sind "unveräußerlich" - d.h. sie schützen den Bürger vor dem Staat. Der allerdings sieht das - z.B. in Person der Bayerischen Justizministerin Merk - manchmal nicht so .... und vordergründig ist die Argumentation durchaus schlüssig, wenn auch an den juristischen Tatsachen vorbei.
" .. Ein solches Grundrecht auf Sicherheit wäre in der Tat “das Ende”. Damit wären die Freiheitsgrundrechte der Bürger vollkommen dem Ermessen des Staates ausgeliefert. Aus Abwehrrechten gegen den Staat wären unversehens Ermächtigungen an den Staat geworden .. Grundrechte sind zuerst und zuvörderst dazu da, den Staat auf Abstand zu halten. Um den Mörder auf Abstand zu halten, gibt es das Strafrecht und das Polizeirecht und das Strafvollzugsrecht, lauter mächtige und wirkungsvolle rechtliche Instrumente. Aber nicht meine Grundrechte .. "
[Zitat aus dem Verfassungsblog, Max Steinbeis]
Rechtstheoretisch gesehen ist die Ansicht der Bayerischen Ministerin also - nach Meinung von hochrangigen Juristen - völlig falsch. Das sieht nicht nur der Autor des "Verfassungsblog" so (Zitat oben), auch seine Kollegen Dr. Stadler und U. Vetter weisen darauf hin, daß sie die Sache genauso einschätzen.
Wir Laien stehen staunend da und müssen darauf hoffen, daß sich nicht parteipolitische Gedankenspielchen zum Machterhalt - und der "Lufthoheit über den Stammtischen" - durchsetzen, sondern eine Linie der Vernunft und des Verfassungsrechts.
Schließlich geht es um mehr als nur die Sicherungsverwahrung gefährlicher Menschen, nämlich um unser aller Grundrechte wie sie in unserer Verfassung festgeschrieben sind.