Revanche

.
Ein Laden­be­sit­zer aus Düs­sel­dorf hat­te - wie die Mode­ra­to­rin der WDR Lokal­zeit sag­te - "die Faxen dicke":
Nach meh­re­ren Laden­dieb­stäh­len instal­lier­te er Über­wa­chungs­ka­me­ras um den Laden­die­ben das Leben schwe­rer zu machen oder gar das Hand­werk zu legen. Als es kürz­lich wie­der zu einem Dieb­stahl kam schnitt er Bil­der der Die­be her­aus und häng­te sie als "Steck­brief" in sein Schaufenster.

Nun ist es in Deutsch­land unzu­läs­sig das zu tun.
Datenschutz.
Schon hat der Bestoh­le­ne zusätz­li­chen Ärger.

Das zeigt, wie hier der Daten­schutz zur Lach­num­mer wird. Die Die­be wer­den geschützt, der Bestoh­le­ne macht sich strafbar.
Das dem "Nor­mal­bür­ger" zu ver­mit­teln ist schwierig.

Zwar ver­weist die Daten­schutz­be­auf­trag­te kor­rek­ter­wei­se auf Poli­zei und Staats­an­walt­schaft in deren Zustän­dig­keit die Ver­fol­gung der Die­be gehört, das jedoch hat in frü­he­ren Fäl­len nicht zur Ergrei­fung der Täter geführt. Nach mei­nem Emp­fin­den ist des­we­gen hier auf Sei­ten des Laden­be­sit­zers eine Not­wehr­si­tua­ti­on ein­ge­tre­ten - er hat kei­ne ande­re Mög­lich­keit mehr als sich selbst gegen die Taten zu wehren.

Mög­li­cher­wei­se könn­te eine ein­fa­che Ände­rung der Gesetz­ge­bung hier Abhil­fe schaffen:
Wenn jemand eine Straf­tat begeht ver­wirkt er dadurch even­tu­ell bestehen­de Rech­te aus dem Daten­schutz soweit sie mit der Tat in Ver­bin­dung stehen.

DAS soll­te das "all­ge­mei­ne Rechts­emp­fin­den" wie­der ins Lot bringen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert