Die Exekutive
darf kein
rechtsfreier Raum sein
Weiter geht es (Auszug/Zitat):
" .. Die Verantwortlichen für die Konzeptionierung, den Einsatz und die Überprüfung dieser Trojaner lassen den notwendigen Respekt vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2008 sowie eine ausreichende technische und rechtliche Ausbildung vermissen. Wer solch grundgesetzwidrige Vorgehensweise nach der Maxime 'der Zweck heiligt die Mittel' nicht nur billigt, sondern fortzuführen plant, hat in verantwortlicher Position in einem Rechtsstaat nichts verloren .. "