Demagogie
[gk. Definition lt. WIKIPEDIA]
„Demagogie betreibt, wer bei günstiger Gelegenheit öffentlich für ein politisches Ziel wirbt, indem er der Masse schmeichelt, an ihre Gefühle, Instinkte und Vorurteile appelliert, ferner sich der Hetze und Lüge schuldig macht, Wahres übertrieben oder grob vereinfacht darstellt, die Sache, die er durchsetzen will, für die Sache aller Gutgesinnten ausgibt, und die Art und Weise, wie er sie durchsetzt oder durchzusetzen vorschlägt, als die einzig mögliche hinstellt.“
[Martin Morlock 1977]
Bei allem bleibt Demagogie eine eher historische und politisch-moralische bzw. theoretische Kategorie. In der kriminellen Form der Volksverhetzung wird sie als strafrechtlicher Tatbestand angesehen. (siehe unten)
Volksverhetzung
[gk. Definition lt. WIKIPEDIA]
" .. Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.Absatz 2 bezieht alle möglichen öffentlichen Äußerungen in Wort, Schrift und Bild .. ein. Als Personengruppen, die von Volksverhetzung betroffen sein können, werden Bevölkerungsteile Deutschlands .. genannt .. "
Wo also ist die Grenze zwischen "erlaubter" politischer Angriffsrede und "unerlaubter" Volksverhetzung? Bei Ansicht des Videos einer Veranstaltung von Frau von der Lügen Leyen hatte zumindest ich den Eindruck, daß da die Grenze überschritten wird .... andere übrigens auch - mit zweitem Video als 'Beleg' ....
