Sortiert nach

×

bookmark_borderUnerwartete E-Post

Vor Tagen hat­te ich einen Arti­kel* zu dem etwas selt­sa­men Geschäfts­ge­ba­ren und der Unwis­sen­heit des zustän­di­gen Regio­nal­lei­ters geschrie­ben - und hat­te dar­auf ver­traut, daß er Deutsch ver­steht und Inhal­te von Tex­ten sinn­erfas­send lesen kann. Das war ganz offen­sicht­lich falsch, denn heu­te kam fol­gen­des E-Mail:

Am 19.05.26 um 11:35 schrieb Andre­as Weber von Enpal:
> Enpal
> Guten Tag Herr Sulecki,
> ich habe Ihnen letz­tens wegen Ihres neu­en Wär­me­pum­pen-Kom­plett­an­ge­bots geschrie­ben – und woll­te mich noch ein­mal per­sön­lich bei Ihnen melden.
> Auch wenn Ihr PV-Pro­jekt lei­der nicht umsetz­bar war, kön­nen Sie mit einer Wär­me­pum­pe Ihre Ener­gie­ko­sten deut­lich senken:
> Die Kom­po­nen­ten sind exakt auf Ihren Heiz­be­darf abge­stimmt, wir sichern Ihnen die für Sie maxi­ma­le KfW-För­de­rung – und der Enpal Ser­vice sorgt dau­er­haft für einen rei­bungs­lo­sen Betrieb.
> Wir haben viel Zeit und Mühe inve­stiert, um die beste Lösung für Ihr Zuhau­se in Papen­burg zu fin­den. Ich bin über­zeugt, dass unser aktu­el­les Ange­bot Ihnen signi­fi­kan­te Ein­spa­run­gen ermög­li­chen wird.
> Ent­decken Sie jetzt Ihr per­sön­li­ches Wär­me­pum­pen-Ange­bot – ich bin sicher, es wird Sie überzeugen:
> Zu Ihrem Wärmepumpen-Angebot >>
> Wärm­ste Grüße
> Andre­as Weber
> Regio­nal­lei­ter für Papenburg
> Enpal
>
> Enpal B.V. | Bödi­ker­stra­ße 25 | 10245 Berlin
> Regi­ster­ge­richt: Nie­der­län­di­sche Han­dels­kam­mer I Regi­ster­num­mer: 89067363
> Geschäfts­füh­rer: Mario Koh­le, Ste­phan Rink, Johan­nes Röh­ren, Vik­tor Wingert
>
Möch­ten Sie die­se E-Mails nicht mehr erhal­ten? Abmelden

Ach­ten Sie bit­te, lie­be Lesen­de, auf die beson­de­re Iro­nie des letz­ten Sat­zes (s.o.) von Herrn Eber, genannt Weber, mit "W" als erstem Buchstaben.

Mei­ne Ant­wort an Herrn Weber von ENPAL:
================
Sehr geehr­ter Herr Eber*,

mein PV-Pro­jekt läuft bestens und ich stau­ne über die Imper­ti­nenz mit der Sie mei­nen Wunsch mich nun end­lich in Ruhe zu las­sen ignorieren.
Mei­nen Arti­kel mit dem Titel "Offe­ner Brief an Herrn Andre­as Weber, Regio­nal­lei­ter in Papen­burg von ENPAL" haben Sie offen­sicht­lich nicht gele­sen sonst wüß­ten Sie ja, daß ich davon abra­te mit ihrem Unter­neh­men Geschäf­te zu machen.

* Mein Name ist Wolf­gang von Sulecki, abge­kürzt W. v. Sulecki. Lt. Gesetz­ge­bung der Wei­ma­rer Repu­blik wur­den alle Adels­ti­tel abge­schafft und als Namens­be­stand­teil gesetzt. Das bedeu­tet: das "von" gehört zum Nach­na­men wie das "W" zu Weber. Ich habe das in der Anre­de ein­mal an ihrem Namen demon­striert und hof­fe Sie haben etwas dar­aus gelernt. Ihre Anre­de für mich wäre kor­rekt dem­nach → Guten Tag Herr von Sulecki,

Höf­lich­keit und kor­rek­ter Namens­ge­brauch soll­ten bei Unter­neh­men die einen gewis­sen Anspruch erwar­ten selbst­ver­ständ­lich sein.

Grü­ße aus Papenburg,
vS

Sie fin­den eine Erläu­te­rung zum Namens­recht hier­un­ter ange­hef­tet [Chat GPT]:
>
Fra­ge
> Wel­che Rege­lung besteht seit der Wei­ma­rer Repu­blik in Hin­blick auf Adels­ti­tel und deren Gebrauch im all­ge­mei­nen Sprach- und Schriftverkehr?
Ant­wort
> Seit der Novem­ber­re­vo­lu­ti­on und der anschlie­ßen­den Wei­ma­rer Reichs­ver­fas­sung gilt in Deutsch­land grundsätzlich:
> Der Adel wur­de recht­lich abgeschafft.
> Adels­ti­tel gel­ten seit­dem nicht mehr als Titel oder Stan­des­be­zeich­nun­gen, son­dern nur noch als Bestand­teil des Familiennamens.
> Die maß­geb­li­che Rege­lung stand in Arti­kel 109 Absatz 3 der Wei­ma­rer Reichs­ver­fas­sung von 1919:
> „Öffent­lich-recht­li­che Vor­rech­te oder Nach­tei­le der Geburt oder des Stan­des sind aufzuheben.
> Adels­be­zeich­nun­gen gel­ten nur als Teil des Namens und dür­fen nicht mehr ver­lie­hen werden.“
> Die­se Rege­lung gilt bis heu­te wei­ter, weil sie über Arti­kel 123 des Grund­ge­setz für die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land fortwirkt.
> Prak­ti­sche Fol­gen im all­ge­mei­nen Sprach- und Schriftverkehr:
> Frü­he­rer Adel wie „Graf“, „Frei­herr“, „Prinz“ usw. ist heu­te recht­lich Teil des Nachnamens.
> Bei­spiel: „Karl Frei­herr von X“ → „Frei­herr“ ist Namensbestandteil.
> Es gibt kei­ne beson­de­ren recht­li­chen Pri­vi­le­gi­en mehr.
> Die Anre­de­for­men wer­den gesell­schaft­lich teil­wei­se wei­ter ver­wen­det, haben aber kei­ne amt­li­che Sonderstellung.
> Das Adels­prä­di­kat „von“ oder „zu“ ist eben­falls nur noch Teil des bür­ger­li­chen Namens.
> Besonderheit:
>
> In amt­li­chen Doku­men­ten müs­sen die­se Bestand­tei­le genau­so geführt wer­den wie ande­re Nachnamenbestandteile.
> Neue Adels­ti­tel dür­fen in Deutsch­land nicht ver­lie­hen werden.
================
*
Offe­ner Brief an Herrn Andre­as Weber, Regio­nal­lei­ter in Papen­burg von ENPAL