Das Wissen über Legalität der Sterbehilfe
verbreitet sich .... nur schleppend, aber stetig

Anläß­lich einer Ver­an­stal­tung am 01.02.2025 des Ver­eins "Arbeits­kreis Selbst­be­stimm­tes Ster­ben Olden­burg" mit dem Refe­ren­ten Vor­sit­zen­der Rich­ter am Ober­lan­des­ge­richt Olden­burg i.R. Robert Suer­mann, wur­de deut­lich, daß nur eine sehr klei­ne Zahl der Bun­des­bür­ger die tat­säch­li­che Situa­ti­on und Rechts­la­ge von Ster­be­wil­li­gen kennt.

 

Zitat Caste­luc­ci: ".. Für Lars Castel­luc­ci (SPD) ist die aktu­el­le Situa­ti­on nicht län­ger hin­nehm­bar: "Wir haben in Deutsch­land der­zeit einen unge­re­gel­ten Zustand und damit ver­bun­den auch viel Unsi­cher­heit", sagt der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te. Mit meh­re­ren Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen will er das ändern. Sein The­ma ist ethisch und juri­stisch seit Jah­ren höchst umstrit­ten: Sterbehilfe .."

Das ist schlicht­weg FALSCH! Denn seit das BVG den (unnö­ti­gen) §217 gekippt hat gilt wie­der die Rege­lung wie sie seit mehr als 140 Jah­ren in Deutsch­land mög­lich war und prak­ti­ziert wurde.

Hier ist umfang­rei­che Infor­ma­ti­on not­wen­dig, da ins­be­son­de­re die CDU/CSU und ein sehr klei­ner -meist katho­li­scher - Kreis in ver­schie­de­nen Par­tei­en um die Abge­ord­ne­ten Hel­ling-Plahr (FDP) und Caste­luc­ci (SPD) nach ver­lo­re­nen Abstim­mun­gen für ihre Vor­ha­ben zum wie­der­hol­ten Mal eine gesetz­li­che Neu­re­ge­lung instal­lie­ren wol­len - und das obwohl die 2015 Initia­ti­ve der CDU mit der Errich­tung des §217 StGB wegen Ver­fas­sungs­wid­rig­keit durch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt für nich­tig erklärt wurde. 

- Den Bericht zum Vor­trag fin­den Sie dort → Braucht es eine Regu­lie­rung der Sterbehilfe?
- Wer sich für den Arbeits­kreis Selbst­be­stimm­tes Ster­ben Olden­burg inter­es­siert, kann sich unter der Tele­fon­num­mer 04435/389542 mel­den oder eine E-Mail anhabbo.schuetz@ewetel.net sen­den. Las­sen Sie sich in die Liste der zu benach­rich­ti­gen­den Per­so­nen ein­tra­gen - kosten­frei, Spen­den sind aller­dings willkommen.

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