Prädikat "ungeeignet"

Der Jugend­me­di­en­schutz-Staats­ver­trag (JMStV) ist ein untaug­li­ches Mit­tel für den ange­ge­be­nen Zweck - wird er den­noch "durch­ge­winkt" besteht wie­der ein­mal der Ver­dacht, daß hier ganz ande­re Grün­de vor­lie­gen und der Jugend­schutz ledig­lich als 'Fei­gen­blatt' benutzt wird .... das ken­nen wir doch schon von der Kinderp°rn°-Diskussion.

Etwa die­ser Zweck:

.. Um sich nicht dem Risi­ko einer Buß­geld­zah­lung, Abmah­nung oder Ord­nungs­wid­rig­keit aus­zu­set­zen, dürf­te die Nei­gung bestehen, falsch ein­zu­stu­fen oder gleich Selbst­zen­sur zu betrei­ben .. "

[Zitat]

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