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Ein Ladenbesitzer aus Düsseldorf hatte - wie die Moderatorin der WDR Lokalzeit sagte - "die Faxen dicke":
Nach mehreren Ladendiebstählen installierte er Überwachungskameras um den Ladendieben das Leben schwerer zu machen oder gar das Handwerk zu legen. Als es kürzlich wieder zu einem Diebstahl kam schnitt er Bilder der Diebe heraus und hängte sie als "Steckbrief" in sein Schaufenster.
Nun ist es in Deutschland unzulässig das zu tun.
Datenschutz.
Schon hat der Bestohlene zusätzlichen Ärger.
Das zeigt, wie hier der Datenschutz zur Lachnummer wird. Die Diebe werden geschützt, der Bestohlene macht sich strafbar.
Das dem "Normalbürger" zu vermitteln ist schwierig.
Zwar verweist die Datenschutzbeauftragte korrekterweise auf Polizei und Staatsanwaltschaft in deren Zuständigkeit die Verfolgung der Diebe gehört, das jedoch hat in früheren Fällen nicht zur Ergreifung der Täter geführt. Nach meinem Empfinden ist deswegen hier auf Seiten des Ladenbesitzers eine Notwehrsituation eingetreten - er hat keine andere Möglichkeit mehr als sich selbst gegen die Taten zu wehren.
Möglicherweise könnte eine einfache Änderung der Gesetzgebung hier Abhilfe schaffen:
Wenn jemand eine Straftat begeht verwirkt er dadurch eventuell bestehende Rechte aus dem Datenschutz soweit sie mit der Tat in Verbindung stehen.
DAS sollte das "allgemeine Rechtsempfinden" wieder ins Lot bringen.