Demagogie ? Volksverhetzung?

Dem­ago­gie
[gk. Defi­ni­ti­on lt. WIKIPEDIA]

Dem­ago­gie betreibt, wer bei gün­sti­ger Gele­gen­heit öffent­lich für ein poli­ti­sches Ziel wirbt, indem er der Mas­se schmei­chelt, an ihre Gefüh­le, Instink­te und Vor­ur­tei­le appel­liert, fer­ner sich der Het­ze und Lüge schul­dig macht, Wah­res über­trie­ben oder grob ver­ein­facht dar­stellt, die Sache, die er durch­set­zen will, für die Sache aller Gut­ge­sinn­ten aus­gibt, und die Art und Wei­se, wie er sie durch­setzt oder durch­zu­set­zen vor­schlägt, als die ein­zig mög­li­che hinstellt.“
[Mar­tin Mor­lock 1977]
Bei allem bleibt Dem­ago­gie eine eher histo­ri­sche und poli­tisch-mora­li­sche bzw. theo­re­ti­sche Kate­go­rie. In der kri­mi­nel­len Form der Volks­ver­het­zung wird sie als straf­recht­li­cher Tat­be­stand ange­se­hen.
(sie­he unten)

Volks­ver­het­zung
[gk. Defi­ni­ti­on lt. WIKIPEDIA]

" .. Den Tat­be­stand einer Volks­ver­het­zung defi­niert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:

Wer in einer Wei­se, die geeig­net ist, den öffent­li­chen Frie­den zu stören,
1. zum Hass gegen Tei­le der Bevöl­ke­rung auf­sta­chelt oder zu Gewalt- oder Will­kür­maß­nah­men gegen sie auf­for­dert oder
2. die Men­schen­wür­de ande­rer dadurch angreift, dass er Tei­le der Bevöl­ke­rung beschimpft, bös­wil­lig ver­ächt­lich macht oder verleumdet,
wird mit Frei­heits­stra­fe von drei Mona­ten bis zu fünf Jah­ren bestraft.

Absatz 2 bezieht alle mög­li­chen öffent­li­chen Äuße­run­gen in Wort, Schrift und Bild .. ein. Als Per­so­nen­grup­pen, die von Volks­ver­het­zung betrof­fen sein kön­nen, wer­den Bevöl­ke­rungs­tei­le Deutsch­lands .. genannt .. "

Wo also ist die Gren­ze zwi­schen "erlaub­ter" poli­ti­scher Angriffs­re­de und "uner­laub­ter" Volks­ver­het­zung? Bei Ansicht des Vide­os einer Ver­an­stal­tung von Frau von der Lügen Ley­en hat­te zumin­dest ich den Ein­druck, daß da die Gren­ze über­schrit­ten wird .... ande­re übri­gens auch - mit zwei­tem Video als 'Beleg' ....

Kommentare

  1. Frau vdL und Herr W(ohne 'v')S sind doch mit Bedacht als Scharf­ma­cher aus­ge­wählt. Bei­de haben ihr dank­ba­res Ziel­pu­bli­kum, bei­de sichern die CDU rechts­wärts ab. Ver­su­che, bei­de mit abge­si­cher­ten Fak­ten zu kon­fron­tie­ren sind in der Ver­gan­gen­heit gescheitert.Frau vdL dif­fa­miert kom­plet­te Berufs­grup­pen, stellt sie ins kri­mi­na­li­sier­te Abseits und fin­det das auch kei­ner Ent­schul­di­gung wür­dig. Peti­tio­nen mit über 100.000 Unter­schrif­ten zäh­len nicht. Zur ersten Lesung ihres eige­nen Gesetz­ent­wurfs kommt Frau Mini­ster nicht ins Par­la­ment. Das ist arro­gant und überheblich. 

    Da aber 85% mei­ner Mit­men­schen Idio­ten sind, jetzt dif­fa­mie­re ich mal ein wenig, wird die­se Regie­rung, ob nun schwarz-gelb oder schwarz-rot, in unse­rem schö­nen Land nach den Wah­len poli­tisch / wirt­schaft­lich und gesell­schafts­po­li­tisch wei­ter­va­ga­bun­die­ren und Steu­ern erhö­hen und die Pro-Kopf-Ver­schul­dung ste­tig wach­sen las­sen - nur: KAPIEREN wer­den sie garnichts.

  2. Bedau­er­li­cher­wei­se muß ich Dir zustim­men - ob aller­dings die Rol­len­ver­tei­lung so gewollt ist oder ob es nicht eine grund­sätz­li­che Ten­denz in der CDU ist mag ich nicht abschlie­ssend beurteilen ....

    "Arro­gant" & "Über­heb­lich" - das ist wohl das Ergeb­nis von zu vie­len Jah­ren Macht­aus­übung .... des­we­gen habe ich ja schon frü­her dafür plä­diert eine Begren­zung der Anmts­zeit für Man­dats­trä­ger fest­zu­schrei­ben: Zwei Amts­pe­ri­oden und 'tschüss!' ....

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