Grundrechte ....

sind "unver­äu­ßer­lich" - d.h. sie schüt­zen den Bür­ger vor dem Staat. Der aller­dings sieht das - z.B. in Per­son der Baye­ri­schen Justiz­mi­ni­ste­rin Merk - manch­mal nicht so .... und vor­der­grün­dig ist die Argu­men­ta­ti­on durch­aus schlüs­sig, wenn auch an den juri­sti­schen Tat­sa­chen vorbei.


" .. Ein sol­ches Grund­recht auf Sicher­heit wäre in der Tat “das Ende”. Damit wären die Frei­heits­grund­rech­te der Bür­ger voll­kom­men dem Ermes­sen des Staa­tes aus­ge­lie­fert. Aus Abwehr­rech­ten gegen den Staat wären unver­se­hens Ermäch­ti­gun­gen an den Staat gewor­den .. Grund­rech­te sind zuerst und zuvör­derst dazu da, den Staat auf Abstand zu hal­ten. Um den Mör­der auf Abstand zu hal­ten, gibt es das Straf­recht und das Poli­zei­recht und das Straf­voll­zugs­recht, lau­ter mäch­ti­ge und wir­kungs­vol­le recht­li­che Instru­men­te. Aber nicht mei­ne Grundrechte .. "


[Zitat aus dem Ver­fas­sungs­blog, Max Stein­beis]
 
Rechts­theo­re­tisch gese­hen ist die Ansicht der Baye­ri­schen Mini­ste­rin also - nach Mei­nung von hoch­ran­gi­gen Juri­sten - völ­lig falsch. Das sieht nicht nur der Autor des "Ver­fas­sungs­blog" so (Zitat oben), auch sei­ne Kol­le­gen Dr. Stad­ler und U. Vet­ter wei­sen dar­auf hin, daß sie die Sache genau­so einschätzen.

Wir Lai­en ste­hen stau­nend da und müs­sen dar­auf hof­fen, daß sich nicht par­tei­po­li­ti­sche Gedan­ken­spiel­chen zum Macht­er­halt - und der "Luft­ho­heit über den Stamm­ti­schen" - durch­set­zen, son­dern eine Linie der Ver­nunft und des Verfassungsrechts.

Schließ­lich geht es um mehr als nur die Siche­rungs­ver­wah­rung gefähr­li­cher Men­schen, näm­lich um unser aller Grund­rech­te wie sie in unse­rer Ver­fas­sung fest­ge­schrie­ben sind.