Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ist ein untaugliches Mittel für den angegebenen Zweck - wird er dennoch "durchgewinkt" besteht wieder einmal der Verdacht, daß hier ganz andere Gründe vorliegen und der Jugendschutz lediglich als 'Feigenblatt' benutzt wird .... das kennen wir doch schon von der Kinderp°rn°-Diskussion.
Etwa dieser Zweck:
.. Um sich nicht dem Risiko einer Bußgeldzahlung, Abmahnung oder Ordnungswidrigkeit auszusetzen, dürfte die Neigung bestehen, falsch einzustufen oder gleich Selbstzensur zu betreiben .. "
[Zitat]