beim Thema "Fundamentalismus" bin ....
Als ich heute in den Nachrichten hörte, daß die Familie der - von ihrem jüngsten Bruder, wahrscheinlich unter Mithilfe der beiden anderen "Mangels Beweisen" freigesprochenen Brüder - in Berlin ermordeten Türkin das Sorgerecht für den sechsjährigen Can beantragen will/beantragt hat wurde mir ganz anders ....
Ich hoffe doch sehr, daß unser Rechtssystem, das eine Erbschaft am Hab & Gut der Ermordeten für die Mörder ausschließt, auch eine Adoption des Knaben unmöglich macht ....
Das gilt - hoffentlich - auch für das angebliche Begehren des Kindsvaters:
Die Ermordete war ihm zwangsverheiratet worden. Das spricht aus meiner Sicht gegen ein Sorgerecht für den Vater - wobei ich unterstelle, daß die Kindsmutter sicher gute Gründe hatte dieser "Ehe" zu entfliehen und sicher nicht gewollt hätte, daß ihr Kind solchen Verhältnissen* ausgesetzt wird ....
* " .. Den Lebensstil hebt auch Angelika Schöttler (SPD), Jugendstadträtin aus Tempelhof-Schöneberg, hervor. "Wir hatten damals das Sorgerecht bewußt einer Pflegefamilie übertragen, um das Kind im Sinne der Mutter zu erziehen". Inzwischen wurde ein Onkel als Mörder verurteilt. "Da stellt sich die Frage, ob Hatuns Sohn nicht weiter in der geschützten Umgebung seiner Pflegefamilie bleiben muß." Auch Jugendsenator Klaus Böger (SPD) vertritt diese Einschätzung. Der Grünen-Politiker Özcan Mutlu bezeichnete eine Adoption Cans durch die Sürücüs als "Katastrophe". Volker Beck, Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, forderte, daß "die Familie der Täter" jetzt nicht noch Zugriff auf das Kind des Opfers erhalte. Die letzte Entscheidung fällt nun ein Familiengericht. .. "
* edit *
siehe dazu auch diese Stellungnahme
Die Segnungen... ...des deutschen Familienrechts werden hier eben mal kurz genutzt. Nachdem die offensichtlichen "Segnungen" des türkischen Familienrechts durchgesetzt wurden. Es zeigt sich wieder einmal: multikulturell bedeutet, sich nur die dem Eigennutz dienenden Punkte auszuleihen. Rechte ja, Pflichten dann doch eher nicht.
Darf man sich eigentlich so heutzutage noch äußern?
Um .... auf den letzten Satz zuerst einzugehen:
Ja!
Noch gilt das Grundgesetz Artikel 5 (1) - und deswegen darf man das sagen. Wir wollen hoffen, daß das so bleibt. Man liest ja immer häufiger, daß es den Regierenden nicht recht ist, wenn ungehindert Meinungen verbreitet werden können und jüngst las ich wieder in einem Kommentar zu dem schlimmen rassistischen Vorfall in Potsdam ob es nicht besser sei, das Internet strenger zu kontrollieren um "rechtsradikalen Eiferern" das Handwerk zu legen - der RP in Köln nutzt das Argument ja schon länger um mißliebige Seiten sperren zu lassen ....
Zur Sache - und das ist ja auch völlig unabhängig von jeder Nationalität:
Wer etwas haben will, sollte auch bereit sein, etwas zu geben - wer also hier leben will, sollte bereit sein eine andere Staatsbürgerschaft und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten aufzugeben .... insoweit finde ich es durchaus richtig, nach der Meinung zu Artikeln 3, respektive 4, zu fragen und sich sehr genau anzuhören, was darauf geantwortet wird ....
In diesem Fall liegt wohl entweder
vor.
Beides Grund genug, es dem armen (Halb-) Waisenkind Can nicht zuzumuten ....