Anläßlich einer Veranstaltung am 01.02.2025 des Vereins "Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg" mit dem Referenten Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg i.R. Robert Suermann, wurde deutlich, daß nur eine sehr kleine Zahl der Bundesbürger die tatsächliche Situation und Rechtslage von Sterbewilligen kennt.
Hier ist umfangreiche Information notwendig, da insbesondere die CDU/CSU und ein sehr kleiner -meist katholischer - Kreis in verschiedenen Parteien um die Abgeordneten Helling-Plahr (FDP) und Castelucci (SPD) nach verlorenen Abstimmungen für ihre Vorhaben zum wiederholten Mal eine gesetzliche Neuregelung installieren wollen - und das obwohl die 2015 Initiative der CDU mit der Errichtung des §217 StGB wegen Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde.
- Den Bericht zum Vortrag finden Sie dort → Braucht es eine Regulierung der Sterbehilfe?
- Wer sich für den Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg interessiert, kann sich unter der Telefonnummer 04435/389542
melden oder eine E-Mail anhabbo.schuetz@ewetel.net
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