Nach dem "(Schand-) Urteil" von Lüdinghausen sei die Frage erlaubt:
In welchem Land leben wir?
Ich habe bewußt diese Maximex als Überschrift gewählt .... sind wir schon wieder so weit, daß ein vermeintliches Volkswohl nicht vom Volke, bzw. nach der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, sondern von der Justiz - in diesem Fall einem Oberstaatsanwalt* und einem gleichgesonnenen Richter** - bestimmt wird?
Seit wann nehmen deutsche Gerichte und Staatsanwaltschaften Strafverfolgungsanträge von ausländischen Mächten*** an? Noch dazu solchen, die sich selbst um Internationes Recht einen Dreck scheren? Siehe Atomanlagen im Iran!
Unsere Justiz in vorauseilendem Gehorsam?.
Das hatten wir doch im vorigen Jahrhundert schon einmal ....
Dazu als Gegensatz Cicerox:
sondern weil sittlich gut, ist es auch nützlich .. "
Ist dieses Urteil wirklich "sittlich gut" - und daher nützlich?
* Auch der Oberstaatsanwalt betonte, mit der Strafzumessung sei ein "deutliches Zeichen nach außen gesetzt worden."
** Das Strafmaß sei auch im Zusammenhang mit der aktuellen politischen Diskussion um die Mohammed-Karikaturen zu betrachten, sagte Richter Carsten Krumm vom Amtsgericht Lüdinghausen (Nordrhein-Westfalen).
*** Die islamische Republik Iran hatte sich im Vorfeld des Prozesses in einer offiziellen Note an das Auswärtige Amt in Berlin gewandt und scharf gegen die Verunglimpfung des Koran protestiert.
[Quelle der Zitate oben; Anstoß z. Text von hier. Weitere kritische Ausführungen ....]
X z. B. erwähnt in der Enzyklika v. 1937:
" .. Menschliche Gesetze, die mit dem Naturrecht in unlösbarem Widerspruch stehen, kranken an einem Geburtsfehler, den kein Zwangsmittel, keine äußere Machtentfaltung sanieren kann. Mit diesem Maßstab muß auch der Grundsatz: "Recht ist, was dem Volke nützt" gemessen werden, wenn man unterstellt, daß sittlich Unerlaubtes nie dem wahren Wohle des Volkes zu dienen vermag.
Indes hat schon das alte Heidentum erkannt, daß der Satz, um völlig richtig zu sein, eigentlich umgekehrt werden und lauten muß: "Nie ist etwas nützlich, wenn es nicht gleichzeitig sittlich gut ist. Und nicht weil nützlich, ist es sittlich gut, sondern weil sittlich gut, ist es auch nützlich" (Cicero de officiis 3, 30.)."
*edit*
siehe hierzu auch den eher moderat gehaltenen Beitrag von Herrn Vetter in seinem "lawblog" ....
Ich empfehle dazu auch den Wikipediaartikel zum "Götteslästerungsparagraphen". Letztendlich kann die Justiz ja machen was sie will bei so vielen, oft schwammig formulierten Paragraphen. Leider sind nichtmal diese ganzen Paragraphen in irgendeiner Weise vom Volk bestimmt...
Sofern es sich um wirkliche "Lästerungen" handelt .... reicht es doch sicher aus, dem Angeklagten darzutun, wie er sich in Zukunft zu verhalten hat .... manchmal geschieht so etwas unwissentlich, ohne die "böse" Absicht, die von Gesetzes wegen automatisch unterstellt wird ....
*edit*
" .. Geschütztes Rechtsgut ist der öffentliche Friede, nicht das Bekenntnis als solches." - heißt es in dem oben verlinkten WIKIPEDIA-Artikel .... ich kann zumindest im vorliegenden Fall nicht erkennen, daß "der öffentliche Friede" in der BRD durch die Stempelaktion gestört war .... und ich glaube kaum, daß der Iran - oder ein anderes ähnlich strukturiertes Land - sich im umgekehrten Fall derart kooperativ gezeigt hätten wie das Gericht samt Staatsanwaltschaft hier ....