Wie Vieles in unserer Republik ist selbst die Gesetzgebung rund um Schwangerschaft und Abtreibung nicht auf rationaler Ebene gestaltet, sondern zwingt der Bevölkerungsmehrheit die Normen einer Minderheit auf. Diese Minderheitsvorstellungen sind dahingehend missgeleitet, als sie die wissenschaftlichen Erkenntnisse beiseite schieben und eigene Begrifflichkeiten wählen, die ihre Sicht schon durch die Wortwahl verdeutlichen. Sachverhalte werden demnach mindestens mittels Voreingenommenheit in der Sprachwahl verzerrend dargestellt. So, dass die Wahl einer Abtreibung negativ, der Erhalt der Schwangerschaft positiv erscheint.
Zu der oft schwierigen Lebenssituation der Schwangeren wird durch diesen Beratungszwang - der laut Gesetz das Ziel haben soll keinen Abbruch zu wählen - kommt nun noch ein gewichtiger moralischer Zwang hinzu. Zwar sollen die Möglichkeiten nach der Geburt dargestellt werden die - vermeintlich, selten tatsächlich - eine Hilfe für die werdende Mutter sein könnten, wobei völlig verkannt wird, dass es genügend Hinweise gibt, wie später die Probleme, die eine Frau zum Gedanken an Abbruch geführt haben, trotz aller Zusicherungen erbeut auftauchen. Nun noch verstärkt und erschwerend bestimmt durch die Versorgung des Kindes.
Was sagt das Gesetz?
Strafgesetzbuch (StGB) § 219 Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage
(1) Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen. Das Nähere regelt das Schwangerschaftskonfliktgesetz.
Hier soll der hervorgehobene Satz, zentrale Idee des Paragraphen, etwas genauer unter die Lupe genommen werden. Aus wissenschaftlicher Sicht ist es - um das gleich einleitend anzumerken - eine Darstellung, die durch Fakten nicht gestützt ist. Es muss demnach davon ausgegangen werden, dass die Art der Festlegung entweder aus Unwissenheit oder mit voller Absicht so gewählt wurde um Frauen, die sich mit der Absicht eines Abbruchs an die Beratungsstellen wenden, noch vor dem Gespräch als Rechtsbrecherinnen und Kindstöterinnen zu verunglimpfen.
Aus der bisherigen Diskussion in den Medien ist deutlich geworden, dass es vor allem kirchliche Kreise, darunter vorrangig katholische Offizielle sind, die sich gegen jede Form der Regelung für eine straffreie und selbstbestimmte Rechtsnorm der Abtreibung stellen.
Es stehen sich zwei Fraktionen gegenüber:
Die Abtreibungsgegner, auch Pro-Life (Für das Leben) genannt, und die Abtreibungsbefürworter, mit der Bezeichnung Pro-Choice (Für die freie Wahl der Mutter).
Nach den Verständnis der Extremisten von Pro-Life werden mit Befruchtung die Zellen zu einer Person mit Seele und vollen Menschenrechten, wodurch Abtreibung zum Mord wird und deswegen vom Staat zu unterbinden ist.
Pro-Choice verneint diese Festlegung und setzt als Grenze der Menschwerdung den ersten selbständigen Atemzug dieser nunmehr selbständigen Person.
Beide Positionen sind aus wissenschaftlicher Sicht unzutreffend.
Eine Schwangerschaft wird in drei Abschnitte geteilt, deren Zeitdauer feststeht und in denen die aus der Zellvereinigung von Eizelle mit der Samenzelle entstandene Zellmasse (Zygote) nun entwickelt und letzten Endes bei voller Austragungszeit als Baby geboren wird.
Der erste Abschnitt (1.Trimenon) ist gekennzeichnet von der Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut, durch den der wachsende Zellklumpen sich eine Versorgung mit Nährstoffen durch den mütterlichen Organismus sichert. Öfter als gedacht kommt es jedoch gerade in diesem beginnenden Stadium der Entwicklung zu Fehlern, die dann zum Abgang dieser Zellmasse führen. Gelingt die Einnistung ist das, was sich da anheftet, keinesfalls bereits ein Mensch oder ein definiertes Lebewesen.
Es bleibt festzuhalten, dass es drei Möglichkeiten des Verlaufs nach einer Befruchtung geben kann:
1. die 'Zellmasse' stirbt bereits durch Fehlfunktion bei der Einnistung oder Fehlgeburt innerhalb der ersten Wochen nach Einnistung;
2. Abtreibung oder Frühgeburt führen zum Absterben der Frucht;
3. Geburt und erforderlicher Reifegrad ermöglichen die Wandlung vom Fötus zum Kind, zu einer tatsächlichen Person.
Die Fälle nach 1. und 2. sind häufiger als jene zu 3. und ihre Häufigkeit nimmt gegen Ende des zweiten Trimenons ab.
Einschränkend bleibt hier folgendes festzuhalten:
Eine "Person", ein selbständiges Lebewesen zu werden erfordert nicht etwa nur vegetative Funktionen wie Herzschlag, physische Bedingungen wie Miniarturform eines Babykörpers, sondern ein Bewusstsein als Person.
Demnach versteht man unter "Embro" eine unreife Masse an Zellen als Vorstufe eines menschlichen Organismus. Dies beschreibt einen Zeitraum von der Empfängnis bis etwa zur achten Schwangerschaftswoche. Von "Fötus" spricht man bei einem unreifen menschentypischen Organismus, der alle angelegten Organe und Gewebe hat, dieser Zeitraum umfasst die Zeit ab der neunten Woche bis zur Geburt.
Von einer eigenständigen Person hingegen geht man erst aus wenn das Gehirn soweit funktionsfähig ist, dass von einem "Bewusstsein" ausgegangen werden kann. Das ist im allgemeinen ab dem fünften Monat bzw. der 17. Schwangerschaftswoche im zweiten Abschnitt (2. Trimenon) der Fall.
Das sollte - will man die Rechte beider Seiten abwägen - die Grenze sein, ab der eine Abtreibung nur noch unter ganz extremen Verhältnissen gestattet werden kann.
Die Abtreibungsregelung, so wie sie jetzt ist, wurde sowieso nur von der DDR übernommen im Zuge des Beitritts zur BRD, sonst hätte letztere erst gar keine...
Und das wurde auch nur auf Druck gemacht, sonst hätte es keinen Beitritt gegeben (denke, es ging dabei um die Rechtssicherheit derer, die einst mal eine gehabt haben - dass diese mit dem Beitritt zum Rechtsraum der BRD nicht strafrechtlich verfolgt werden).
Für die BRD gilt zu dem Thema nach wie vor ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von ca. 1992, in welchem die Straffreiheit einer Abtreibung sogar angezweifelt wird.
Sozusagen, die sachliche Situation ist bis heute die: Man betrachtet es juristisch zwar als strafbar, aber wenn die Abtreibung im rechtlich gewährten Rahmen geschieht, sieht man weg.
(Ist sehr gut, sich das als Übeltäter im Hinterkopf zu behalten. Ein indirekt oder gegen den Willen der Protagonistin herbeigeführter Schwangerschaftsabbruch ist nach wie vor eine separate strafbare Handlung!)
Mit der zwangsverordneten Beratung, die einem das "okay" für eine Abtreibung geben muss, sehe ich in den heutigen Tagen noch ein weiteres Problem: Die Stellen, die diese Tätigkeit ausüben dürfen, sind inzwischen nicht gerade mehr um die Ecke.
Das heißt: Bis man seine verpflichtende Beratung gehabt hat bzw. wahrnehmen konnte, kann es sein, dass der Zeitpunkt schon überschritten ist, in welchem man den Schwangerschaftsabbruch noch straffrei durchführen darf.
- Auch so eine kleine Perfidität, mit der man die Frauen dazu kriegen will, Kinder auszutragen, die sie eigentlich nicht wollen oder nicht versorgen können.
Daran hat sich auch seit dem Ausbruch des größen Geschwafels über Feminismus nichts geändert (wahrscheinlich deswegen, weil man da mal mehr können muss als nur dumm zu reden).
Umgekehrt würde es das viel beschworene Gleichheits-/Gleichstellungsgebot ebenso gebieten, sich auch einmal endlich eine rechtliche Lösung einfallen zu lassen, womit sich Männer von einer ungewollten Vaterschaft lossagen können. - Als Ersatz dafür, dass die körperliche Hoheit darüber bei den Frauen liegt (aus bekannten Gründen).
Denn Männer, die ein Kind gezeugt haben, werden nach wie vor wie selbstverständlich zur Kasse dafür gebeten, völlig unerlässig, ob sie ihre Vaterschaft überhaupt wollen, psychisch ausüben können oder wahrnehmen können (weil z. B. Mütter die resultierten Kinder vorenthalten, aber die Unterhaltsgelder vom Erzeuger trotzdem gern einstreichen).
Für die Frauen gibt es da nämlich eine Lösung mit dem Hintergrund der körperlichen Gründe - für die beteiligten Männer nicht.
...Und all das während man allmählich sich auch mal über das Thema "Übervölkerung", respektive "Überbevölkerung des Planeten mit Menschen" Gedanken machen muss.
Weil der Klimawandel auch darin begründet liegt, dass zu viele Menschen zu viele Ressourcen gleichzeitig beanspruchen (wollen).
Technisch müsste man glatt allmählich dazu übergehen, dass nur noch 1 Person von 1000 (!) das Recht zugestanden bekommt, genau 1 Kind zu haben, damit sich die Weltbevölkerung wieder auf seine 1 Milliarde Menschen reduziert...
Mit anderen Worten auch: Jeder abtreibungswilligen Frau und Frau, die ihre Fruchtbarkeit mittels Operation vorzeitig beenden will, sollte man bloß keine Steine in den Weg legen. Weil jeder nicht geborene Mensch einen Sack voll Emissionen bedeutet, der nicht durch ihn und für ihn ausgestoßen wird. - Mehr als man durch "weniger Fleisch essen" oder andere Maßnahmen erreichen kann.
Ist ein sehr unbequemes Thema, welches den gläubigen und konservativen Kräften überhaupt nicht schmeckt...
(Und von wegen der Sache "Abtreibung ist Mord": Ja, ist es irgendwo - aber es hört auch niemand auf, was zu essen, weil er dabei einem anderen Lebewesen, tierisch als auch pflanzlich, sein Leben nehmen muss um selbst weiterzuexistieren. Was soll also dieses beharrliche Getue und die penetrante Selbstsuggestion, die, genauer betrachtet, ohne Inhalt ist?)
"aber die Unterhaltsgelder vom Erzeuger trotzdem gern einstreichen"
Ich habe nicht vor, mich an dieser Diskussion ausführlich zu beteiligen, aber dieser Satz erinnert mich doch daran, dass es Leute geben soll, die gern Kinder in die Welt setzen, weil sie dann vom Kindergeld leben können. So ein Schmarrn!
Wenn das die Aussage wäre müßte ich zustimmen.
Allerdings habe ich es so verstanden:
Es gibt Frauen die zwar das Kind und den Unterhalt wollen - nicht aber den Vater des Kindes als Partner. In diesem Fall hat der Vater keine Rechte, und das obwohl er an der Entscheidung das Kind auf die Welt zu bringen keinen Anteil / kein Mitspracherecht hatte.
Für diesen speziellen Fall könnte ich mir eine Regelung vorstellen die besagt, dass wenn die Mutter von einer Abtreibung auf Wunsch des Vaters absieht, sie alle Rechte gegen ihn verliert.
Nein, es bezieht sich auf zwei Typen Frauen:
Die einen fangen erst eine Familie mit jemandem an, finden sich irgendwann aber in einer Trennung wieder (ob von sich aus gegangen oder vom Mann), und aus Groll gegen ihren Ex versuchen sie, den Kontakt der Kinder mit dem Vater zu unterbinden. Wollen ihn also faktisch aus dem Leben der Kinder (und aus ihrem) vollständig verschwinden lassen.
- Seltsamerweise gilt das allerdings oftmals nicht für die Unterhaltsgelder für die Kinder oder ihren eigenen Trennungsunterhalt. Die werden trotzdem gern genommen (bzw. sogar "am besten" auch noch gerichtlich eingeklagt, gerade wenn es um den eigenen Trennungsunterhalt geht - gegen die Unterhaltsverpflichtung des Vaters, die seitens des Staates festgeschrieben ist, könnten sie sich ja noch nicht einmal wehren).
Der andere "Typ Frau" sind solche, die zielgerichtet Sex ohne Verhütung mit einem Mann suchen, um schwanger zu werden, und sobald das Ziel erreicht ist, wird dem Typen "Goodbye" gesagt.
- Komischerweise, auch wenn dieses Kind nur ein "Projekt" von ihnen allein ist, so bestehen diese Frauen ebenso nach der Trennung oft auf die Zahlung des Unterhalts seitens des Vaters.
Die behalten es auch nicht für sich, wer der biologische Vater sein könnte und lassen das nicht in die Papiere eintragen, ziehen das Kind dementsprechend allein groß und stehen dafür finanziell komplett allein ein - so wie sie auch schon eigenmächtig bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches vorgegangen sind.
(Oder, kurz: Frauen, die Männer als einen Samenspender für ihren Kinderwunsch sehen, danach aber seltsamerweise sein Geld für das Kind nicht so ausschlagen wie ihn selbst bzw. sogar noch darauf felsenfest bestehen.
Auch hier: Der Mann hat nichts von seinem Kind, darf aber Geld abdrücken bis diese Unterhaltspflicht rechtlich versiegt.)
Hingegen bei der "Geschäftsidee" Kinder zu kriegen um damit Geld zu machen, kann ich nur sagen: Braucht man nicht zu versuchen, weil finanziell geht es nie und nimmer auf. Selbst nur das Nötigste, damit das Kind am Leben bleibt und in der Gesellschaft nicht auffällt, ist im Monat teurer als das, was man vom Staat als Kindergeld zur "Anregung zum Kinderkriegen" (das war die ursprüngliche Motivation der Einführung des Kindergeldes ja mal) bekommt.
So zynisch das klingt, aber so klar muss ich es einmal ausdrücken.
Mich stört die Pflicht zur Beratung mit einen ausdrücklichen Ziel - das nennt man nicht 'Beratung' sondern 'Gehirnwäsche'!
Danach kommt gleich die völlig unsinnige Bestimmung wann der gewachsene Zellhaufen zur 'Person' wird. Herzschlag ist ganz schwach als Argument, denn das ist rein vegetativ und wird auf der untersten Ebene des Daseins gesteuert, auch ein primitives Lebewesen wie ein Lanzettfischchen hat ein schlagendes Herz fast von der ersten Wandlung der Zygote an.
Der Mensch wird definiert durch sein Bewusstsein:
Sobald es genügen Hirnmasse gibt die das 'Sein' begreifen kann (aber nicht zwangsweise muss!) beginnt ein Individuum, eine Person. Selbst wenn das nicht genau bewiesen werden kann, sondern durch Ableitung von Nervenaktionen, indbesondere Schaltneuronen, als Beginn des Bewusstsein postuliert wird.
Selbst das ist aus meiner Sicht keine Grenze für eine Unterbrechung der Schwangerschaft. Schwere Missbildungen die ein selbstbestimmtes Leben unmöglich machen gehören dazu, oder akute Bedrohung des mütterlichen Seins, vielleicht noch eine solche Bedrohung die sich erfahrungsgemäß erst nach der Geburt bei der Mutter einstellt.
Eine Bedingung gehört noch zu der Beratung hinzu gestellt:
Die feste Zusage der - angeblich so reichhaltigen - Versorgung in materieller und physischer Hilfe für die Mutter. Versprechen ist nichts Konkretes und wohlfeil. Korrekt wäre es lediglich handfeste Abmachungen zum Teil der Beratung zu machen.
Mich stört dieses vorher gesteckte Ziel daran ebenso.
Es passt für mich auch zu keinem Verständnis von Freiheit, wenn man dem Bürger bei einem "Unfall" so bei seiner Fruchtbarkeit hineinredet.
Freiheit bedeutet auch, dass der Bürger Entscheidungen treffen darf, die man nicht versteht oder die dem eigenen Wertesystem widersprechen (so lang es nicht auf irgendeinem fragwürdigen religiös- oder politisch extremistischem Fundament fußt).
Das Herzschlag-Argument dabei würde ich interpretieren als auf dieser uralten metaphysischen Annahme, dass das Wesen einer Person durch sein Herz bestimmt ist und nicht durch sein Hirn.
Schlägt das Herz eines Menschen also schon, so existiert nach dieser Logik der Mensch bereits.
Die Sache der materiellen Versorgung daran ist auch so ein sehr wesentlicher Aspekt.
Andere sitzen faktisch "am Hebel", ob Frau eine Abtreibung haben darf oder nicht, können sie also dazu zwingen, ein Kind dazu auszutragen, welches sie nicht will, aber die Konsequenz dessen, für das Kind die nächsten 25 Jahre zu sorgen (mit 25 endet der Unterhaltsanspruch, der noch bis in die Erstausbildung gilt), das ist dann allein "ihr Bier".
Und, um es deutlich zu sagen - die materiellen Hilfen im Vergleich, die der Staat einräumt, zum tatsächlichen Aufwand, sie sind insgesamt gerechnet ein Witz.
Es sind keine Garantiekarten für die Versorgung des Kindes, sondern nur Hilfen.
Dagegen gerechnet - die Frauen, die es überhaupt in Erwägung ziehen, abtreiben zu lassen, würden durch diese Geburt und die Existenz des Kindes einen solchen Bruch in ihrer Biografie erleben (meist eher negativer Art), er wäre durch nichts zu beheben.
Sozial, psychologisch, Ausbildung/Arbeitsleben betreffend...
Deswegen ist es ja gerade so bitter, welche Agenda von oben gegen die Abtreibung (und jegliche andere Formen von Maßnahmen, mit denen man sich von einem Kind und allen damit verbundenen Verpflichtungen entsagen könnte, wenn man es nicht schafft, für es zu sorgen) gefahren wird.
Die Christlichen bedienen sich frech ihrer Thesen um anders denkende Menschen unter ihre Dogmatik zu zwingen. Das muss - hoffentlich bald - ein Ende finden. Der Herzschlag als Kriterium einer 'Person' beweist lediglich Eines:
Die Vertreter dieser Thesen sind ungebildete Betonköpfe, von denen mit immer gleichen Kampfbegriffen wie 'Kindstötung' oder 'Babymord' ein Phantom angegriffen wird das es überhaupt nicht gibt.
Du siehst das sehr richtig:
Alle HILFEN sind genau das was der Begriff ausdrückt - sie können überhaupt nicht aufwiegen was da an Aufwand körperlich, seelisch, und finanziell in das geborgene und (hoffentlich) durchdachte, altersangemessene Aufwachsen gesteckt wird. Gerade an den immer wieder auftretenden Fällen von Elternversagen wird doch deutlich, dass es besser wäre wenn manche Menschen keine Kinder hätten. Ihnen fehlen grundsätzliche Fertigkeiten - und ich bezweifle, dass diese zertifizierten Personen die in der Beratung tätig sind diese Einschätzung auf Basis einer neutralen, kriteriensicheren und unvoreingenommenen Haltung treffen können. Da versagen selbst langjährig tätige Psychologen, denn in der Zeitspanne die angesetzt wird ist eine gründliche Bewertung selbst bei guten Absichten nicht zu leisten.