Recht ist was dem Volke nützt?

Nach dem "(Schand-) Urteil" von Lüding­hau­sen sei die Fra­ge erlaubt:
In wel­chem Land leben wir?

Ich habe bewußt die­se Maxi­mex als Über­schrift gewählt .... sind wir schon wie­der so weit, daß ein ver­meint­li­ches Volks­wohl nicht vom Vol­ke, bzw. nach der Ver­fas­sung der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, son­dern von der Justiz - in die­sem Fall einem Ober­staats­an­walt* und einem gleich­ge­son­ne­nen Rich­ter** - bestimmt wird?

Seit wann neh­men deut­sche Gerich­te und Staats­an­walt­schaf­ten Straf­ver­fol­gungs­an­trä­ge von aus­län­di­schen Mäch­ten*** an? Noch dazu sol­chen, die sich selbst um Inter­na­tio­nes Recht einen Dreck sche­ren? Sie­he Atom­an­la­gen im Iran!

Unse­re Justiz in vor­aus­ei­len­dem Gehor­sam?.
Das hat­ten wir doch im vori­gen Jahr­hun­dert schon einmal ....
Dazu als Gegen­satz Cice­rox:

" .. nicht weil nütz­lich, ist es sitt­lich gut,
son­dern weil sitt­lich gut, ist es auch nützlich .. "

Ist die­ses Urteil wirk­lich "sitt­lich gut" - und daher nützlich?


* Auch der Ober­staats­an­walt beton­te, mit der Straf­zu­mes­sung sei ein "deut­li­ches Zei­chen nach außen gesetzt worden." 


** Das Straf­maß sei auch im Zusam­men­hang mit der aktu­el­len poli­ti­schen Dis­kus­si­on um die Moham­med-Kari­ka­tu­ren zu betrach­ten, sag­te Rich­ter Car­sten Krumm vom Amts­ge­richt Lüding­hau­sen (Nord­rhein-West­fa­len).


*** Die isla­mi­sche Repu­blik Iran hat­te sich im Vor­feld des Pro­zes­ses in einer offi­zi­el­len Note an das Aus­wär­ti­ge Amt in Ber­lin gewandt und scharf gegen die Ver­un­glimp­fung des Koran protestiert. 


[Quel­le der Zita­te oben; Anstoß z. Text von hier. Wei­te­re kri­ti­sche Aus­füh­run­gen ....]


X z. B. erwähnt in der Enzy­kli­ka v. 1937:
" .. Mensch­li­che Geset­ze, die mit dem Natur­recht in unlös­ba­rem Wider­spruch ste­hen, kran­ken an einem Geburts­feh­ler, den kein Zwangs­mit­tel, kei­ne äuße­re Macht­ent­fal­tung sanie­ren kann. Mit die­sem Maß­stab muß auch der Grund­satz: "Recht ist, was dem Vol­ke nützt" gemes­sen wer­den, wenn man unter­stellt, daß sitt­lich Uner­laub­tes nie dem wah­ren Woh­le des Vol­kes zu die­nen vermag.

Indes hat schon das alte Hei­den­tum erkannt, daß der Satz, um völ­lig rich­tig zu sein, eigent­lich umge­kehrt wer­den und lau­ten muß: "Nie ist etwas nütz­lich, wenn es nicht gleich­zei­tig sitt­lich gut ist. Und nicht weil nütz­lich, ist es sitt­lich gut, son­dern weil sitt­lich gut, ist es auch nütz­lich" (Cice­ro de offi­ci­is 3, 30.)."

*edit*
sie­he hier­zu auch den eher mode­rat gehal­te­nen Bei­trag von Herrn Vet­ter in sei­nem "law­blog" ....

Kommentare

    1. Sofern es sich um wirk­li­che "Läste­run­gen" han­delt .... reicht es doch sicher aus, dem Ange­klag­ten dar­zu­tun, wie er sich in Zukunft zu ver­hal­ten hat .... manch­mal geschieht so etwas unwis­sent­lich, ohne die "böse" Absicht, die von Geset­zes wegen auto­ma­tisch unter­stellt wird ....

      *edit*
      " .. Geschütz­tes Rechts­gut ist der öffent­li­che Frie­de, nicht das Bekennt­nis als sol­ches." - heißt es in dem oben ver­link­ten WIKI­PE­DIA-Arti­kel .... ich kann zumin­dest im vor­lie­gen­den Fall nicht erken­nen, daß "der öffent­li­che Frie­de" in der BRD durch die Stem­pel­ak­ti­on gestört war .... und ich glau­be kaum, daß der Iran - oder ein ande­res ähn­lich struk­tu­rier­tes Land - sich im umge­kehr­ten Fall der­art koope­ra­tiv gezeigt hät­ten wie das Gericht samt Staats­an­walt­schaft hier ....

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