Kosten & Lebensqualität
* 2.update * (27.01.2020)

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Die Ausgangslage

Als ich 2005 berufs­be­dingt nach Ham­burg zog koste­te eine Zwei-Zim­mer-Woh­nung in Eppen­dorf ca. 450 €uro. Heu­te, knapp zehn Jah­re spä­ter, ist eine sol­che Woh­nung nicht unter 650 €uro zu mie­ten. Ich ken­ne kei­nen Berufs­zweig in dem in den letz­ten zehn Jah­ren die Gehalts­stei­ge­rung 45% betra­gen hat - das wären pro Jahr ca. 5% Gehaltserhöhung.

In Mün­chen, womög­lich noch begehr­ter als Ham­burg, Frank­furt oder Ber­lin, bezahlt man mitt­ler­wei­le für eine Ein-Zim­mer-Woh­nung um die 700 €uro. Das ist selbst bei über­durch­schnitt­li­chen Ein­kom­men ein dicker Bat­zen des monat­li­chen Budgets.

Nun hilft es nicht viel das ledig­lich zu bekla­gen. Es muß erst­mal die Fra­ge gestellt wer­den wodurch die­se Stei­ge­rung ent­steht und zwei­tens wie man ihr begegnet.

Wodurch also werden die steigenden Mieten in deutschen Großstädten hervorgerufen?

Die erste Antwort:

Das ist eine Fra­ge von Ange­bot & Nach­fra­ge - wenn vie­le Men­schen eine Woh­nung suchen kön­nen die Ver­mie­ter die Mie­ten erhö­hen, es fin­den sich offen­bar immer noch genug Mie­ter die das bezahlen.

Die zweite Antwort:

Wer sich eine sol­che Mie­te aus eige­ner Ent­loh­nung nicht lei­sten kann bekommt Hil­fe vom Staat - Wohn­geld, zum Bei­spiel, ist da eine Vari­an­te. Aber wer erfüllt schon die Kri­te­ri­en für den Erhalt von Wohn­geld? Die Zahl der Berech­tig­ten hält sich des­we­gen auch in Gren­zen.
Immer­hin ist es für einen klei­nen Teil der Mie­ter genug um sich die nach­ge­frag­ten, über­höh­ten Mie­ten gera­de noch lei­sten zu können.

Die dritte Antwort:

Anle­ger von nah und fern sehen in den Immo­bi­li­en eine loh­nen­de Geld­an­la­ge, denn in ihren eige­nen Län­dern ist das Geld nicht mehr "sicher" - sie sehen die Gefahr es zu verlieren.
In einer sol­chen Situa­ti­on ist das Risi­ko des Ver­lu­stes von 10 oder 20 % der Geld­an­la­ge ver­nach­läs­sig­bar wenn sich die Markt­la­ge ändert, denn im schlimm­sten Fall droht zu Hau­se ein 100%-Verlust.
Hier kom­men auch die insti­tu­tio­nel­len Anle­ger ins Spiel. Sie suchen eben­falls nach Anla­ge­mög­lich­kei­ten nach­dem die gewerb­li­chen Immo­bi­li­en nicht mehr absetz­bar sind und des­we­gen kei­ne Ren­di­te zu erwar­ten ist. Woh­nun­gen wer­den immer noch nach­ge­fragt, die Zahl der Sin­gle-Haus­hal­te wächst - und damit die benö­tig­te Zahl von Klein­woh­nun­gen vor allem dort, wo noch Unter­neh­men ange­sie­delt sind die wachsen.

Wie lassen sich die Mietpreise bremsen bzw. weitere Erhöhungen stoppen?

Die erste Maßnahme: Wohn- oder Vermietzwang

Wegen der hier­zu­lan­de bestehen­den gesetz­li­chen und steu­er­recht­li­chen Vor­ga­ben kann es sich für Besit­zer loh­nen Wohn­raum unver­mie­tet "leer ste­hen" zu las­sen - da könn­te, nach dem Mot­to "Eigen­tum ver­pflich­tet!" eine Rege­lung hel­fen die es ver­bie­tet Woh­nun­gen über einen gewis­sen Zeit­rah­men hin­aus unver­mie­tet zu hal­ten. Über­schrei­tet der Besit­zer - egal ob Pri­vat­per­son oder Gesell­schaft - die­se Fri­sten müß­te die Kom­mu­ne über­neh­men und eine Ver­mie­tung vor­neh­men. Ziel ist hier eine Ange­bots­er­hö­hung, wodurch die Nach­fra­ge bes­ser befrie­digt wer­den könnte.

Die zweite Maßnahme: Ausgleichsabgabe

Außer­dem könn­ten gesetz­li­che Vor­ga­ben geschaf­fen wer­den, die for­dern, dass Inve­sto­ren zusätz­lich zu ihrer Anla­ge einen Bei­trag zur Infra­struk­tur lei­sten der vom Kauf­preis zum einen und vom Miet­preis zum ande­ren abhän­gig ist.
Dies beinhal­tet den Gedan­ken, dass Men­schen die in die­sem Wohn­raum leben einen Bei­trag zum Gesamt­wohl der Stadt/Region lei­sten, sie dem Anle­ger sei­nen Geld­ein­satz durch die Miet­zah­lung erstat­ten und dar­über hin­aus einen Zuge­winn sichern.
Die Aus­gleichs­ab­ga­be auf den erho­be­nen Miet­preis - even­tu­ell ver­se­hen mit einem Expo­nen­ti­al­fak­tor - bremst das Mietbegehren.

Der Anle­ger pro­fi­tiert durch Wert­stei­ge­rung der Immo­bi­li­en in einem nach­fra­ge­inten­si­ven Markt ohne selbst einen Bei­trag zu lei­sten - die Kosten für die Infra­struk­tur­maß­nah­men wer­den nur von denen getra­gen, die tat­säch­lich dort leben und arbeiten:
Dem­nach han­delt es sich also bei einer Zusatz­ab­ga­be auf den Kauf­preis um eine Abschöp­fung des Gewinn­po­ten­zi­als von Immo­bi­li­en, was eine Abküh­lung des über­hitz­ten Mark­tes nach sich zie­hen könnte.

Die dritte Maßnahme: Mißverhältnis Angebot/Nachfrage korrigieren.

Wenn es ein Miß­ver­hält­nis zwi­schen Ange­bot und Nach­fra­ge gibt wäre es sinn­voll durch ver­mehr­te öffent­li­che Bau­tä­tig­keit die Situa­ti­on zugun­sten des Ange­bots zu ver­schie­ben - das aller­dings durch gemein­nüt­zi­ge, öffent­li­che Insti­tu­tio­nen, denn in der Ver­gan­gen­heit hat sich ja gera­de gezeigt, dass die Ein­bin­dung von auf Pro­fit aus­ge­rich­te­ten Unter­neh­men lang­fri­stig eher zu einer wei­te­ren Ver­teue­rung von Wohn­raum geführt haben - ohne gleich­zei­tig die Erhal­tung und Moder­ni­sie­rung zeit­ge­mäß voranzutreiben.

Nachsatz:
Selbst­ver­ständ­lich erhebt die­ser Arti­kel nicht den Anspruch alle Facet­ten des Pro­blems erschöp­fend zu besprechen.

* update * (14.07.2014; 19:40h)
Sie­he hier­zu => MO 14.7., 22:00 Uhr, WDR "Wahn­sinn Wohnungsmarkt"

* 2. update * (27.01.2020)
Sie­he hier­zu => Stu­die: Mie­ten in Mün­ster um 40 Pro­zent gestiegen

Kommentare

  1. Respekt vor der Gründ­lich­keit Ihrer Über­le­gun­gen, Herr wvs!
    Aber ich fin­de, dass man bei der Dis­kus­si­on um ver­mie­te­ri­sche Belan­ge wie z.B. leer ste­hen­den Wohn­raum grund­sätz­lich unter­schei­den soll­te zwi­schen gro­ßen Ver­mie­tungs­ge­sell­schaf­ten und Klein­ei­gen­tü­mern von Ein­fa­mi­li­en­häu­sern und Woh­nun­gen. Mag man Vemie­tungs­ge­sell­schaf­ten mei­net­we­gen zur Ver­mie­tung zwin­gen! Der Klein­ei­gen­tü­mer, der Wohn­raum leer ste­hen lässt, ver­sucht im Allg. sein Eigen­tum vor einer bestimm­ten Sor­te Mie­ter zu schüt­zen, da er sein Häus­chen auch ger­ne noch an sei­ne Kin­der wei­ter­ver­er­ben möch­te. Wie­so Eigen­tum hier zur Ver­mie­tung ver­pflich­ten soll, erschließt sich mir nicht.

  2. Lie­be Frau iGing,

    ganz unten unter dem Arti­kel schrieb ich - zuge­ge­ben, sehr klein gedruckt: "Selbst­ver­ständ­lich erhebt die­ser Arti­kel nicht den Anspruch alle Facet­ten des Pro­blems erschöp­fend zu besprechen."

    Dies vor­aus­ge­schickt gebe ich Ihnen Recht - man müß­te unter­schei­den um wel­che Art von Immo­bi­lie es sich han­delt. Das hat­te ich nicht erschöp­fend durch­dacht. Bei der von Ihnen beschrie­be­nen Situa­ti­on könn­te z.B. der Besit­zer ein­fach nur des­we­gen frei hal­ten, weil dem­nächst ein Kind, Ver­wand­ter, Freund zuzie­hen möch­te und das län­ger als die von mir vor­ge­schla­ge­nen Mona­te dau­ern könn­te (in der bei­spiels­wei­se eine nöti­ge Reno­vie­rung statt­fin­den könnte).

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