».. Er [der deutsche Bundestag] täte jedoch weit besser daran, Zeit und Mittel in Tatsachenforschung und ehrliche Aufklärung der Öffentlichkeit und der Ärztefunktionäre zu investieren, insbesondere auch in die Korrektur des die Gewaltenteilung missachtenden Eingreifens des vormaligen Gesundheitsministers Jens Spahn ¹ – das von seinem Nachfolger bislang nicht korrigiert worden ist –, einen höchstrichterlichen Entscheid zu missachten und den Zugang zu Natrium-Pentobarbital selbst dort zu blockieren, wo das Bundesverwaltungsgericht die menschenrechtliche Pflicht des Staates zur Gewährung dieses Zugangs abschließend festgestellt hat ..«
[Quelle]
Bei Herrn Spahn wundert man sich nicht mehr.
Man hofft nun darauf, er möge bloß nicht wieder in eine machtvolle Position aufrücken.
Was bedauerlicherweise bei einem CDU/CSU Wahlsieg drohen könnte, siehe unten!
Was das Thema Sterbehilfe angeht hat doch ein halbes Jahrhundert ein Status bestanden der keine Auswüchse irgendeiner Art hervorgebracht hat. Beide Entwürfe hätten die Rechtslage nach dem letzten Urteil gegen den Sterbehilfeparagraphen nicht besser, sondern schlechter gemacht. Insoweit ist es zu begrüßen, dass sie keine Mehrheiten fanden. Somit ist der 2015 völlig unnötig eingeführte § 217 StGB immer noch verfassungswidrig und mithin nichtig. Was bedeutet die Situation vor 2015 ist wieder hergestellt.
Es bedarf daher gar keiner neuen gesetzlichen Regelung!
Das Bestreben insbesondere der konservativen Politik der letzten 16 Jahre vor der *Ampel* etwas regulieren zu müssen war schon so oft vor den höchsten Gerichten und ist jedes Mal krachend gescheitert - wenn 'Lernen' Verhaltensänderung bedeutet scheint die Lernwilligkeit der Abgeordneten irgendwie gestört zu sein. Mindestens spricht die Zahl der abgeschmetterten Vorstöße dafür.
Der Souverän ist immer noch der Bürger, und dessen ausdrücklicher Wille wird beiseite geschoben und damit abgewertet.
OT: Notwendige Ergänzung zur Bevormundung
Obwohl ich anfangs der Ampelregierung dachte es werde sich nun manches zum Besseren kehren wird mir zunehmend klar welch ein Irrtum das war.
Dieter Nuhr - den ich bestimmt nicht in all seinen Thesen für ausgewogen halte - hat jüngst einige Anmerkungen gemacht mit denen ich hin gegen grundsätzlich übereinstimme.
Quellen zu ¹ am Anfang des Textes ganz oben
1. Generell zeigt er sich äußerst schmallippig, wenn es um das Thema Sterbehilfe geht. Mehrfach - über Jahre hinweg - fragen wir bei ihm an - kein Interview, keine Antwort auf unsere Fragen. Bei "Maischberger" konnte er nicht ausweichen: Spahn gab zu, dass er nach dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts erst einmal "schlucken musste". Doch ein Recht auf Sterben würde noch lange nicht bedeuten, dass es eine Pflicht zum Helfen gebe. [Quelle]
2a. Sendung „Maischberger. die woche v. 26.02.2020“ [*.pdf]:
Sandra Maischberger: „Warum sind Sie so vehement dagegen? Also ich habe mich gefragt, was hat
das mit Ihnen zu tun? Also man weiß, Sie kommen aus dem Münsterland, katholische Erziehung ist
das ein Stein in Ihrer Biografie, der sagt, ich kann nur so und nicht anders?“
Jens Spahn: „Ich möchte nicht, dass wir irgendwann Plakate in Deutschland haben „Schöner
sterben bei uns“, um es jetzt sehr zugespitzt zu machen...“
Sandra Maischberger: „...sehr zugespitzt!“
Jens Spahn: „...oder das Geld verdient wird sozusagen mit dem Sterben.“
2b. Jens Spahn in der Sendung „Maischberger. die Woche v. 26.02.2020“:
„Ich nehme die Lage der Patienten, der Menschen sehr, sehr ernst. Da gehe ich echt nicht leicht
drüber weg – auch aus vielen Gesprächen heraus. Aber, das hat das Urteil eben auch gesagt: es gibt
keinen Anspruch darauf, dass jemand einem helfen muss!“
Ein Argument, dass nicht greift, so der Verfassungsrechtler Gersdorf. Der Staat soll das
Betäubungsmittel herausgeben, mehr nicht!
O-Ton
Prof. Hubertus Gersdorf, Verfassungsrechtler:
„Der Staat wird nicht zum Dealer, sondern er wird zum Grundrechtsverwirklicher! Nur dann, wenn
er die entsprechenden Ansprüche regelt, kann von dem Grundrecht Gebrauch gemacht werden.“
3. Mitte April betonte Spahn in einem Schreiben an Rechts- und GesundheitsexpertInnen, dass ein neues Sterbehilfegesetz auf breite Zustimmung in der Gesellschaft stoßen müsse. Eine Mehrheit in der Bevölkerung für selbstbestimmtes Sterben gibt es allerdings längst.
Laut einer Studie von Infratest dimap, die kurz vor dem Urteil im Februar veröffentlicht wurde, sprachen sich 67 Prozent gegen den damals noch geltenden Paragrafen 217 aus, 81 Prozent befürworteten ausdrücklich, dass es ÄrztInnen gestattet sein sollte, Menschen beim Suizid zu unterstützen.
Auch Brennecke weiß, dass es keinen Klärungsbedarf mehr gibt, wenn es um die Zustimmung in der Bevölkerung geht. „Es ist eine bodenlose Frechheit zu behaupten, man bräuchte in dieser Frage noch Zeit.“ [Quelle]
"Laut einer Studie von Infratest dimap, die kurz vor dem Urteil im Februar veröffentlicht wurde, sprachen sich 67 Prozent gegen den damals noch geltenden Paragrafen 217 aus, 81 Prozent befürworteten ausdrücklich, dass es ÄrztInnen gestattet sein sollte, Menschen beim Suizid zu unterstützen."
"Der Souverän ist immer noch der Bürger, und dessen ausdrücklicher Wille wird beiseite geschoben und damit abgewertet."
Es ist schlimm um unseren Staat, bzw. unsere Regierung, bestellt und es besteht nur wenig Hoffnung, dass sich daran etwas ändert.
Danke für diesen wichtigen Beitrag!
Genau:
Mich wundert fast nichts mehr was unsere Politiker tun. Sie weinen Krokodilstränen darüber, dass die Masse der Bürger Wahl-, Politik-, und Demokratieverdrossen ist wo doch sie selbst am Besten wissen WER dafür die Verantwortung trägt!
Solange aber lukrative Nebenbeschäftigungen erlaubt sind wird sich an diesem System nichts ändern. Da habe ich - wie Sie - wenig Hoffnung.