.... des die Gewaltenteilung missachtenden Eingreifens des vormaligen Gesundheitsministers Jens Spahn ....

».. Er [der deut­sche Bun­des­tag] täte jedoch weit bes­ser dar­an, Zeit und Mit­tel in Tat­sa­chen­for­schung und ehr­li­che Auf­klä­rung der Öffent­lich­keit und der Ärz­te­funk­tio­nä­re zu inve­stie­ren, ins­be­son­de­re auch in die Kor­rek­tur des die Gewal­ten­tei­lung miss­ach­ten­den Ein­grei­fens des vor­ma­li­gen Gesund­heits­mi­ni­sters Jens Spahn ¹ – das von sei­nem Nach­fol­ger bis­lang nicht kor­ri­giert wor­den ist –, einen höchst­rich­ter­li­chen Ent­scheid zu miss­ach­ten und den Zugang zu Natri­um-Pent­o­bar­bi­tal selbst dort zu blockie­ren, wo das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt die men­schen­recht­li­che Pflicht des Staa­tes zur Gewäh­rung die­ses Zugangs abschlie­ßend fest­ge­stellt hat ..«
[Quel­le]

Bei Herrn Spahn wun­dert man sich nicht mehr.
Man hofft nun dar­auf, er möge bloß nicht wie­der in eine macht­vol­le Posi­ti­on aufrücken.
Was bedau­er­li­cher­wei­se bei einem CDU/CSU Wahl­sieg dro­hen könn­te, sie­he unten!

Bild­zi­tat des Textes

Was das The­ma Ster­be­hil­fe angeht hat doch ein hal­bes Jahr­hun­dert ein Sta­tus bestan­den der kei­ne Aus­wüch­se irgend­ei­ner Art her­vor­ge­bracht hat. Bei­de Ent­wür­fe hät­ten die Rechts­la­ge nach dem letz­ten Urteil gegen den Ster­be­hil­fe­pa­ra­gra­phen nicht bes­ser, son­dern schlech­ter gemacht. Inso­weit ist es zu begrü­ßen, dass sie kei­ne Mehr­hei­ten fan­den. Somit ist der 2015 völ­lig unnö­tig ein­ge­führ­te § 217 StGB immer noch ver­fas­sungs­wid­rig und mit­hin nich­tig. Was bedeu­tet die Situa­ti­on vor 2015 ist wie­der hergestellt.

Es bedarf daher gar kei­ner neu­en gesetz­li­chen Regelung!

Das Bestre­ben ins­be­son­de­re der kon­ser­va­ti­ven Poli­tik der letz­ten 16 Jah­re vor der *Ampel* etwas regu­lie­ren zu müs­sen war schon so oft vor den höch­sten Gerich­ten und ist jedes Mal kra­chend geschei­tert - wenn 'Ler­nen' Ver­hal­tens­än­de­rung bedeu­tet scheint die Lern­wil­lig­keit der Abge­ord­ne­ten irgend­wie gestört zu sein. Min­de­stens spricht die Zahl der abge­schmet­ter­ten Vor­stö­ße dafür.

Der Sou­ve­rän ist immer noch der Bür­ger, und des­sen aus­drück­li­cher Wil­le wird bei­sei­te gescho­ben und damit abgewertet. 

OT: Not­wen­di­ge Ergän­zung zur Bevormundung
Obwohl ich anfangs der Ampel­re­gie­rung dach­te es wer­de sich nun man­ches zum Bes­se­ren keh­ren wird mir zuneh­mend klar welch ein Irr­tum das war.

Die­ter Nuhr - den ich bestimmt nicht in all sei­nen The­sen für aus­ge­wo­gen hal­te - hat jüngst eini­ge Anmer­kun­gen gemacht mit denen ich hin gegen grund­sätz­lich übereinstimme.

Quel­len zu ¹ am Anfang des Tex­tes ganz oben
1. Gene­rell zeigt er sich äußerst schmal­lip­pig, wenn es um das The­ma Ster­be­hil­fe geht. Mehr­fach - über Jah­re hin­weg - fra­gen wir bei ihm an - kein Inter­view, kei­ne Ant­wort auf unse­re Fra­gen. Bei "Maisch­ber­ger" konn­te er nicht aus­wei­chen: Spahn gab zu, dass er nach dem bahn­bre­chen­den Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts erst ein­mal "schlucken muss­te". Doch ein Recht auf Ster­ben wür­de noch lan­ge nicht bedeu­ten, dass es eine Pflicht zum Hel­fen gebe. [Quel­le]

2a. Sen­dung „Maisch­ber­ger. die woche v. 26.02.2020“ [*.pdf]:
San­dra Maisch­ber­ger: „War­um sind Sie so vehe­ment dage­gen? Also ich habe mich gefragt, was hat
das mit Ihnen zu tun? Also man weiß, Sie kom­men aus dem Mün­ster­land, katho­li­sche Erzie­hung ist
das ein Stein in Ihrer Bio­gra­fie, der sagt, ich kann nur so und nicht anders?“

Jens Spahn: „Ich möch­te nicht, dass wir irgend­wann Pla­ka­te in Deutsch­land haben „Schö­ner
ster­ben bei uns“, um es jetzt sehr zuge­spitzt zu machen...“

San­dra Maisch­ber­ger: „...sehr zuge­spitzt!“
Jens Spahn: „...oder das Geld ver­dient wird sozu­sa­gen mit dem Sterben.“

2b. Jens Spahn in der Sen­dung „Maisch­ber­ger. die Woche v. 26.02.2020“:
„Ich neh­me die Lage der Pati­en­ten, der Men­schen sehr, sehr ernst. Da gehe ich echt nicht leicht
drü­ber weg – auch aus vie­len Gesprä­chen her­aus. Aber, das hat das Urteil eben auch gesagt: es gibt
kei­nen Anspruch dar­auf, dass jemand einem hel­fen muss!“

Ein Argu­ment, dass nicht greift, so der Ver­fas­sungs­recht­ler Gers­dorf. Der Staat soll das
Betäu­bungs­mit­tel her­aus­ge­ben, mehr nicht!
O-Ton
Prof. Huber­tus Gers­dorf, Verfassungsrechtler:
„Der Staat wird nicht zum Dea­ler, son­dern er wird zum Grund­rechts­ver­wirk­li­cher! Nur dann, wenn
er die ent­spre­chen­den Ansprü­che regelt, kann von dem Grund­recht Gebrauch gemacht werden.“

3. Mit­te April beton­te Spahn in einem Schrei­ben an Rechts- und Gesund­heits­exper­tIn­nen, dass ein neu­es Ster­be­hil­fe­ge­setz auf brei­te Zustim­mung in der Gesell­schaft sto­ßen müs­se. Eine Mehr­heit in der Bevöl­ke­rung für selbst­be­stimm­tes Ster­ben gibt es aller­dings längst.
Laut einer Stu­die von Infra­test dimap, die kurz vor dem Urteil im Febru­ar ver­öf­fent­licht wur­de, spra­chen sich 67 Pro­zent gegen den damals noch gel­ten­den Para­gra­fen 217 aus, 81 Pro­zent befür­wor­te­ten aus­drück­lich, dass es Ärz­tIn­nen gestat­tet sein soll­te, Men­schen beim Sui­zid zu unterstützen.
Auch Brenn­ecke weiß, dass es kei­nen Klä­rungs­be­darf mehr gibt, wenn es um die Zustim­mung in der Bevöl­ke­rung geht. „Es ist eine boden­lo­se Frech­heit zu behaup­ten, man bräuch­te in die­ser Fra­ge noch Zeit.“ [Quel­le]

Kommentare

  1. "Laut einer Stu­die von Infra­test dimap, die kurz vor dem Urteil im Febru­ar ver­öf­fent­licht wur­de, spra­chen sich 67 Pro­zent gegen den damals noch gel­ten­den Para­gra­fen 217 aus, 81 Pro­zent befür­wor­te­ten aus­drück­lich, dass es Ärz­tIn­nen gestat­tet sein soll­te, Men­schen beim Sui­zid zu unterstützen."
    "Der Sou­ve­rän ist immer noch der Bür­ger, und des­sen aus­drück­li­cher Wil­le wird bei­sei­te gescho­ben und damit abgewertet." 

    Es ist schlimm um unse­ren Staat, bzw. unse­re Regie­rung, bestellt und es besteht nur wenig Hoff­nung, dass sich dar­an etwas ändert.
    Dan­ke für die­sen wich­ti­gen Beitrag!

    1. Genau:

      Mich wun­dert fast nichts mehr was unse­re Poli­ti­ker tun. Sie wei­nen Kro­ko­dils­trä­nen dar­über, dass die Mas­se der Bür­ger Wahl-, Poli­tik-, und Demo­kra­tie­ver­dros­sen ist wo doch sie selbst am Besten wis­sen WER dafür die Ver­ant­wor­tung trägt!

      Solan­ge aber lukra­ti­ve Neben­be­schäf­ti­gun­gen erlaubt sind wird sich an die­sem System nichts ändern. Da habe ich - wie Sie - wenig Hoffnung.

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