­rern" das Hand­werk zu legen - der RP in Köln nutzt das Argu­ment ja schon län­ger um miß­lie­bi­ge Sei­ten sper­ren zu lassen ....

      Zur Sache - und das ist ja auch völ­lig unab­hän­gig von jeder Nationalität: 
      Wer etwas haben will, soll­te auch bereit sein, etwas zu geben - wer also hier leben will, soll­te bereit sein eine ande­re Staats­bür­ger­schaft und alle damit ver­bun­de­nen Rech­te und Pflich­ten auf­zu­ge­ben .... inso­weit fin­de ich es durch­aus rich­tig, nach der Mei­nung zu Arti­keln 3, respek­ti­ve 4, zu fra­gen und sich sehr genau anzu­hö­ren, was dar­auf geant­wor­tet wird ....

      In die­sem Fall liegt wohl entweder

      • eine bei­spiel­lo­se Unbe­darft­heit oder 
      • eine boden­lo­se Frech­heit, gepaart mit Miß­ach­tung hie­si­ger Gepflogenheiten
      • vor.

      Bei­des Grund genug, es dem armen (Halb-) Wai­sen­kind Can nicht zuzumuten ....

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